erfolt mündlich
| Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 17.04.2021) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Angelegt: | 27.04.2021, 10:22 | 
| Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 17.04.2021) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Angelegt: | 27.04.2021, 10:22 | 
Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipations- und Teilhabegesetz vorlegen und das Bundesgremiengesetz reformieren. Alle, die 
Wer hier dauerhaft ihrenseinen Lebensmittelpunkt hierhat, muss die Möglichkeit haben, sollen ein kommunalesan Wahlen, Abstimmungen und allen anderen demokratischen Prozessen gleichberechtigt teilzunehmen, in einem ersten Schritt wollen wir das kommunale Wahlrecht erhaltenfür Drittstaatsangehörige einführen.
Unsere vielfältige Gesellschaft ist stark. Weil Menschen sich engagieren, auf 
Fußballplätzen, bei der freiwilligen Feuerwehr, in Musikschulen oder am Sorgentelefon, Junge 
für Alte, Alte für Junge. Weil es ein breites Kulturangebot gibt, eine vielfältige 
Medienlandschaft. Weil die Jugend sich einmischt, weil Menschen in Kommunalparlamenten 
Verantwortung übernehmen, sich Bürger*innen in Foren einbringen und das Schicksal ihrer Orte 
in die Hand nehmen.
Aber Demokratie ist nie fertig. Unser demokratisches Zusammenleben in Deutschland und Europa 
ist ein Versprechen, das wir immer wieder neu erfüllen müssen. Es verspricht gleiche 
Entfaltungsmöglichkeiten und Rechte für alle, die hier leben. Es ist oft anstrengend, teils 
eine Zumutung, wenn andere Ansichten und Werthaltungen akzeptiert und respektiert werden 
müssen, wenn es den einen zu schnell und den anderen zu langsam vorangeht. Aber vor allem 
ist es eine Stärke: zuhören, den Dialog suchen, inhaltlich ringen. So haben wir als 
demokratische Gesellschaft die Herausforderungen der letzten Jahrzehnte gemeistert. Nun gilt 
es mit voller Gleichberechtigung und mehr Beteiligung unsere liberale Demokratie zu stärken, 
in Deutschland und in Europa, auf den Straßen, in den Parlamenten, und unsere Institutionen 
fit zu machen für die Aufgaben dieses Jahrzehnts.
Menschen sind unterschiedlich, aber gleich in ihrer Würde und ihren Rechten. Nur wenn Würde 
und gleiche Rechte vor der Klammer stehen, wenn alle Menschen in unserer Gesellschaft, in 
unserem Europa gleichen Schutz und gleiche Chancen haben und ihre Rechte in Anspruch nehmen 
können, kommen Freiheit und Sicherheit – individuelle und gesellschaftliche – heraus und 
wird Gerechtigkeit befördert. Dieser Anspruch ist jedoch noch nicht voll verwirklicht. Wenn 
mit Frauen die Hälfte der Bevölkerung nicht gleichberechtigt beteiligt, repräsentiert und 
bezahlt wird, ist die Demokratie nicht vollkommen. Viele Menschen erleben noch immer 
Ausgrenzung und Diskriminierung. Nötig sind mehr Zugänge, mehr Teilhabe und mehr 
Repräsentanz, zum Beispiel für Menschen aus Ostdeutschland oder mit Migrationsgeschichte. 
Eine gleichberechtigte Gesellschaft braucht Politik, die Strukturen verändert.
Rassismus trifft uns nicht alle, aber er geht uns alle an. Wenn wir als Gesellschaft lernen, 
Vielfalt als Reichtum zu begreifen, schützen wir uns gegenseitig vor Gewalt, Hetze, 
Ausgrenzung, Frauenhass und Rassismus. Aber das reicht noch nicht. Wir wissen, dass aus 
diskriminierenden Worten Taten werden. Die Angriffe von Extremist*innen, insbesondere von 
rechts, treffen unsere demokratische Gesellschaft bis ins Mark. Sie zielen auf Menschen beim 
Beten, beim ausgelassenen Beisammensein oder in den Institutionen des Staates. Unsere 
Demokratie muss wehrhaft dagegenhalten, mit einer starken Zivilgesellschaft, selbstbewussten 
Parlamenten, einer gut ausgestatteten und bürger*innennahen Polizei und handlungsfähigen, 
starken Justiz. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Wie wir unser Zusammenleben gestalten, hängt stark vom Zusammenspiel zwischen Bürger*innen 
und dem Staat ab. Wenn Menschen beteiligt und gehört werden, geht Planung schneller. Wenn 
Jugend mitentscheidet, werden Entscheidungen besser und zukunftsfester. Wenn 
Gleichberechtigung und Vielfalt herrschen, werden sie ausgewogener und nachhaltiger. Wir 
wollen deshalb mehr Möglichkeiten schaffen, damit Menschen sich einbringen können.
Immer mehr Herausforderungen sind europäisch und global. Sie bewältigen wir nur in einer 
starken Europäischen Union, die Handlungswillen und Handlungsfähigkeit zusammenbringt und 
die von ihren Bürger*innen aktiv mitgestaltet wird. Darum denken wir unsere Demokratie 
konsequent europäisch, wollen diese vertiefen, lähmende Blockaden strukturell überwinden – 
und so Zukunftsfragen beherzt angehen. Unser Fixstern für die Weiterentwicklung der 
Europäischen Union ist die Föderale Europäische Republik.
Gleichzeitig gilt es unseren demokratischen Staat auf die Höhe der Zeit zu bringen. Alte 
Faxgeräte, fehlendes Personal und überbordende Bürokratie nerven und verhindern, dass es 
vorangeht. Unser Ziel ist ein gut funktionierender Staat, pragmatisch und den Menschen 
zugewandt. Ein Staat, der mit einer effizienten, zugänglichen Verwaltung in der Lage ist, 
Krisen zu bewältigen, und das Land voranbringt, der es Menschen leicht macht, ihren Alltag 
zu bewältigen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Und wir wollen mit Anstand und 
Transparenz regieren, bauend auf Gleichberechtigung und kooperativ. Für Zusammenhalt in 
Vielfalt, in einem bürger*innennahen Staat.
Deutschland braucht im nächsten Jahr eine Modernisierungsoffensive. Die 
Schieneninfrastruktur, erneuerbare Energien und die Energienetze müssen ausgebaut, Schulen, 
Straßen und Brücken saniert, digitale Infrastrukturen aufgebaut werden. Doch derzeit dauert 
es oft viel zu lange, solche Projekte zu realisieren, Investitionsmittel fließen nicht ab. 
Das wollen wir ändern. Wir verschlanken die Verfahren durch Bündelung und schaffen 
öffentliche Planungskapazitäten. Wir stärken auf allen Ebenen die Planungsbehörden und 
zuständigen Gerichte. Besonders wichtige Projekte sollten durch eine Einbeziehung des 
Parlaments beschleunigt werden. . Auch die frühzeitige Einbindung der Bürger*innen vor Ort 
führt in der Regel dazu, dass Projekte schneller und besser abgeschlossen werden können. 
Ziel ist, alle Planungszeiten zu halbieren.
Jeden Tag tun gut ausgebildete Fachleute in den Behörden ihre Arbeit, um das Land am Laufen 
zu halten. Dennoch ist für viele Menschen der Kontakt zu deutschen Behörden unkomfortabel 
und unzeitgemäß. Ein Grund dafür sind unzureichende Technik und veraltete und überkommene 
Abläufe. Mit mehr barrierefreien E-Government-Dienstleistungen, sicheren digitalen 
Beteiligungsformaten im Planungsrecht und Open Government wollen wir unsere Verwaltung 
modernisieren und unnötige Bürokratie wie Schriftformerfordernisse abbauen. 
Verwaltungsverfahren sollen stets digital gedacht und gestaltet werden, vor allem auch in 
der Zusammenarbeit mit Unternehmen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Türen des 
Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern geöffnet bleiben 
und durch mobile Angebote ergänzt werden. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen 
soll über einen zentralen Zugang erfolgen. Der Austausch von Unterlagen unter den Behörden 
muss nach Zustimmung und unter Beachtung des Datenschutzes möglich sein. Damit die 
Verwaltung all dies leisten kann, muss sie selbst digitalisiert werden. Wir setzen uns 
gemeinsam mit den Ländern dafür ein, dass die Verwaltung flächendeckend mit der modernsten 
Technik ausgestattet wird, vom Gesundheits- bis zum Bürgeramt. Digitalisierung wird das 
Verhältnis von Staat und Bürger*innen auf eine neue Basis stellen und auch zum Motor für 
einen modernen Sozialstaat werden. In diesem werden Leistungen des Staates ohne komplizierte 
Anträge geprüft und automatisch den Berechtigten bereitgestellt.
Sichere und geschützte digitale Identitäten sind (häufig) das fehlende Puzzlestück für 
moderne staatliche Dienstleistungen und die vertrauensvolle Nutzung privater Dienste. Wir 
wollen auch bei digitalen Verwaltungsleistungen vorankommen und den Sprung zu sicheren 
mobilen digitalen Identitäten per Smartphone (Wallet-Lösungen) ermöglichen – wie es zum 
Beispiel in skandinavischen Ländern schon Praxis ist. Mit dem mobilen Personalausweis auf 
dem Smartphone sollen Bürger*innen beispielsweise Behördengänge oder die Steuererklärungen 
abwickeln können. Mit einer staatlich abgesicherten ID-Wallet, die den höchsten Datenschutz- 
und IT-Sicherheitsstandards entspricht, sollen Bürger*innen ihren Personalausweis, ihren 
Führerschein oder ihre Krankenkassenkarte, aber auch Zahlungsdaten und Mitgliedschaften 
sicher auf dem Smartphone verwahren können und nicht auf private Anbieter angewiesen sein 
müssen. Diese digitalen Identitäten können dann auch für die sichere Nutzung von privaten 
Diensten wie Online-Versandhandel genutzt werden. Dafür schaffen wir die gesetzliche 
Grundlage, fördern die öffentliche Entwicklung und Zertifizierung. Europa und Deutschland 
müssen bei hoheitlichen digitalen Identitäten Vorreiter sein und Vertrauen durch 
Souveränität schaffen.
Der Zugang zu staatlichen Datenbeständen ermöglicht innovative, elektronische 
Dienstleistungen sowie neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Auch für neue 
technologische Anwendungen ist der geregelte Zugang zu offenen Daten aus staatlichen 
Beständen wichtig. Wir heben den Schatz von mit öffentlichen Mitteln erwirtschafteten nicht 
personenbeziehbaren Daten und wollen diesen zeitnah, kosten- und lizenzfrei zur Verfügung 
stellen. Das bestehende Datenportal GovData wollen wir zu einem zentralen und 
nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausbauen. Auch offene Software, offene 
Standards und offene Schnittstellen fördern wir, indem wir sie als Standard in die Vergabe- 
und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.
Auch die Corona-Krise hat wieder einmal gezeigt, dass Deutschland bei Forschungsdaten weit 
hinter vergleichbaren Ländern zurückliegt. Während in den USA viele Daten quasi in Echtzeit 
vorlagen und politische Maßnahmen zeitnah evaluiert werden konnten, fehlen bei uns 
hinreichende und schnell verfügbare Daten. Wir wollen das ändern und zeitnah Daten der 
Forschung und den politischen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung stellen. Dafür richten 
wir ein Forschungsdatenzentrum beim Statistischen Bundesamt ein, mit einem gesetzlichen 
Forschungsauftrag und einem eigenen Forschungsinstitut. Wir werden auch Unsicherheiten bei 
der Datenverknüpfung beseitigen und ein Datentreuhandzentrum einrichten, das, unter 
Datenschutzauflagen, Daten aus unterschiedlichen öffentlichen Statistiken verknüpfen darf.
Klimaschutz braucht Vorreiter und Vorbilder. Wir wollen, dass die Bundesverwaltung endlich 
beides wird. Die Bundesverwaltung muss klimaneutral werden. Das umfasst sowohl die 
Versorgung mit Ökostrom und den Fuhrpark der Bundesbehörden als auch die Gebäude des Bundes, 
die mit erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen ausgestattet und umfassend energetisch 
modernisiert werden. Mit der Einführung eines Solarstandards über Neubauten hinaus werden 
die Dächer der Bundesbehörden zu Kraftwerken. Zudem sorgen wir dafür, dass der Bund seine 
Beschaffung sofort an ökologischen und sozialen Kriterien orientiert. So geht die Politik 
mit gutem Beispiel voran.
