- Eine Reisewarnung wird ausgesprochen, wenn Gefahren in dem entsprechenden Land drohen. Warum diese Gefahren nur Nicht-Geflüchteten zugesprochen werden, ist nicht nur unlogisch, sondern vor allem inhuman und diskriminierend.
- Es ist wichtig und human, dass oben genannte Personen keine Angst vor Abschiebung haben müssen, sondern in Deutschland notwendige Behandlung, Schutz und/oder Unterstützung erhalten. Daher muss ihnen Aufenthaltserlaubnis gewährt werden bis zur Genesung – gleichgestellt einer Asylanerkennung und somit erst einmal unabhängig der Klärung ihrer Identität. (Identitätsklärung in Form eines Nationalpasses ist dann notwendig, wenn Antrag auf Einbürgerung oder Antrag auf Bleiberecht gestellt wird).
- Immer wieder können hier aufgewachsene Geflüchtete die bestehende Bleiberechtsregelung nicht in Anspruch nehmen, weil sie zu restriktiv gefasst wurde. Dadurch kommt es zu Situationen, dass hier aufgewachsene junge Menschen, in das Land ihrer Eltern abgeschoben werden, dass ihnen gänzlich fremd ist.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Nürnberg (dort beschlossen am: 22.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-517-2 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 07:11 |
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