Begründung Streichung: "Der Erhalt von Sprache und Kulturen von Sinti*zze und Rom*nja muss aktiv gefördert:"
Während des nationalsozialistischen Völkermordes haben ,,Rasseforscher'' auch ganz gezielt Romanes gelernt, um Sinti*zze und Rom*nja ausfindig zu mach, um sie in Konzentrationlagern zu deportieren und zu ermorden. Der Umgang mit dem Romanes in öffentlichen Einrichtungen wie Schule etc. ist sehr umstritten, weil es auch mit einem Zwangsouting in einer Schulinstutionen verbunden ist. Es ist nicht Aufgabe der Postnationalsozialitischen Gesellschaft - also der Gesellschaft, die vom Nationalsozialismus geprägt wurde eine art ,,Kulturreservatspolitik'' zu betreiben. Das muss vielmehr aus den Reihen der Sinti*zze und Rom*nja hervorgehen. Der Erhalt vom Minderheitenrecht, welches den Erhalt der Sprache ausgehend von den Communitys fördert, ist hingegen sinnvoll. Es bedarf der Anerkennung der künstlerischen und kulturellen Leistunegn und der europäischen Geschichte der Sinti*zze und Rom*nja als Teil der Europäischen/Deutschen Kultur. Der Ursprüngstext sugeriert, dass Sinti*zze und Rom*nja ausserhalb der Europäischen/Deutschen Kultur gedacht werden.
Begründung für die Ergänzung zur Grundlage der politischen Maßnahmen
Politischen Maßnahmen brauchen klare Qualitätskriterien, hierzu zählen Empowerment und Leadership von Sinti*zze und Rom*nja, die aus den Communitys selbst initiiert werden können. Das bedeutet, dass ein selbstständiger und selbstbestimmter Weg zur Überwindung von sichtbaren und unsichtbaren Machtverhältnissen erforderlich ist. Dazukommt, dass auch Sinti*zze und Rom*nja von Diskriminerung in verschiedenen intersektionalen Dimensionen, also z.B. aufgrund ihrer Geschlechter, ihrer Sexualität und ihrer europäischen Verortung, betroffen sind. Es braucht Akzeptanz und Anerkennung, dass Sinti*zze und Rom*nja künstlerischer und kulturelle Leistungen im ganzen eurpäischen Raum erbracht und geprägt haben.
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