Corona- und Klimakrise führen uns vor Augen, mit welch großen Herausforderungen Regierung 
und Verwaltung heute umgehen müssen. Wir wollen, dass die öffentliche Verwaltung in die Lage 
versetzt wird, vorausschauend zu handeln und sich zugleich zügig und konsequent an ihre 
jeweiligen Aufgaben anzupassen. Dafür braucht es eine Kultur behördlicher Zusammenarbeit 
sowie innovative und flexible Arbeitsstrukturen. Innovationseinheiten in den Behörden sollen 
eng und transparent mit Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden zusammenarbeiten, sich 
untereinander vernetzen sowie neue Ideen testen und eine positive Fehlerkultur etablieren. 
Mitarbeiter*innen und Beamt*innen der öffentlichen Verwaltung sollen außerdem in ihrer 
Expertise und Kreativität gefördert und gestärkt werden. Wir setzen uns zudem für mehr 
Kooperation der Ministerien bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele ein.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte haben mit einer hohen Arbeitsbelastung zu kämpfen. 
Verfahren dauern zu lang. Hier braucht es dringend Entlastung durch mehr Personal, durch die 
Entkriminalisierung von Bagatelldelikten und durch eine flächendeckende Ausstattung der 
Justiz mit der nötigen Technik. Die Digitalisierung der Justiz wie auch ihren Personalbedarf 
werden wir durch einen Bund-Länder-Digitalpakt Justiz in Fortsetzung und Konkretisierung des 
Ende 2021 auslaufenden Pakts für den Rechtsstaat mit ausreichender Finanzierung umsetzen. 
Polizei und Staatsanwaltschaft müssen digital zusammenarbeiten können, wozu es einheitliche 
Programme und zureichende Bandbreiten braucht. Wir fördern und vereinfachen die 
elektronische Kommunikation zwischen Bürger*innen und Justiz. Dazu gehört der leichte Zugang 
zum Recht durch schnelle Online-Verfahren für einfache Rechtssachen.
Der öffentliche Dienst, die Millionen Menschen, die in Verwaltungen, Ministerien und 
Behörden arbeiten, sind ein Rückgrat unserer Demokratie und das Fundament unseres 
Gemeinwesens. Doch in den letzten Jahrzehnten wurde zu oft am öffentlichen Dienst gespart 
und gekürzt – die Konsequenzen spüren wir heute alle. Damit unser Staat mit den großen 
Herausforderungen Schritt halten kann, müssen die Mitarbeiter*innen unseres Gemeinwesens in 
die Lage dazu versetzt werden. Wir wollen deshalb den öffentlichen Dienst wieder stärken und 
ihn zugleich modernisieren. Mehr Stellen, gerade im IT- und Planungsbereich, gute Bezahlung, 
flexible Laufbahnen, mehr Durchlässigkeit machen den öffentlichen Dienst fit für das 21. 
Jahrhundert. Dazu starten wir eine große Fortbildungsoffensive für die öffentliche 
Verwaltung und werden die Digitalisierung zum Schwerpunkt einer jeden Verwaltungsausbildung 
machen.
Die Vielfalt Deutschlands sollte sich auch in seiner Verwaltung widerspiegeln, denn das 
trägt zu Vertrauen und Bürger*innennähe bei. Eine diverse Verwaltung entsteht aber nicht von 
selbst, sondern benötigt Mittel, Strukturen und gezielte Förderung. Im Bereich des 
öffentlichen Dienstes und der Unternehmen mit Bundesbeteiligung hat der Staat die 
Möglichkeit, als gutes Beispiel in Sachen Vielfalt voranzugehen, so beispielsweise 
Mehrsprachigkeit in der Verwaltung zu fördern und bei der Einstellungs- und 
Beförderungspraxis nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter, sondern auch die 
gesellschaftliche Vielfalt zu beachten und in den Unternehmensleitbildern das Ziel der 
Gleichberechtigung und der Repräsentanz diskriminierter Gruppen zu verankern. Ganz besonders 
gilt dies für die im Bewerbungsprozess besonders relevanten Einheiten wie die 
Personalabteilung oder Einstellungskommissionen, die so weit wie möglich geschlechtergerecht 
und vielfältig zu besetzen sind. Wir werden verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des 
Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund einführen. Das „Diversity-Budgeting“, also 
den Einsatz und die Evaluierung von Haushaltsmitteln in einer Vielfalt besonders fördernden 
Weise, wollen wir voranbringen.
Wir alle sind unterschiedlich, aber an Rechten und Würde gleich. Zusammenhalt in Vielfalt 
setzt voraus, respektiert und gehört zu werden, gleichberechtigt mitgestalten und teilhaben 
zu können, ohne Angst frei zu leben und sich als Gleiche zu begegnen, das Gemeinsame neben 
den Unterschieden zu sehen. Damit die Perspektive und Expertise derjenigen, die von 
Diskriminierung betroffen sind, gehört werden, sie als Gleiche die Möglichkeit zur vollen 
Teilhabe erhalten, wollen wir einen Partizipationsrat, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, als 
ein gesetzlich verankertes und unabhängiges Gremium einführen, mit Vertreter*innen aus der 
(post)migrantischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung. Um den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt zu fördern, wollen wir die verschiedenen gesellschaftlichen Themen, die die 
Teilhabe an der offenen und vielfältigen Einwanderungsgesellschaft betreffen, bei einem 
Ministerium bündeln und diese Themen aus dem Innenministerium herauslösen. Für mehr 
Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipations- und Teilhabegesetz vorlegen und das 
Bundesgremiengesetz reformieren. Alle, die 
Wer hier dauerhaft ihrenseinen Lebensmittelpunkt hierhat, muss die Möglichkeit haben, sollen ein kommunalesan Wahlen, Abstimmungen und allen anderen demokratischen Prozessen gleichberechtigt teilzunehmen, in einem ersten Schritt wollen wir das kommunale Wahlrecht erhaltenfür Drittstaatsangehörige einführen.
Rassismus ist Realität im Alltag, auf der Straße, im Netz, in Institutionen. Er betrifft 
nicht alle von uns gleichermaßen, aber er geht uns alle gleichermaßen an. Rassismus und alle 
Formen von Diskriminierungen stellen nicht nur eine große Gefahr für die betroffenen 
Menschen dar, sondern bedrohen auch das gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben. Wir 
wollen den Schutz vor und die Beseitigung von Diskriminierungen und strukturellem Rassismus 
mit einem staatlichen Gewährleistungsanspruch in der Verfassung verankern, ergänzend zur 
überfälligen Ersetzung des Begriffs „Rasse“ sowie der expliziten Benennung von 
Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 
(ADS) muss unabhängiger und wirkmächtiger werden – mit mehr Personal, Budget und 
Kompetenzen. Zudem wollen wir eine*n weisungsunabhängige*n und finanziell gut 
ausgestattete*n Antirassismusbeauftragte*n einsetzen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 
soll zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickelt werden. Das Netz 
zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen soll flächendeckend ausgebaut und in den 
Institutionen sollen Anlaufstellen geschaffen werden. Wir werden die Forschung zu 
Diskriminierung und Rassismus ausbauen, insbesondere Antidiskriminierungs- und 
Gleichstellungsdaten erheben und unabhängige wissenschaftliche Studien in Bezug auf 
staatliche Institutionen durchführen. Antirassismus, Antidiskriminierung und 
Postkolonialismus wollen wir in Lehrplänen verankern.
Jüdisches Leben in seiner Vielfalt und seiner Selbstentfaltung in Deutschland werden wir 
konsequent fördern und sichtbar machen. Wir unterstützen Projekte und Initiativen, die 
jüdisches religiöses Leben, Kultur und Bildung stärken. Wir wollen politische und kulturelle 
Bildungsangebote für alle Bürger*innen zugänglich machen, um Wissen über das jüdische Leben 
sowie Kontakte und Erfahrungen mit jüdischen Menschen und Einrichtungen zu vermitteln, auch 
über schulische und universitäre Curricula. Dafür müssen sich jüdische Menschen in 
Deutschland sicher fühlen können. Sicherheit von Jüdinnen und Juden und den Schutz jüdischer 
Einrichtungen und Gemeinden müssen wir umfassend gewährleisten. Antisemitische Anschläge in 
der Gegenwart, allen voran der von Halle, erinnern uns daran, wie stark der Antisemitismus 
noch immer in Deutschland verbreitet ist. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, 
Antisemitismus, auch im Alltäglichen, mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten. Dafür 
braucht es bessere Analysekapazitäten und eine entschlossene Ahndung und Dokumentation 
antisemitischer Vorfälle. Antisemitische Narrative und verschwörungsideologische Erzählungen 
– auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen – müssen entlarvt werden. 
Präventionsmaßnahmen und sensibilisierende Aus- und Fortbildungen, allen voran der 
Mitarbeiter*innen von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte, wollen 
wir gezielt ausbauen. Antisemitismus soll auch abseits des Geschichtsunterrichts in den 
Lehrplänen verankert werden.
Der Islam gehört zu Deutschland, jedoch sind Muslim*innen überproportional von struktureller 
Diskriminierung, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, sowie von gewalttätigen Übergriffen 
betroffen. Der Anschlag von Hanau, die fortdauernden Bedrohungen muslimischer Einrichtungen 
zeigen, wie dringend nötig umfassende Schutzkonzepte sowie Präventionsprogramme sind. Opfer 
müssen geschützt, beraten und gestärkt, die Ursachen der Muslim*innenfeindlichkeit verstärkt 
in den Blick genommen werden. Tatsächliche Gleichstellung setzt rechtliche Gleichstellung 
voraus. Im Bereich der religiösen Pluralität stellt das deutsche Religionsverfassungsrecht 
eine gute Grundlage dar, um die Vielfalt auch in einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu 
gewährleisten. Der Staat darf keine Religion diskriminieren oder ungerechtfertigt 
bevorzugen. Wir unterstützen Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in 
keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und 
deren oder dessen jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen. 
Für die eigenständige und selbstbewusste Religionsausübung von Muslim*innen ist eine Imam-
Ausbildung in Deutschland dringend notwendig. Dafür wollen wir islamisch-theologische und 
praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und islamische 
Religionsbedienstete in Kooperation mit den Instituten für islamische Theologie bundesweit 
etablieren und unterstützen.
Immer noch leiden Menschen mit Romani-Hintergrund in Deutschland an einem tiefsitzenden 
Antiziganismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht. Immer noch werden Angehörige 
der größten Minderheit in der Europäischen Union beim Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnen 
und Arbeit benachteiligt. Wir wollen deshalb die neue EU-Roma-Rahmenstrategie (Post-2020) 
umsetzen. Dafür braucht es eine mit ausreichend finanziellen Mitteln und Befugnissen 
ausgestattete „Nationale Koordinierungsstelle“, die die Umsetzung und das Monitoring der 
deutschen Strategie in Abstimmung mit den Bundesländern, Verwaltungen und 
Selbstorganisationen übernimmt. Der Erhalt von Sprache und Kulturen von Sinti*zze und 
Rom*nja muss aktiv gefördert sowie eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Monitoring- und 
Informationsstelle zur Dokumentation und Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und zur 
Unterstützung der Betroffenen eingerichtet werden.
Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein. Für behinderte und ältere Menschen, Eltern 
mit Kinderwagen oder Verletzte mit Gipsbein sind jedoch Stufen, zu enge Türen oder schwer 
lesbare Webseiten oft im Weg, es ist mühsam, manchmal unmöglich, Angebote zu nutzen, die für 
andere selbstverständlich sind. Wir wollen Barrierefreiheit schaffen, damit Menschen mit 
Behinderungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben und selbstbestimmt, gemeinsam 
mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können. Das wollen wir mit einem 
„Barrierefreiheits-Gesetz“ erreichen. Durch eine Erhöhung der Bundesförderung soll mehr 
barrierefreier Wohnraum entstehen. Den Abbau von Barrieren in Städten und Dörfern werden wir 
im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen.
