Mit dem Rechtsstaatsmechanismus wurde der EU ein starkes Instrument in die Hand gegeben, um gegen die systematische Aushebelung des Rechtsstaats, vor allem in Ungarn und Polen, vorzugehen. Obwohl der Mechanismus seit 01.01.2021 in Kraft ist, hat die Kommission dieses Instrument noch nicht angewandt. Die (zukünftige) Bundesregierung sollte Druck auf Kommission und Rat ausüben, um den Mechanismus unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Der Zusatz “können” zielt darauf ab, den Paragraphen näher an die verabschiedete Verordnung zu bringen. In erster Linie sind die betroffenen Mitgliedstaaten verantwortlich, dass Endempfänger von EU Subventionen weiterhin ihre Zuschüsse erhalten. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, soll die Kommission einspringen. Nicht in allen Fällen ist es sinnvoll, Gelder grundsätzlich an die Kommunen direkt auszuzahlen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Daniel Freund (KV Aachen) und 100 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2021, 17:49 |
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