Die EU stellt den Mitgliedstaaten eine Reihe an Instrumenten zur Verfügung, um die EU-weite Betrugsbekämpfung effektiver zu gestalten. Diese Instrumente werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt, Deutschland wendet einige davon (z.B. das Risikobewertungstool ARACHNE) aber nicht an. Auch die Zusammenarbeit mit der Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF ist ausbaufähig: In lediglich 13% der Fälle werden Empfehlungen der Behörde zur juristischen Verfolgung von Straftaten in Deutschland zur Anklage gebracht.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Daniel Freund (KV Aachen) und 86 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 37%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2021, 17:46 |
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