Die christlichen Kirchen und Gemeinden sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Sie 
sind zuverlässige Partner, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt geht. Die Betreuung 
von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Kindern wäre ohne die Vielfalt auch 
der kirchlichen Träger nicht möglich. Ihre tatkräftige Unterstützung, wenn es um 
Seenotrettung und die Integration von Geflüchteten geht, ist ein wichtiger 
gesellschaftlicher Beitrag. Das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wollen 
wir, auch weltweit, weiter stärken. Gleichzeitig wahren wir das Selbstbestimmungsrecht der 
Religionsgemeinschaften, suchen die Kooperation und den Dialog mit allen unabhängigen 
Religions- und Weltanschauungen, die das Grundgesetz achten, und stehen dabei stets zum 
säkularen Staat und seinem Neutralitätsprinzip. Die besondere Beziehung zwischen Staat und 
den christlichen Kirchen wollen wir erhalten und wo nötig der gesellschaftlichen Realität 
anpassen. So wollen wir, dass beispielsweise das kirchliche Arbeitsrecht reformiert wird. 
Außerdem wollen wir die Vollendung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen 
umsetzen.
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen. Grundlage sind klare Regeln und die Haltung 
der Menschen, die sie vertreten. Wir wollen Vertrauen ermöglichen und das Primat der Politik 
gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Seit Jahren drängen wir darauf, dass 
politische Interessensvertretung transparent, nachvollziehbar und fair ist. Bereits bei der 
Entstehung von Gesetzen muss sichtbar sein, wer Einfluss genommen und welche Akteur*innen 
mitgewirkt haben. Dafür wollen wir mit einem gesetzlichen Lobbyregister wirkungsvoll den 
Einfluss organisierter Interessensgruppen und von Lobbyist*innen bei Bundesregierung und 
Bundestag offenlegen. Interessenskonflikte wollen wir verhindern und Abgeordneten eine 
entgeltliche Lobbytätigkeit neben ihrem Mandat untersagen und die gesetzliche Regelung zur 
Abgeordnetenbestechung klarer fassen. Wir wollen, dass der Wechsel aus Regierungsämtern in 
die Wirtschaft für eine Karenzzeit von zwei Jahren nach Ausscheiden auf Interessenskonflikte 
geprüft wird. Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten sollen auf Euro und Cent 
veröffentlicht werden, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen von Abgeordneten 
braucht es striktere Regeln. Die Annahme von Direktspenden durch parteigebundene Abgeordnete 
sollte verboten werden. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden, deshalb 
wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen 
beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt werden. Solange es keine 
gesetzliche Regelung gibt, wollen wir uns im politischen Wettbewerb nicht schlechterstellen 
als die politische Konkurrenz. Für das Parteiensponsoring wollen wir eine gesetzliche 
Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro einführen. Das Parteiengesetz und die 
unabhängige Kontrolle werden wir stärken.
Der Bundestag ist der zentrale Ort für öffentliche Debatten, Rede und Gegenrede und 
Entscheidungen unserer Demokratie. Für gute Gesetzgebung braucht es ausreichende Beratung 
und eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Wir wollen die Rolle des Bundestages 
bei der Gesetzgebung ausbauen. Seine Arbeitsfähigkeit ist zu garantieren und zu stärken. 
Deshalb setzen wir uns für eine Wahlrechtsreform ein, die das Parlament kleiner macht, fair 
und verfassungsgemäß ist und bei der jede Stimme gleich viel wert ist. Die Sitzungen der 
Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Die 
Abgeordneten sollen in ihren Kontrollrechten gegenüber der Regierung mit einem 
Akteneinsichtsrecht gestärkt werden.
Es ist höchste Zeit für eine faire Verteilung von Macht. Unsere repräsentative Demokratie 
muss diverser werden, unsere Parlamente brauchen die Vielfalt der Herkunft und Lebenswege, 
die Debatten brauchen die Perspektiven, die daraus entstehen. Das bedeutet auch, dass es 
dringend mehr Frauen im Parlament braucht. Frauen sollten überall gleichberechtigt vertreten 
sein, wo Entscheidungen getroffen werden, die uns alle betreffen. Gleichberechtigung ist ein 
historischer und verfassungsrechtlicher Auftrag für uns alle. Dass Parität per Gesetz 
wirksam und angemessen ist, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. Dass 
verfassungsrechtlich hohe Hürden bestehen, haben Urteile von Verfassungsgerichten aus Bund 
und Ländern aufgezeigt. Wir wollen die Parität vorantreiben und entsprechende 
Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen das politische Engagement zu erleichtern, 
braucht es auch Maßnahmen und Angebote, die Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von 
Politik erleichtern.
Demokratie lebt von der Gestaltung und dem Engagement aller Bürger*innen, vom Kindes- bis 
ins hohe Alter. Viele politische Entscheidungen von heute sind entscheidend für die Zukunft 
junger Menschen, und viele junge Menschen übernehmen früh Verantwortung für die 
Gesellschaft. Wenn Jugendliche in ihrem Lebensalltag demokratische Erfahrungen machen und 
ihre Rechte wahrnehmen können, stärkt das die Demokratie und macht sie zukunftssicherer. 
Darum werden wir uns dafür einsetzen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 
Jahre abzusenken.
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. 
Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die 
Alltagsexpertise von Bürger*innen direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Auf 
Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig 
ausgewählte Bürger*innen in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. 
Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche 
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Eine freie, gleiche und faire 
Beratung muss sichergestellt werden. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen 
auseinandersetzen. Außerdem werden wir ein digitales Portal, wie es zum Beispiel in Baden-
Württemberg schon erfolgreich angewendet wird, für die aktive Beteiligung an der 
Gesetzgebung einführen und das Petitionsrecht zu einem leicht zugänglichen Instrument für 
bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen.
Kritischer und unabhängiger Journalismus ist eine Säule unserer Demokratie. Wir haben in 
Deutschland eine vielfältige Medienlandschaft aus öffentlich-rechtlichen, privaten und Non-
Profit-Angeboten. Wir stehen zu einem pluralistischen, kritischen und staatsfernen 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk für alle und arbeiten dafür, dass er stark und zukunftsfest 
aufgestellt ist. Dazu zählen auch eine ausreichende Finanzierung und ein Programmauftrag, 
der alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Aus der besonderen Stellung des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks und dem Anspruch, dass er die Lebenswelt und Interessen aller 
angemessen abbildet, ergeben sich auch Reformbedarfe. Hierfür wollen wir gemeinsam mit den 
Ländern eine Initiative auf den Weg bringen und in der Breite der Gesellschaft eine Debatte 
darüber führen, wie öffentlich-rechtliche Medien im 21. Jahrhundert aussehen sollen. Wir 
setzen uns dafür ein, dass die Rundfunkräte die Vielfalt und unterschiedlichen Perspektiven 
unserer heutigen Gesellschaft besser abbilden, dass sie durchsetzungsstärker sowie sender- 
und staatsferner werden. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender wollen wir zu 
gemeinsamen Plattformen weiterentwickeln, die europäisch verzahnt werden können, um so die 
europäische Demokratie zu stärken.
Digitale Plattformen und Anwendungen müssen den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Uns 
geht es darum, Nutzer*innenrechte zu stärken und dabei die Balance zwischen 
Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit zu wahren. Wir wollen Hasskriminalität im Netz 
wirksamer bekämpfen und dafür einen effektiven Gesetzesrahmen entwickeln. Betroffene müssen 
sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Das wollen wir durch die 
ambitionierte Ausgestaltung und dann zügige Umsetzung des europäischen Digital Services Act 
erreichen. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzer*innenbeschwerden, eine 
Verbesserung der Strafverfolgung und zivilrechtlicher Durchsetzung ein. Dafür brauchen wir 
personell wie technisch bestmöglich aufgestellte Strafverfolgungsbehörden. Diese müssen, gut 
geschult, auf Grundlage klarer Rechtsvorgaben arbeiten können. Plattformbetreiber müssen 
ihrer großen Verantwortung gerecht werden. Sie dürfen bestehende Rechte nicht aushöhlen, 
sind für eigene Inhalte haftbar und müssen beim Moderieren von Inhalten die Grundrechte 
wahren. Große Anbieter sollen sich durch eine Abgabe an den unabhängigen Beratungsangeboten 
für Betroffene von Hass und Hetze beteiligen. Dies wollen wir bündeln in ein Gesetz für 
digitalen Gewaltschutz, das die Möglichkeit beinhaltet, gegen Accounts vorzugehen, wenn 
keine Täter*in festgestellt wird. Für den Umgang mit Desinformation, aber auch für die 
Rechtskontrolle der Anbieter insgesamt wollen wir die Aufsicht national wie auch europäisch 
besser strukturieren, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder. Eine 
Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab.
Unser Alltag wird immer häufiger von Teilhabe an und Zugang zu Software geprägt. Freie und 
offene Software bildet dabei eine Grundlage unzähliger Anwendungen, seien es digitale 
Lernplattformen, sichere Anwendungen für die Heimarbeit, Stärkung der IT-Sicherheit mit 
guter Verschlüsselung oder sichere und einfache Abstimmungsmöglichkeiten in der Vereins- und 
Parteiarbeit. Sie spielt in immer mehr gesellschaftlich relevanten Bereichen eine 
entscheidende Rolle und ist Grundlage für unsere Anforderungen in Bezug auf Offenheit, 
Teilhabe und Sicherheit. Doch oftmals fehlt es den Entwickler*innen an Unterstützung, diese 
dauerhaft auf dem neusten Stand der Technik zu halten und anwendungsfreundlich zu gestalten. 
Wir treten daher dafür ein, eine eigenständige öffentliche Förderstiftung zu schaffen, die 
gesellschaftlich relevante freie und offene Software fördert, deren Ergebnisse Gesellschaft, 
Wissenschaft, Schulen, Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung stehen.
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für die politische Auseinandersetzung in 
unserer Demokratie. Engagierte Menschen, vor allem Ehrenamtler*innen in Initiativen, 
Verbänden, Vereinen oder NGOs, stärken den Zusammenhalt, tragen dazu bei, wichtige Anliegen 
auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen und leisten ihren Beitrag zur Willensbildung. Wir 
machen uns dafür stark, dass sie ihrer Arbeit in Zukunft gut abgesichert, ohne 
Einschüchterung und Kriminalisierung nachgehen können. Mit einem Demokratiefördergesetz 
werden wir ihr Engagement nachhaltig, projektunabhängig und unbürokratisch finanziell 
absichern. Die Arbeit der politischen Stiftungen wollen wir verbindlicher und transparenter 
regeln, auch in ihrem Verhältnis zu den Parteien, und dafür eine eigenständige gesetzliche 
Grundlage schaffen.
Alle Bürger*innen sollen gleichberechtigt an der Willensbildung unserer Gesellschaft 
teilhaben können. Die Gemeinnützigkeit ist dafür ein wichtiger Status, der an vielen Stellen 
überhaupt erst Zugänge öffnet. Damit Initiativen und Verbände eigenständig bleiben, sorgen 
wir deshalb für Klarheit und Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht. Ihre gemeinnützigen 
Ziele sollen sie auch durch politische Aktivitäten wie Studien und Demonstrationen 
verwirklichen dürfen. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch 
die Förderung tragender Grundsätze sollte klar gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit 
zusätzlicher Zwecke wie des Friedens, der Durchsetzung der nationalen und internationalen 
Grund- und Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes 
und allgemein der gleichberechtigten Teilhabe und der Bekämpfung von Diskriminierung wollen 
wir anerkennen und stärken. Auch der E-Sport soll gemeinnützig werden. Mit der Einführung 
einer Demokratieklausel stellen wir sicher, dass sich Vereine aktiv an gesellschaftlichen 
Debatten beteiligen können. Für mehr Transparenz sorgen wir mit einem 
Gemeinnützigkeitsregister und einfach handhabbaren Transparenzpflichten sowie mit Regeln zur 
Offenlegung der Spendenstruktur.
