Grundsätzlich ist es wichtig, dass Kinder überhaupt nicht in AnkER-Zentren untergebracht werden sollen. Passiert dies dennoch, so ist es notwendig, dass alle schulpflichtige Kinder und Jugendliche von Anfang an die örtlichen Regelschulen bzw. Deutschklassen in Regelschulen besuchen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Nürnberg (dort beschlossen am: 22.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-485 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 07:18 |
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