Ehrenamt und freiwilliges Engagement sind vielfältig, Millionen Menschen stärken damit den 
Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir wollen den Bundesfreiwilligendienst auf 200.000 Plätze im 
Jahr erweitern und machen uns für eine rechtliche Garantie für einen Platz stark. Die 
Freiwilligendienste sollen besser ausfinanziert werden, damit sich junge Menschen unabhängig 
vom Einkommen ihrer Eltern engagieren können. Auch für Ältere und Menschen mit Behinderungen 
sollen die Rahmenbedingungen attraktiver und inklusiver werden. Zusammen mit Ländern und 
Kommunen wollen wir eine Engagementkarte für Vergünstigungen einführen, beispielsweise für 
Schwimmbäder oder Theater, und erkennen die Leistung der vielen Engagierten mehr an.
Die Staatsangehörigkeit stellt ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und 
Zugehörigkeit sicher. Wer in Deutschland geboren wird, soll die Möglichkeit erhalten, 
deutsche*r Staatsbürger*in zu werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen 
Aufenthalt in Deutschland hat. Für Menschen, die hier jahrelang leben und Teil dieser 
Gesellschaft geworden sind, sollen Einbürgerungen früher möglich werden. Nach fünf Jahren 
Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Den 
Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit 
anerkennen. Die vorgenommenen Aushöhlungen des Staatsangehörigkeitsrechts wollen wir 
zurücknehmen. Hindernisse bei der Identitätsklärung, die nicht in der Hand der 
Einzubürgernden liegen, dürfen ihnen nicht angelastet werden.
Deutschland ist ein Einwanderungsland, doch bis heute fehlen eine aktive 
Einwanderungspolitik und ein Einwanderungsrecht, das Einwanderung tatsächlich fördert und 
nicht komplizierter macht. Wir wollen ein modernes Einwanderungsgesetz beschließen, das neue 
Zugangswege für Bildungs- und Arbeitsmigration schafft – auch im gering- und 
unqualifizierten Bereich –, das transparente, unbürokratische und faire Verfahren bietet, 
das globale und regionale Notwendigkeiten berücksichtigt und flexibel auf die Bedarfe des 
Arbeitsmarktes reagiert. Dafür soll auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs eine 
punktebasierte Talentkarte eingeführt werden. Wir erleichtern die Bildungsmigration über 
Stipendien und Ausbildungsvisa, genauso wie die Voraussetzungen für eine unbefristete 
Aufenthaltserlaubnis und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. 
Außerdem beenden wir den automatischen Verlust der Aufenthaltserlaubnis nach einem 
sechsmonatigen Aufenthalt im Ausland. Für Menschen, die sich ohne sicheren Aufenthaltstitel 
in Deutschland befinden, jedoch in den Arbeitsmarkt integriert sind oder deren 
Qualifizierung in den Arbeitskräftebedarf passt, soll es die Möglichkeit zum echten 
Spurwechsel geben. Gut funktionierende Konzepte der Arbeitsmigration, wie die 
Westbalkanregelung, bauen wir aus und verstetigen sie.
Integration ist in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft der erste Schritt auf dem 
Weg zu gleichen Teilhabechancen in zentralen Bereichen des Lebens. Sie ist ein 
wechselseitiger Prozess und stellt sowohl Anforderungen an die, die zu uns kommen, als auch 
an alle, die schon länger hier leben. Für das Zusammenleben sind die Werte des Grundgesetzes 
die Grundlage. Wir treten dafür ein, dass alle neu ankommenden Migrant*innen und 
Geflüchteten von Anfang an ein Recht auf einen kostenfreien Zugang zu passgenauen und gut 
erreichbaren Sprach- und Integrationskursen haben. Denn derzeit ist das für viele Personen 
im Asylverfahren, Geduldete und EU-Bürger*innen nur schwer und kostenpflichtig möglich. 
Zudem wollen wir die nach 2015 ausgebauten Angebote an weiterführenden Sprachkursen 
aufrechterhalten. Genauso wichtig für eine gelingende Integration sind die möglichst 
dezentrale Unterbringung, ein breites Beratungsangebot gerade auch für Familien sowie der 
unterschiedslose Zugang zu Wohnraum, Gesundheits- und Sozialleistungen sowie zu Kitas, 
Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit. Gezielte Unterstützung ermöglicht Teilhabe und 
stärkt den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen auf europäischer Ebene einen 
kommunalen Integrationsfonds auflegen, um europaweit das Ankommen in den Kommunen direkt zu 
unterstützen. Damit sollen unter anderem Migrationsberatungsstellen gestärkt und aufgebaut, 
zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen gefördert und strukturelle Entlastungen der 
Kommunen, die sich zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklären, in der EU gesichert 
werden. Betriebe, die Geflüchteten eine Chance auf Ausbildung oder Beschäftigung geben, 
brauchen entsprechende Unterstützung und Förderung.
Wir wollen, dass Asylverfahren in Deutschland rechtssicher, fair und transparent gestaltet 
sind. Wir wollen dafür sorgen, dass es zügig zu einer Entscheidung über den Aufenthaltstitel 
kommt, damit Menschen früh verbindliche Gewissheit haben, ob sie bleiben können oder nicht. 
Eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung für alle Asylsuchenden, von der 
Ankunft bis zum Abschluss des Asylverfahrens, wollen wir sicherstellen und die verlängerte 
Verweildauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf mögliche 18 Monate 
rückgängig machen auf wieder 6 Monate. Die dezentrale Unterbringung sollte immer Vorrang 
haben. Wir wollen das Recht von Kindern, unabhängig von der Bleibeperspektive, auf Zugang zu 
Bildungsangeboten garantieren. Wir beenden die flächendeckenden und anlasslosen 
Widerrufsprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und optimieren 
so das Asylprozessrecht. Wir wollen das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen und damit 
eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Geflüchteten, die ein 
echtes Ankommen und Teilhabe erschwert. Integrationsfeindliche gesetzliche Regelungen wie 
Arbeitsverbot und pauschale Wohnsitzauflage schaffen wir ab. Die in den vergangenen Jahren 
vorgenommenen Aushöhlungen des Asylrechts wollen wir zurücknehmen. Die Ausrufung „sicherer“ 
Herkunfts- oder Drittstaaten lehnen wir ab – auch auf europäischer Ebene.
Mehr als 200.000 Menschen – darunter viele Kinder und Jugendliche – leben über viele Jahre 
in einem Zustand der Perspektivlosigkeit und Rechtsunsicherheit in Deutschland, weil sie nur 
geduldet sind. Das ist weder für die Betroffenen noch für das gesellschaftliche 
Zusammenleben gut. Nicht zu wissen, ob Deutschland wirklich Heimat wird, erschwert die 
Integration massiv. Wir wollen die Anzahl der Menschen, die sich von Duldung zu Duldung 
hangeln müssen, deshalb möglichst auf null reduzieren. Für diese Menschen braucht es nach 
fünf Jahren Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht. Heranwachsende, Jugendliche und Familien 
mit minderjährigen Kindern sollen nach drei Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen. Durch 
die Umwandlung der Ausbildungsduldung in ein Ausbildungsbleiberecht verschaffen wir den 
Menschen einen verlässlichen Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt und sorgen für die 
Betriebe für Planungssicherheit. Menschen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und 
aufenthaltsrechtlichen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten kein Asyl 
bekommen und in ihrem Herkunftsland nicht gefährdet sind, müssen zügig wieder ausreisen. Wir 
wollen dies durch schnelle und wirksame Unterstützung und Beratung erleichtern. 
Abschiebungen, zum Beispiel über Rückübernahmeabkommen, sind das letzte Mittel, wenn die 
Rückkehr verweigert wird, freiwillige Ausreisen haben immer Vorrang. Abschiebungen in 
Kriegs- und Krisenländer wollen wir beenden, den Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan 
wieder einsetzen.
Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. 
Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und 
auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die 
Parlamente. Das ist eine Aufgabe für alle Geschlechter. Dafür braucht es auch Männer, die 
für eine Gesellschaft einstehen, in der Macht, Möglichkeiten und Verantwortung gerecht 
geteilt werden. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Mit einem Gender-
Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der 
Geschlechter voranbringt, und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen. Die 
neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven Institution 
ausbauen, die gesichertes Wissen zu den Lebenslagen aller Geschlechter bereitstellt und 
wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik 
und Öffentlichkeit zugänglich macht. Hierfür leisten die Sozialwissenschaften und die 
Genderstudies einen unverzichtbaren Beitrag. Wir brauchen eine Gleichberechtigungsstrategie, 
die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die 
Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. Es wird Zeit für eine feministische Regierung, 
in der Frauen und Männer gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten.
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine 
gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich 
wird oft verharmlost, sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung. Mit 
der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen 
beschreibt. Dazu gehört auch eine Reform der Kriminalstatistik, damit das ganze Ausmaß der 
in Deutschland verübten Verbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert 
erfasst wird und diese Taten systematisch als Hassverbrechen eingestuft werden. 
Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns 
oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei 
und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und 
sensibilisiert sein. Opfer von Vergewaltigungen brauchen eine qualifizierte 
Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Wir werden 
Monitoringstellen einrichten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit 
prüfen.
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, 
Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine 
Schlüsselrolle zu. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht 
eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer 
Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen 
Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine 
Geldleistung des Bundes Betroffene ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und 
deren Angeboten für alle Frauen. Länder und Kommunen müssen weiterhin ihrerseits ihrer 
Finanzierungsverantwortung nachkommen. Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen 
Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechtergestellt werden. Wir brauchen 
Frauenhäuser, in denen Kinder, auch wenn sie älter sind, mit aufgenommen werden können. 
Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für 
queere, trans- und intergeschlechtliche Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden.
Menschen, die in der Prostitution arbeiten, brauchen Rechte und Schutz. Dazu sollen 
Prostitutionsstätten strenger kontrolliert werden und in Zukunft einer Erlaubnispflicht 
unterliegen. Außerdem wollen wir Beratungsangebote ausbauen und finanziell unterstützen. 
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir 
mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen, 
Information sowie Schutz und Hilfe für die Opfer konsequent bekämpfen werden. Opfer von 
Menschenhandel einfach abzuschieben ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und 
Aussagebereitschaft durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöht und die Strafverfolgung der 
Täter*innen würde erleichtert. Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen. Frauen 
und Männer, die davon bedroht sind, brauchen Hilfe und Schutz und gute Beratung durch 
verlässlich finanzierte Beratungsstellen. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine massive 
Verletzung der körperlichen Integrität. Es ist entscheidend, dass wir den Betroffenen helfen 
und sie schützen, auch durch internationale Aufklärungs- und Hilfekampagnen. Doch auch in 
Deutschland brauchen wir eine Strategie dagegen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die 
sich in diesem Bereich engagieren, wollen wir besser unterstützen, die Kontaktpersonen der 
Mädchen sowie pädagogisches Personal und Jugendämter sollen geschult und sensibilisiert 
werden.
Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben 
entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und 
umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind dafür notwendig. Die 
Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, gehört mit zu den 
schwersten im Leben. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen gut beraten und 
medizinisch professionell versorgt werden. Wir streiten für eine ausreichende und 
wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche 
vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten 
Standards integriert werden. Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und 
die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu 
gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von 
selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Frauen, die sich für einen 
Abbruch entscheiden, und Ärzt*innen, die einen solchen ausführen, müssen etwa durch die 
Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. 
Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichen Zugang zu Informationen. Um diesen zu 
gewährleisten und Ärzt*innen zu schützen, gilt es den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch zu 
streichen. Die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen für 
Empfängerinnen von staatlichen Transferleistungen übernommen werden.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ*) sollen 
selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche 
Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes 
Signal setzen und den Begriff „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes 
ergänzen. Wir werden einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ 
für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen mit dem Ziel, LSBTIQ* 
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren und Vielfalt und 
Akzeptanz zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ*-inklusiven 
Gesellschaftspolitik sowie eine langfristige Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände. Gegen 
LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Das diskriminierende 
Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wollen wir aufheben. Um queere Jugendliche zu 
schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge 
Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten 
informieren und bezüglich Homo- und Transphobie sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam 
mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche Vielfalt und Diversität in den 
Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden.
Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte 
Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung der Geschlechtsangabe auf Antrag 
der betroffenen Person werden wir ermöglichen und das Offenbarungsverbot konkretisieren. Wir 
schreiben fest, dass nicht notwendige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen 
Kindern verboten werden. Bei Gesundheitsleistungen sowie geschlechtsangleichenden 
Operationen und Hormontherapien muss das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein. Den Anspruch 
auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür 
sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird.
Deutschland ist ein sicheres Land. Das liegt auch an einer gut arbeitenden Polizei. Wir 
wollen, dass das so bleibt. Dennoch: Diebstahl, Einbrüche, Gewalttaten, Hassverbrechen oder 
organisierte Kriminalität belasten Opfer und ihre Angehörigen schwer. Für ihre Aufgaben wie 
Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung wollen wir die Polizei stärken, in der Stadt und 
auf dem Land, analog und digital. Den früheren Personalabbau bei Bundespolizei und 
Bundeskriminalamt wollen wir durch eine Offensive bei der Besetzung offener Stellen beheben. 
Die Polizist*innen verdienen unsere Wertschätzung, genauso wie gute Arbeitsverhältnisse und 
leistungsfähige Strukturen innerhalb der Behörden. Sichere und leistungsfähige 
Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT, ist dabei eine Grundvoraussetzung moderner 
Polizeiarbeit, die wir unterstützen wollen.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei und sicher leben können. Sicherheit muss 
überall gleichermaßen garantiert sein. Damit die Polizei dieser Aufgabe nachkommen kann, 
muss sie auf das Vertrauen der gesamten Bevölkerung bauen können. Als ausführendes Organ des 
staatlichen Gewaltmonopols hat die Polizei dabei eine ganz besondere Verantwortung. Dem 
dient die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei sowie einer/eines 
Bundespolizeibeauftragten, an die/den sich sowohl Polizist*innen wie auch Bürger*innen 
wenden können, um in der Polizeiarbeit auftretende Missstände zu bearbeiten. Polizist*innen 
sollten sich auch nach der Ausbildung verpflichtend fortbilden können und müssen. Wichtige 
Fortbildungsbereiche sind beispielsweise der Umgang mit psychisch Kranken sowie 
Antidiskriminierung und die Gefahr von Racial Profiling. Längst überfällig sind 
wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsorganen. 
Rationale Sicherheitspolitik setzt eine solide Faktenlage und klare Zuständigkeiten voraus. 
Deshalb werden wir den Periodischen Sicherheitsbericht wieder einführen, dessen Aussagekraft 
sich in der Vergangenheit bewährt hat.
Zahlreiche Straftaten wie Einbrüche oder Diebstähle finden grenzüberschreitend statt. Auch 
die organisierte Kriminalität und islamistische oder rechtsextreme Terrornetzwerke machen 
nicht an Landesgrenzen halt. Zum Schutz der Bürger*innen und zur Verteidigung unserer 
Freiheit brauchen wir eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und 
Justiz: durch gemeinsame europäische Polizeiteams, durch die Aufwertung von Europol zu einem 
Europäischen Kriminalamt sowie durch eine engere justizielle Zusammenarbeit der 
Mitgliedstaaten, auch mit Hilfe von Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Wegen 
der zunehmenden Vernetzung von europäischen Datenbanken sind hohe Datenschutzstandards und 
eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes unabdingbar. Diese Zusammenarbeit 
braucht eine unabhängige Justiz und faire Strafverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt, als er sich auf dem 
rechten Auge blind zeigte. Hier sind Veränderungen, insbesondere durch einen personellen 
Neuanfang, zu beobachten, nun muss ein struktureller Neustart folgen, mit dem die 
Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes verbessert wird. Die in Wissenschaft und 
Zivilgesellschaft schon heute vorhandene Expertise über verfassungsfeindliche Bestrebungen 
muss systematischer genutzt werden. Wir wollen den Verfassungsschutz deshalb strukturell neu 
aufstellen: zum einen mit einem unabhängigen, wissenschaftlich und unter Einbeziehung der 
Zivilgesellschaft aus öffentlichen Quellen arbeitenden Institut zum Schutz der Verfassung. 
Zum anderen mit einem verkleinerten Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr, das 
mit rechtsstaatskonformen nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen 
Aufgaben arbeitet.
Es gibt mehr als 32.000 Rechtsextremist*innen in Deutschland, die sich immer stärker 
vernetzen. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen – auch innerhalb der 
Sicherheitsbehörden – muss Priorität für alle Sicherheitsorgane haben. Dazu braucht es ein 
Bündel aus Prävention, Schutz- und Sanktionsmaßnahmen. Durch eine bundesweit vernetzte 
Präventionsstrategie wollen wir die Präventionsarbeit massiv ausbauen. Die 
zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus soll strukturell und langfristig durch 
ein Demokratiefördergesetz gefördert werden. Wir werden unabhängige wissenschaftliche 
Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in den verschiedenen Sicherheitsbehörden 
initiieren, Hassgewalt erfassen und konsequent verfolgen. Die Mordserie des 
rechtsterroristischen NSU sowie andere rassistische und rechtsextremistische Terrorakte in 
Deutschland sind nach wie vor nicht vollständig aufgearbeitet. Deshalb richten wir nach dem 
Vorbild der Stasi-Unterlagen-Behörde ein NSU-Archiv ein, in dem auch die Ergebnisse der 13 
parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ausgewertet werden und langfristig für 
Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und die Zivilgesellschaft zugänglich sind.
Jede Form politisch motivierter Gewalt gefährdet unseren Rechtsstaat. Insbesondere durch 
Terrorismus von gewaltbereiten Rechtsextremist*innen und Islamist*innen ist die innere 
Sicherheit in Deutschland bedroht. Um die offene Gesellschaft, unsere Demokratie und die 
Menschen zu schützen, müssen wir Terror entschieden bekämpfen – durch Prävention, bessere 
Vernetzung der Sicherheitsbehörden und eine konsequente Überwachung von sogenannten 
Gefährder*innen. Dazu braucht es eine europäisch abgestimmte Definition des 
Gefährderbegriffs. Gefährder*innen müssen engmaschig überwacht werden. Ziel ist, dass 
gegenüber Gefährder*innen offene Haftbefehle konsequent vollstreckt und laufende Verfahren 
über Ländergrenzen hinweg zusammengezogen werden. Die Kooperation und Kommunikation zwischen 
den Sicherheitsbehörden auch über Ländergrenzen muss reformiert werden, wozu die Schaffung 
rechtlicher Grundlagen für die Terrorabwehrzentren GTAZ und GETZ gehört. Aussteigerprogramme 
für Menschen aus rechtsextremistischen und islamistischen Szene werden wir ausbauen. Es 
braucht ein bundeseinheitliches, professionalisiertes Präventions- und 
Deradikalisierungsnetzwerk analog zu den zivilgesellschaftlichen Trägern, die sich bereits 
besser als die politischen Ebenen in Bund und Ländern vernetzt haben. Prävention und 
Deradikalisierung in Haftanstalten wollen wir stärken. Um Attentate zu erschweren, werden 
wir illegalen Waffenhandel, auch und gerade auf Online-Marktplätzen, verstärkt verfolgen. 
Den privaten Waffenbesitz tödlicher Schusswaffen wollen wir weitestgehend beenden.
Abgasmanipulationen, Missstände in Pflegeeinrichtungen, der Verkauf von Facebook-Nutzerdaten 
– kaum einer der großen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre wäre ohne die Hinweise aus 
den Unternehmen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt. Missstände bis hin zu kriminellen 
Aktivitäten in Unternehmen und Behörden brauchen mutige Menschen, die sie ans Licht bringen. 
Diese „Whistleblower“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien und 
gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das 
werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie 
ambitioniert und umfassend in nationales Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben 
sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche 
Risiko minimiert wird. Die Furcht vor einem ökonomischen und persönlichen Schaden als 
Hemmnis für eine Hinweisgabe soll so abgebaut und potenzielle Hinweisgeber*innen sollen 
ermutigt werden.
Ein starker, demokratischer Rechtsstaat kann gleichzeitig Sicherheit gewährleisten und 
Freiheit bewahren. Wir stehen für eine rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik, die 
konkrete Gefahren anlassbezogen und zielgerichtet abwehrt, statt die Bevölkerung mit 
pauschaler Massenüberwachung unter Generalverdacht zu stellen. Zukünftige Sicherheitsgesetze 
müssen auf valider Empirie beruhen und verfassungsrechtliche Vorgaben zwingend beachten. 
Statt pauschaler, anlassloser Vorratsdatenspeicherung und genereller Backdoors für 
Sicherheitsbehörden oder Staatstrojaner für Geheimdienste wollen wir es der Polizei 
ermöglichen, technische Geräte anhand einer rechtsstaatlich ausgestalteten Quellen-TKÜ 
zielgerichtet zu infiltrieren. Zudem soll eine Meldepflicht für Sicherheitslücken eingeführt 
werden.
Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind 
Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für 
Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der 
polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir 
Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits 
verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen 
Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass 
Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet 
werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. 
Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wollen wir verstärken. 
Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum 
Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf. Den 
Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe 
öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für 
Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister 
einführen.
Menschen müssen ihr Recht auch gegenüber wirtschaftlich Stärkeren wirksam durchsetzen 
können, zum Beispiel in Fällen wie dem Diesel-Abgas-Betrug. Dazu führen wir die Sammelklage 
(Gruppenklage) ein, damit Menschen auch bei kleineren, aber massenhaft auftretenden Schäden 
effektiv zu ihrem Recht kommen und zum Beispiel Schadensersatz bekommen. Die bisher 
eingeführten kollektiven Klageverfahren wie die Musterfeststellungsklage, die nur 
Verbraucher*innen zusteht, und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind unzureichend. 
Die immer beliebtere Rechtsdurchsetzung durch Legal-Tech-Unternehmen stellt andererseits 
eine Belastung für die Justiz dar, da alle Fälle einzeln entschieden werden. Den kollektiven 
Rechtsschutz wollen wir deshalb verallgemeinert und vereinheitlicht in die 
Zivilprozessordnung integrieren und die Bündelung individueller Ansprüche im Rahmen einer 
Gruppenklage ermöglichen. Für eine bessere Durchsetzung des Rechts sollen die 
Zugangsschranken gesenkt und die Verfahren vereinfacht werden. Die Verbandsklage-Richtlinie 
der EU setzen wir zügig in nationales Recht um.
In familienrechtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die erhebliche 
Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihre Familien haben können. Es gilt den 
Kinderschutz vor Gericht zu stärken. Wir machen einerseits die Fortbildungen für 
Familienrichter*innen verbindlich und werden diese andererseits bei ihrem Arbeitspensum 
berücksichtigen. Auch in Kindschaftssachen wollen wir die Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum 
Bundesgerichtshof herstellen. In Strafverfahren wollen wir die Opferrechte von Kindern 
weiter stärken. Mehrfache Vernehmungen müssen vermieden und die Befragungen kindgerecht 
ausgestaltet sein. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss konsequent aufgeklärt und verfolgt 
werden, vor allem durch mehr – insbesondere auch auf Internetkriminalität spezialisiertes – 
Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften.
Online-Verträge kann man mit einem Klick abschließen, während man für die Kündigung häufig 
zu Telefon oder Briefbogen greifen muss. Auch lange Mindestlaufzeiten und automatische 
Vertragsverlängerungen um ein Jahr sind alles andere als verbraucherfreundlich. Wir wollen 
Verbraucher*innen vor Vertragsfallen schützen und durchsetzen, dass die Online-Kündigung so 
einfach ist wie die Online-Bestellung. So wie es einen Bestellbutton gibt, muss es auch 
einen Kündigungsbutton geben sowie eine verpflichtende Eingangsbestätigung für Online-/E-
Mail-Kündigungen. Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen müssen verkürzt werden 
– zugunsten des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbs. Wir wollen die maximale 
Mindestlaufzeit von Verträgen von zwei Jahren halbieren und die stillschweigende 
Vertragsverlängerung von einem Jahr auf einen Monat verkürzen.
Von der Waschmaschine bis zum Handy – viele Geräte landen schon nach kurzer Zeit auf dem 
Müll, weil sie schnell kaputtgehen, nicht reparierbar sind oder keine Software-Updates mehr 
angeboten werden. Das ärgert die Verbraucher*innen, es verschwendet wertvolle Ressourcen und 
verursacht Berge von Elektroschrott. Wir setzen stattdessen auf Qualität und Langlebigkeit. 
Durch ein Recht auf Reparatur wollen wir Elektroschrott von vornherein vermeiden. Die 
Grundlage dafür sind verbindliche Designvorgaben, damit elektronische Geräte so gestaltet 
sind, dass sie möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind. Durch die 
Verdopplung der Gewährleistungsfristen auf vier Jahre und eine Angabe der vom Hersteller 
vorgesehenen Lebensdauer wollen wir erreichen, dass Geräte für eine längere Lebensdauer 
gebaut werden. So werden wir die Spielräume der EU-Vorgaben voll ausschöpfen und uns 
gleichzeitig für mehr Verbraucherschutz in der EU engagieren.
Häufig werden Kund*innen Finanzprodukte angedreht, die für sie zu teuer, zu riskant oder 
schlicht ungeeignet sind. Diese Produkte sind häufig gut für die Gewinne der Banken und 
Versicherungen, aber schlecht für die Kund*innen. Wir wollen die Finanzberatung vom Kopf auf 
die Füße stellen. Dafür schaffen wir ein einheitliches und transparentes Berufsbild für 
Finanzberater*innen. Alle Vermittler*innen und Berater*innen sollen künftig von der BaFin 
beaufsichtigt werden. Wir wollen weg von der Provisionsberatung und schrittweise zu einer 
unabhängigen Honorarberatung übergehen. Dafür schaffen wir eine gesetzliche Honorarordnung, 
die Finanzberater*innen stärkt und unabhängiger macht. Die Finanzaufsicht soll von der 
Möglichkeit, den Vertrieb von schädlichen und irreführenden Finanzprodukten zu untersagen, 
stärker als bisher Gebrauch machen. Überhöhte Dispozinsen und Gebühren für das Basiskonto 
werden wir begrenzen.
Kultur ist frei und muss keinen Zweck erfüllen. Sie ist gleichzeitig von zentraler Bedeutung 
für die Selbstreflexion der Gesellschaft, den Zusammenhalt und die Persönlichkeitsbildung 
der Einzelnen. Wir wollen, dass die Kulturlandschaft nach der Pandemie mit ihren 
monatelangen Schließungen zu neuer Lebendigkeit, Vielfalt und Reichhaltigkeit findet und 
Kultur und kulturelle Bildung endlich selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge werden. 
Eine nachhaltige (Wiederaufbau-)Strategie muss die Kommunalfinanzen als eine wichtige 
Grundlage für das Kulturleben stärken, das Zuwendungsrecht reformieren, mehr Kooperationen 
zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen und -
projekten ermöglichen sowie einen Fonds zum Schutz von Kultureinrichtungen vor Verdrängung 
und Abriss einrichten, der Kulturorte langfristig absichert. Die öffentliche Kulturförderung 
soll künftig partizipativ, geschlechtergerecht, abgestimmt und nach transparenten Kriterien 
angelegt sein.
Die Corona-Krise zeigt, unter welch prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende 
arbeiten. Für eine vielfältige Kulturlandschaft braucht es eine Absicherung, die Freiräume 
bietet und künstlerisches und kreatives Schaffen ermöglicht. Kulturschaffende sollen für die 
Zeit der Corona-Krise mit einem Existenzgeld von 1.200 Euro im Monat abgesichert werden. Die 
Künstlersozialkasse (KSK) muss finanziell gestärkt, Rechtssicherheit für die Mitgliedschaft 
in der KSK geschaffen und die freiwillige Weiterversicherung für Selbständige in der 
Arbeitslosenversicherung vereinfacht werden. Bei kulturellen Werken muss für Urheber*innen 
eine angemessene Vergütung sichergestellt werden. Eine angemessene Beteiligung insbesondere 
an den Gewinnen der Vertriebsplattformen sorgt dafür, dass Kultur- und Medienschaffende 
weiter an ihren Werken verdienen können.
Aktives Kulturleben ist die Basis von demokratischen Gesellschaften. Hier findet die 
Auseinandersetzung darüber statt, wie wir leben wollen. Deshalb muss die Gesellschaft in 
ihrer ganzen Vielfalt im Kulturschaffen sichtbar sein. Wir wollen Kultureinrichtungen öffnen 
und stärken, damit jede*r einfachen Zugang zu ihnen hat und ihre Angebote nutzen und 
gestalten kann. Bestehende soziale, finanzielle oder bauliche Hürden müssen dafür abgebaut 
werden, etwa durch den kostenlosen Eintritt für Schüler*innen in staatlichen Museen oder 
durch die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken. Wir wollen gerade solche 
Kulturangebote kontinuierlich und flächendeckend fördern, die die Situation und die 
Bedürfnisse in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde mitdenken und das als ihre zentrale 
Zukunftsaufgabe verstehen. In ländlichen Regionen, aber auch in urbanen Zentren sollen 
Kultureinrichtungen Knotenpunkte von Begegnungen und zu sogenannten „Dritten Orten“ werden, 
die auch Menschen einen Zugang zu Kultur ermöglichen, die davon bislang wenig profitieren. 
Bei der Besetzung von Intendanzen, bei der Zusammensetzung von staatlich geförderten 
Kulturbetrieben, bei der Vergabe von Stipendien und Werksaufträgen und bei staatlichen Jurys 
wollen wir eine Quotenregelung einführen, um Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten. 
Zudem muss auf angemessene Repräsentanz der vielfältigen Gesellschaft geachtet werden. 
Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität und Teilhabe müssen fester Bestandteil der Ausbildung 
zu Kulturberufen sein.
Der Kulturbetrieb und die Künste können eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der 
Klimakrise spielen. Auch gibt es viele Initiativen und Akteur*innen, die mit viel Einsatz 
versuchen, ressourcenschonender zu arbeiten und den Kulturbetrieb ökologisch auszurichten. 
Wir werden das ökologische Engagement im Kulturbetrieb nachhaltig unterstützen. Dafür werden 
wir einen „Green Culture Fonds“ als Förderinstrument einrichten. Antragsberechtigt sind 
öffentlich geförderte Einrichtungen und Projekte sowie private Akteur*innen der Kultur- und 
Kreativwirtschaft und der freien Szene. Auch beim Film sollen Förderinstitutionen und -
maßnahmen künftig klare Anreize für eine nachhaltige Produktion schaffen. Doch auch gerade 
Künstler*innen geben neben Wissenschaftler*innen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft 
Impulse für die nachhaltige Transformation.
Erinnerungskultur trägt entscheidend zur Selbstverständigung und zum Zusammenhalt bei und 
ist eine grundlegende Voraussetzung für den Schutz unserer Demokratie. Doch noch immer gibt 
es Leerstellen in der Aufarbeitung der deutschen Verbrechensgeschichte. Der 
Nationalsozialismus muss weiter konsequent aufgearbeitet und bisher wenig beachtete 
Opfergruppen wie die sogenannten „Asozialen“, „Berufsverbrecher“ und „Euthanasie“-Opfer 
sollen durch eine angemessene Entschädigung anerkannt werden. Die finanzielle Förderung von 
Forschungsarbeiten, die Weiterentwicklung der pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit 
der Gedenkstätten sowie die weitere Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubkunst stehen dabei 
im Mittelpunkt. Auch die DDR-Diktatur soll durch die Fortsetzung der Forschung und der 
politischen Bildungsarbeit an den Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Stasi-
Unterlagen weiter aufgearbeitet werden. Wir werden die Kontinuitäten des Kolonialismus ins 
Bewusstsein rücken durch eine zentrale Erinnerungs- und Lernstätte und so eine breite 
gesellschaftliche Debatte über unser koloniales Erbe fördern, die sich nicht allein auf die 
Rückgabe von Kulturgütern beschränkt, sondern eine antirassistische Perspektive auf 
Geschichte und Gesellschaft ermöglicht. Gleichzeitig muss sich die deutsche 
Erinnerungskultur für die Erfahrungen und Geschichten der Menschen öffnen, die nach 
Deutschland eingewandert sind, und das Gedenkstättenkonzept entsprechend weiterentwickelt 
werden.
Im Sport, dem größten Träger der organisierten Zivilgesellschaft und des freiwilligen 
Engagements, werden täglich demokratische Werte wie Gemeinsamkeit, Toleranz, Integration, 
Inklusion, Engagement und Gesundheitsprävention gelebt und vermittelt. Damit übernimmt der 
Sport eine herausragende Rolle für das gesellschaftliche Zusammenleben. Dies werden wir 
fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen Ideen und Energien bündeln und 
zusammen mit den Sportverbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft einen 
Entwicklungsplan Sport erarbeiten und umsetzen – ähnlich dem Goldenen Plan aus den 1960ern. 
Ein besonderer Fokus muss dabei vor allem auf strukturschwachen Regionen, gerade in 
Ostdeutschland, liegen, denn die Diskrepanz zwischen Ost und West ist beim Breitensport auch 
30 Jahre nach der friedlichen Revolution ein Problem. Ausreichend vorhandene und 
barrierefreie Sportstätten und Bewegungsräume zählen in Städten und ländlichen Räumen zur 
Daseinsvorsorge, deshalb wollen wir, dass Bewegungs- und Sportflächen in der 
Wohnungsbaupolitik und Quartiersplanung fest verankert und die bestehenden saniert werden. 
Dazu gehören auch insbesondere Schwimmsportstätten, denn unser Anspruch ist, dass jedes Kind 
schwimmen lernen kann. Das wollen wir mit einem Bundesprogramm zur Sanierung und 
Instandsetzung von Schwimmstätten erreichen. Sportgroßveranstaltungen sollen klimaneutral, 
sozial und nachhaltig ermöglicht werden, so dass sie auch einen bleibenden 
Infrastrukturgewinn für die Bürger*innen vor Ort schaffen. Dafür braucht es eine bundesweit 
einheitliche und föderal abgestimmte Gesamtstrategie, bei der von Beginn an 
Bürger*innenbeteiligung Teil der Planung ist.
Ein starker Breitensport braucht Vorbilder. Im Spitzen- und Profisport muss es um die 
bestmögliche Förderung von Talenten gehen, nicht um den größten Gewinn für Funktionär*innen. 
Deshalb wollen wir bei der Förderung des Spitzensports die Bedingungen und Perspektiven für 
Leistungssportler*innen in den Mittelpunkt stellen. Bei der Doping-Prävention und im Anti-
Doping-Kampf stärken wir die NADA, und auf internationaler Ebene setzen wir uns für eine 
Athlet*innenvertretung bei der WADA ein sowie dafür, dass diese künftig unabhängig vom IOC 
finanziert wird. Auch Korruptionsskandale auf höchster Ebene der Sportfunktionär*innen sowie 
die zunehmende Kommerzialisierung bedrohen den Spitzensport. Gerade beim Fußball gilt es den 
Sport den Fans zurückzugeben. Deswegen sollen Transparenz und Good Governance auch im Sport 
vorangetrieben werden. Gegen Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener 
Menschenfeindlichkeit im Sport gehen wir mit einem finanziell starken Bundesprogramm vor, 
das von einer unabhängigen Stelle beraten wird. Wir schützen die Bürger*innenrechte von Fans 
und diese vor ausufernden Datensammlungen und Kollektivstrafen.
Wir sehen Deutschland in einer zentralen Verantwortung für den Zusammenhalt und die 
Fortentwicklung der EU. Zuletzt aber wurde von Berlin aus bestenfalls verwaltet, oftmals 
gebremst. Wir wollen die Europapolitik wieder aktiv gestalten – mit klarem Wertekompass, 
entlang einer starken deutsch-französischen Zusammenarbeit und im Zusammenspiel mit unseren 
europäischen Partner*innen. Unser Ziel ist eine EU, die zusammenhält und voranschreitet. In 
manchen Bereichen kommen wir nur mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten voran, aber die 
verstärkte Zusammenarbeit muss stets im Rahmen der Verträge und im Bestreben, dass sich 
letztlich alle anschließen, erfolgen. In den kommenden zwei Jahren bietet die „Konferenz zur 
Zukunft der EU“ eine große Chance, gemeinschaftlich mit den Bürger*innen Reformen der EU zu 
entwickeln. Wir wollen sie nutzen für die nächste Phase der europäischen Integration auf dem 
Weg zur Föderalen Europäischen Republik und um europäische Antworten auf die großen 
Herausforderungen zu formulieren. Die Ergebnisse der Konferenz sollen im Rahmen der 
europäischen Gesetzgebung bis hin zu Vertragsänderungen umgesetzt werden.
Die Geschichte der EU ist eine Geschichte zunehmender Legitimität der europäischen 
Institutionen. Unser Ziel ist, die europäische parlamentarische Demokratie zu stärken: mit 
einem Parlament, das in allen Bereichen gleichberechtigt mit dem Rat entscheidet, ein 
vollwertiges Initiativrecht für die Gesetzgebung und ein starkes Haushaltsrecht erhält. Es 
soll die Kommission auf Vorschlag des Kommissions-Präsidenten bzw. der Kommissions-
Präsidentin wählen sowie durch ein konstruktives Misstrauensvotum entlassen können. Für die 
Wahlen zum Europäischen Parlament setzen wir uns dafür ein, dass die Bürger*innen mit ihrer 
Stimme für einen Spitzenkandidaten bzw. eine Spitzenkandidatin der Parteien auch die/den 
nächste*n Präsident*in der EU-Kommission bestimmen. Ein Teil der Abgeordneten soll zukünftig 
nicht mehr über viele nationale Listen ins Europaparlament einziehen, sondern über wirklich 
europäische, transnationale Listen.
Zum europäischen Gemeinwesen gehört das Zusammenwachsen der Zivilgesellschaften. Deshalb 
setzen wir uns für ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht ein. Ein 
europäischer Vereinsstatus mit klaren Regeln zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Auflösung 
würde europäische Vereine dem Schutz der EU unterstellen und nationaler Willkür entziehen. 
Zudem wollen wir die Europäische Bürgerinitiative als zentrales Instrument der Teilhabe der 
Bürger*innen und der Zivilgesellschaft stärken. So sollen Bürger*innen auch eine Reform der 
Verträge oder die Einberufung eines Bürger*innenrates fordern können. Ist eine 
Bürgerinitiative erfolgreich, sollte spätestens nach einem Jahr und einer Prüfung auf 
Vereinbarkeit mit den EU-Grundrechten ein Gesetzesvorschlag folgen und im Europaparlament 
eine Plenumsabstimmung über das Ziel der Initiative stattfinden.
Europa braucht mehr Handlungsfähigkeit, um auf Augenhöhe mit den heutigen Herausforderungen 
voranzukommen. Blockaden durch einzelne Staaten in Bereichen wie der Außen- und 
Sicherheitspolitik und in Steuerfragen oder auch bei Energie und Sozialem können wir uns 
nicht länger leisten. Solange nationale Einzelinteressen das europäische Gemeinwohl 
ausbremsen können, wird die EU keine aktivere Rolle etwa für mehr Steuergerechtigkeit oder 
mehr Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte in der Welt übernehmen können. Darum 
setzen wir uns dafür ein, für alle verbleibenden Politikbereiche, in denen heute noch im 
Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird, Mehrheitsentscheidungen in Mitentscheidung des 
Europäischen Parlaments einzuführen. Das ist auch deshalb wichtig, um bei weiteren 
Erweiterungsrunden der EU deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Unser langfristiges Ziel ist 
es, die europäischen Institutionen zu einem Zweikammersystem weiterzuentwickeln.
Mehr Transparenz stärkt die europäische Demokratie und das Vertrauen der Bürger*innen in 
Politik. Um nachvollziehbar zu machen, wofür die Regierungen der Mitgliedstaaten in Brüssel 
eintreten, setzen wir uns für Fristen im Rahmen der Gesetzgebung ein, bis zu denen eine 
öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben muss. Dabei müssen alle Regierungen ihre 
aktuelle Position zum Vorschlag der Ratspräsidentschaft vorlegen. Auch den Zugang zu EU-
Dokumenten wollen wir substanziell weiterentwickeln. Die EU arbeitet bei 
Interessensvertreter*innen bereits transparenter als der Bundestag. Wir wollen weitere 
Schritte gehen – mit einem verbindlichen Lobbyregister für alle EU-Institutionen, strikteren 
Karenzzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft und einem „legislativen 
Fußabdruck“, durch den die Einflussnahme auf Gesetzgebung überprüfbarer wird, kontrolliert 
durch eine unabhängige Ethikbehörde, die Sanktionen verhängen kann.
Die EU ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts. Wir wollen die EU-Grundrechtecharta 
langfristig gegenüber den Nationalstaaten einklagbar machen, um so alle EU-Bürger*innen in 
ihren Rechten zu stärken. Mit dem EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und 
Grundrechte setzen wir uns für ein stärkeres Instrument ein, um Verstöße autoritärer 
Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen 
konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von 
Subventionen folgen. Kommunen und Regionen sowie Nichtregierungsorganisationen sollen dann 
direkt von der EU gefördert werden. Bei den Artikel-7-Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit 
braucht es substanzielle Fortschritte. Alle Mitgliedstaaten sollen sich der Europäischen 
Staatsanwaltschaft anschließen, wenn sie neue EU-Gelder erhalten wollen.
Ein zusammenwachsendes Europa braucht eigene, öffentliche Orte, an denen seine Bürger*innen 
zusammenkommen können, um sich zu informieren, zu partizipieren, sich zu unterhalten und 
politisch zu diskutieren. Wenn überhaupt, kommen dafür bislang nur kommerziell betriebene, 
digitale Plattformen in Frage. Als zeitgemäße Antwort setzen wir uns darum für eine 
europäische, digitale Plattform in öffentlicher Hand ein. Sie bündelt europaweit qualitativ 
hochwertige Inhalte – werbefrei, offen und multilingual. Unter hohen Datenschutzstandards 
soll sie darüber hinaus als Kommunikationsplattform dienen. Die Grundlage bildet ein 
öffentlich-rechtlicher Auftrag, sie arbeitet zusammen mit den nationalen öffentlichen 
Rundfunkanstalten und frei von politischer Einflussnahme.
Eine demokratische, vielfältige und bürger*innennahe EU lebt von der Stärke der Kommunen und 
Regionen. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip soll Europa da unterstützen, wo Kommunen an ihre 
Grenzen stoßen – aber nicht jeden Lebensbereich regulieren. Die Wettbewerbsregeln des 
Binnenmarkts dürfen Kommunen nicht zur Privatisierung öffentlicher Güter zwingen. In EU-
Handelsabkommen braucht es Ausnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge sowie für öffentliche 
und soziale Dienstleistungen. Für mehr europaweite Kooperation wollen wir 
Städtepartnerschaften stärken, INTERREG-Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
ausweiten und Euregios und Eurodistrikte durch weniger Bürokratie und mehr Flexibilität 
fördern. Kommunen und Regionen brauchen mehr Mitsprache auf europäischer Ebene, unter 
anderem über einen gestärkten Ausschuss der Regionen. Bei Gestaltung und Vergabe von 
Förderprogrammen setzen wir auf das Partnerschaftsprinzip.
Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipations- und Teilhabegesetz vorlegen und das Bundesgremiengesetz reformieren.[Zeilenumbruch]
Alle, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt hier haben, sollen ein kommunalesdas Recht auf politische Mitbestimmung haben - unabhängig davon woher sie selbst oder ihre Eltern kommen und wie lange sie schon hier leben. Folgerichtig weiten wir das Wahlrecht erhaltenauf Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europaebene aus. .
Unsere vielfältige Gesellschaft ist stark. Weil Menschen sich engagieren, auf 
Fußballplätzen, bei der freiwilligen Feuerwehr, in Musikschulen oder am Sorgentelefon, Junge 
für Alte, Alte für Junge. Weil es ein breites Kulturangebot gibt, eine vielfältige 
Medienlandschaft. Weil die Jugend sich einmischt, weil Menschen in Kommunalparlamenten 
Verantwortung übernehmen, sich Bürger*innen in Foren einbringen und das Schicksal ihrer Orte 
in die Hand nehmen.
Aber Demokratie ist nie fertig. Unser demokratisches Zusammenleben in Deutschland und Europa 
ist ein Versprechen, das wir immer wieder neu erfüllen müssen. Es verspricht gleiche 
Entfaltungsmöglichkeiten und Rechte für alle, die hier leben. Es ist oft anstrengend, teils 
eine Zumutung, wenn andere Ansichten und Werthaltungen akzeptiert und respektiert werden 
müssen, wenn es den einen zu schnell und den anderen zu langsam vorangeht. Aber vor allem 
ist es eine Stärke: zuhören, den Dialog suchen, inhaltlich ringen. So haben wir als 
demokratische Gesellschaft die Herausforderungen der letzten Jahrzehnte gemeistert. Nun gilt 
es mit voller Gleichberechtigung und mehr Beteiligung unsere liberale Demokratie zu stärken, 
in Deutschland und in Europa, auf den Straßen, in den Parlamenten, und unsere Institutionen 
fit zu machen für die Aufgaben dieses Jahrzehnts.
Menschen sind unterschiedlich, aber gleich in ihrer Würde und ihren Rechten. Nur wenn Würde 
und gleiche Rechte vor der Klammer stehen, wenn alle Menschen in unserer Gesellschaft, in 
unserem Europa gleichen Schutz und gleiche Chancen haben und ihre Rechte in Anspruch nehmen 
können, kommen Freiheit und Sicherheit – individuelle und gesellschaftliche – heraus und 
wird Gerechtigkeit befördert. Dieser Anspruch ist jedoch noch nicht voll verwirklicht. Wenn 
mit Frauen die Hälfte der Bevölkerung nicht gleichberechtigt beteiligt, repräsentiert und 
bezahlt wird, ist die Demokratie nicht vollkommen. Viele Menschen erleben noch immer 
Ausgrenzung und Diskriminierung. Nötig sind mehr Zugänge, mehr Teilhabe und mehr 
Repräsentanz, zum Beispiel für Menschen aus Ostdeutschland oder mit Migrationsgeschichte. 
Eine gleichberechtigte Gesellschaft braucht Politik, die Strukturen verändert.
Rassismus trifft uns nicht alle, aber er geht uns alle an. Wenn wir als Gesellschaft lernen, 
Vielfalt als Reichtum zu begreifen, schützen wir uns gegenseitig vor Gewalt, Hetze, 
Ausgrenzung, Frauenhass und Rassismus. Aber das reicht noch nicht. Wir wissen, dass aus 
diskriminierenden Worten Taten werden. Die Angriffe von Extremist*innen, insbesondere von 
rechts, treffen unsere demokratische Gesellschaft bis ins Mark. Sie zielen auf Menschen beim 
Beten, beim ausgelassenen Beisammensein oder in den Institutionen des Staates. Unsere 
Demokratie muss wehrhaft dagegenhalten, mit einer starken Zivilgesellschaft, selbstbewussten 
Parlamenten, einer gut ausgestatteten und bürger*innennahen Polizei und handlungsfähigen, 
starken Justiz. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Wie wir unser Zusammenleben gestalten, hängt stark vom Zusammenspiel zwischen Bürger*innen 
und dem Staat ab. Wenn Menschen beteiligt und gehört werden, geht Planung schneller. Wenn 
Jugend mitentscheidet, werden Entscheidungen besser und zukunftsfester. Wenn 
Gleichberechtigung und Vielfalt herrschen, werden sie ausgewogener und nachhaltiger. Wir 
wollen deshalb mehr Möglichkeiten schaffen, damit Menschen sich einbringen können.
Immer mehr Herausforderungen sind europäisch und global. Sie bewältigen wir nur in einer 
starken Europäischen Union, die Handlungswillen und Handlungsfähigkeit zusammenbringt und 
die von ihren Bürger*innen aktiv mitgestaltet wird. Darum denken wir unsere Demokratie 
konsequent europäisch, wollen diese vertiefen, lähmende Blockaden strukturell überwinden – 
und so Zukunftsfragen beherzt angehen. Unser Fixstern für die Weiterentwicklung der 
Europäischen Union ist die Föderale Europäische Republik.
Gleichzeitig gilt es unseren demokratischen Staat auf die Höhe der Zeit zu bringen. Alte 
Faxgeräte, fehlendes Personal und überbordende Bürokratie nerven und verhindern, dass es 
vorangeht. Unser Ziel ist ein gut funktionierender Staat, pragmatisch und den Menschen 
zugewandt. Ein Staat, der mit einer effizienten, zugänglichen Verwaltung in der Lage ist, 
Krisen zu bewältigen, und das Land voranbringt, der es Menschen leicht macht, ihren Alltag 
zu bewältigen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Und wir wollen mit Anstand und 
Transparenz regieren, bauend auf Gleichberechtigung und kooperativ. Für Zusammenhalt in 
Vielfalt, in einem bürger*innennahen Staat.
Deutschland braucht im nächsten Jahr eine Modernisierungsoffensive. Die 
Schieneninfrastruktur, erneuerbare Energien und die Energienetze müssen ausgebaut, Schulen, 
Straßen und Brücken saniert, digitale Infrastrukturen aufgebaut werden. Doch derzeit dauert 
es oft viel zu lange, solche Projekte zu realisieren, Investitionsmittel fließen nicht ab. 
Das wollen wir ändern. Wir verschlanken die Verfahren durch Bündelung und schaffen 
öffentliche Planungskapazitäten. Wir stärken auf allen Ebenen die Planungsbehörden und 
zuständigen Gerichte. Besonders wichtige Projekte sollten durch eine Einbeziehung des 
Parlaments beschleunigt werden. . Auch die frühzeitige Einbindung der Bürger*innen vor Ort 
führt in der Regel dazu, dass Projekte schneller und besser abgeschlossen werden können. 
Ziel ist, alle Planungszeiten zu halbieren.
Jeden Tag tun gut ausgebildete Fachleute in den Behörden ihre Arbeit, um das Land am Laufen 
zu halten. Dennoch ist für viele Menschen der Kontakt zu deutschen Behörden unkomfortabel 
und unzeitgemäß. Ein Grund dafür sind unzureichende Technik und veraltete und überkommene 
Abläufe. Mit mehr barrierefreien E-Government-Dienstleistungen, sicheren digitalen 
Beteiligungsformaten im Planungsrecht und Open Government wollen wir unsere Verwaltung 
modernisieren und unnötige Bürokratie wie Schriftformerfordernisse abbauen. 
Verwaltungsverfahren sollen stets digital gedacht und gestaltet werden, vor allem auch in 
der Zusammenarbeit mit Unternehmen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Türen des 
Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern geöffnet bleiben 
und durch mobile Angebote ergänzt werden. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen 
soll über einen zentralen Zugang erfolgen. Der Austausch von Unterlagen unter den Behörden 
muss nach Zustimmung und unter Beachtung des Datenschutzes möglich sein. Damit die 
Verwaltung all dies leisten kann, muss sie selbst digitalisiert werden. Wir setzen uns 
gemeinsam mit den Ländern dafür ein, dass die Verwaltung flächendeckend mit der modernsten 
Technik ausgestattet wird, vom Gesundheits- bis zum Bürgeramt. Digitalisierung wird das 
Verhältnis von Staat und Bürger*innen auf eine neue Basis stellen und auch zum Motor für 
einen modernen Sozialstaat werden. In diesem werden Leistungen des Staates ohne komplizierte 
Anträge geprüft und automatisch den Berechtigten bereitgestellt.
Sichere und geschützte digitale Identitäten sind (häufig) das fehlende Puzzlestück für 
moderne staatliche Dienstleistungen und die vertrauensvolle Nutzung privater Dienste. Wir 
wollen auch bei digitalen Verwaltungsleistungen vorankommen und den Sprung zu sicheren 
mobilen digitalen Identitäten per Smartphone (Wallet-Lösungen) ermöglichen – wie es zum 
Beispiel in skandinavischen Ländern schon Praxis ist. Mit dem mobilen Personalausweis auf 
dem Smartphone sollen Bürger*innen beispielsweise Behördengänge oder die Steuererklärungen 
abwickeln können. Mit einer staatlich abgesicherten ID-Wallet, die den höchsten Datenschutz- 
und IT-Sicherheitsstandards entspricht, sollen Bürger*innen ihren Personalausweis, ihren 
Führerschein oder ihre Krankenkassenkarte, aber auch Zahlungsdaten und Mitgliedschaften 
sicher auf dem Smartphone verwahren können und nicht auf private Anbieter angewiesen sein 
müssen. Diese digitalen Identitäten können dann auch für die sichere Nutzung von privaten 
Diensten wie Online-Versandhandel genutzt werden. Dafür schaffen wir die gesetzliche 
Grundlage, fördern die öffentliche Entwicklung und Zertifizierung. Europa und Deutschland 
müssen bei hoheitlichen digitalen Identitäten Vorreiter sein und Vertrauen durch 
Souveränität schaffen.
Der Zugang zu staatlichen Datenbeständen ermöglicht innovative, elektronische 
Dienstleistungen sowie neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Auch für neue 
technologische Anwendungen ist der geregelte Zugang zu offenen Daten aus staatlichen 
Beständen wichtig. Wir heben den Schatz von mit öffentlichen Mitteln erwirtschafteten nicht 
personenbeziehbaren Daten und wollen diesen zeitnah, kosten- und lizenzfrei zur Verfügung 
stellen. Das bestehende Datenportal GovData wollen wir zu einem zentralen und 
nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausbauen. Auch offene Software, offene 
Standards und offene Schnittstellen fördern wir, indem wir sie als Standard in die Vergabe- 
und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.
Auch die Corona-Krise hat wieder einmal gezeigt, dass Deutschland bei Forschungsdaten weit 
hinter vergleichbaren Ländern zurückliegt. Während in den USA viele Daten quasi in Echtzeit 
vorlagen und politische Maßnahmen zeitnah evaluiert werden konnten, fehlen bei uns 
hinreichende und schnell verfügbare Daten. Wir wollen das ändern und zeitnah Daten der 
Forschung und den politischen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung stellen. Dafür richten 
wir ein Forschungsdatenzentrum beim Statistischen Bundesamt ein, mit einem gesetzlichen 
Forschungsauftrag und einem eigenen Forschungsinstitut. Wir werden auch Unsicherheiten bei 
der Datenverknüpfung beseitigen und ein Datentreuhandzentrum einrichten, das, unter 
Datenschutzauflagen, Daten aus unterschiedlichen öffentlichen Statistiken verknüpfen darf.
Klimaschutz braucht Vorreiter und Vorbilder. Wir wollen, dass die Bundesverwaltung endlich 
beides wird. Die Bundesverwaltung muss klimaneutral werden. Das umfasst sowohl die 
Versorgung mit Ökostrom und den Fuhrpark der Bundesbehörden als auch die Gebäude des Bundes, 
die mit erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen ausgestattet und umfassend energetisch 
modernisiert werden. Mit der Einführung eines Solarstandards über Neubauten hinaus werden 
die Dächer der Bundesbehörden zu Kraftwerken. Zudem sorgen wir dafür, dass der Bund seine 
Beschaffung sofort an ökologischen und sozialen Kriterien orientiert. So geht die Politik 
mit gutem Beispiel voran.
Corona- und Klimakrise führen uns vor Augen, mit welch großen Herausforderungen Regierung 
und Verwaltung heute umgehen müssen. Wir wollen, dass die öffentliche Verwaltung in die Lage 
versetzt wird, vorausschauend zu handeln und sich zugleich zügig und konsequent an ihre 
jeweiligen Aufgaben anzupassen. Dafür braucht es eine Kultur behördlicher Zusammenarbeit 
sowie innovative und flexible Arbeitsstrukturen. Innovationseinheiten in den Behörden sollen 
eng und transparent mit Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden zusammenarbeiten, sich 
untereinander vernetzen sowie neue Ideen testen und eine positive Fehlerkultur etablieren. 
Mitarbeiter*innen und Beamt*innen der öffentlichen Verwaltung sollen außerdem in ihrer 
Expertise und Kreativität gefördert und gestärkt werden. Wir setzen uns zudem für mehr 
Kooperation der Ministerien bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele ein.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte haben mit einer hohen Arbeitsbelastung zu kämpfen. 
Verfahren dauern zu lang. Hier braucht es dringend Entlastung durch mehr Personal, durch die 
Entkriminalisierung von Bagatelldelikten und durch eine flächendeckende Ausstattung der 
Justiz mit der nötigen Technik. Die Digitalisierung der Justiz wie auch ihren Personalbedarf 
werden wir durch einen Bund-Länder-Digitalpakt Justiz in Fortsetzung und Konkretisierung des 
Ende 2021 auslaufenden Pakts für den Rechtsstaat mit ausreichender Finanzierung umsetzen. 
Polizei und Staatsanwaltschaft müssen digital zusammenarbeiten können, wozu es einheitliche 
Programme und zureichende Bandbreiten braucht. Wir fördern und vereinfachen die 
elektronische Kommunikation zwischen Bürger*innen und Justiz. Dazu gehört der leichte Zugang 
zum Recht durch schnelle Online-Verfahren für einfache Rechtssachen.
Der öffentliche Dienst, die Millionen Menschen, die in Verwaltungen, Ministerien und 
Behörden arbeiten, sind ein Rückgrat unserer Demokratie und das Fundament unseres 
Gemeinwesens. Doch in den letzten Jahrzehnten wurde zu oft am öffentlichen Dienst gespart 
und gekürzt – die Konsequenzen spüren wir heute alle. Damit unser Staat mit den großen 
Herausforderungen Schritt halten kann, müssen die Mitarbeiter*innen unseres Gemeinwesens in 
die Lage dazu versetzt werden. Wir wollen deshalb den öffentlichen Dienst wieder stärken und 
ihn zugleich modernisieren. Mehr Stellen, gerade im IT- und Planungsbereich, gute Bezahlung, 
flexible Laufbahnen, mehr Durchlässigkeit machen den öffentlichen Dienst fit für das 21. 
Jahrhundert. Dazu starten wir eine große Fortbildungsoffensive für die öffentliche 
Verwaltung und werden die Digitalisierung zum Schwerpunkt einer jeden Verwaltungsausbildung 
machen.
Die Vielfalt Deutschlands sollte sich auch in seiner Verwaltung widerspiegeln, denn das 
trägt zu Vertrauen und Bürger*innennähe bei. Eine diverse Verwaltung entsteht aber nicht von 
selbst, sondern benötigt Mittel, Strukturen und gezielte Förderung. Im Bereich des 
öffentlichen Dienstes und der Unternehmen mit Bundesbeteiligung hat der Staat die 
Möglichkeit, als gutes Beispiel in Sachen Vielfalt voranzugehen, so beispielsweise 
Mehrsprachigkeit in der Verwaltung zu fördern und bei der Einstellungs- und 
Beförderungspraxis nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter, sondern auch die 
gesellschaftliche Vielfalt zu beachten und in den Unternehmensleitbildern das Ziel der 
Gleichberechtigung und der Repräsentanz diskriminierter Gruppen zu verankern. Ganz besonders 
gilt dies für die im Bewerbungsprozess besonders relevanten Einheiten wie die 
Personalabteilung oder Einstellungskommissionen, die so weit wie möglich geschlechtergerecht 
und vielfältig zu besetzen sind. Wir werden verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des 
Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund einführen. Das „Diversity-Budgeting“, also 
den Einsatz und die Evaluierung von Haushaltsmitteln in einer Vielfalt besonders fördernden 
Weise, wollen wir voranbringen.
Wir alle sind unterschiedlich, aber an Rechten und Würde gleich. Zusammenhalt in Vielfalt 
setzt voraus, respektiert und gehört zu werden, gleichberechtigt mitgestalten und teilhaben 
zu können, ohne Angst frei zu leben und sich als Gleiche zu begegnen, das Gemeinsame neben 
den Unterschieden zu sehen. Damit die Perspektive und Expertise derjenigen, die von 
Diskriminierung betroffen sind, gehört werden, sie als Gleiche die Möglichkeit zur vollen 
Teilhabe erhalten, wollen wir einen Partizipationsrat, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, als 
ein gesetzlich verankertes und unabhängiges Gremium einführen, mit Vertreter*innen aus der 
(post)migrantischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung. Um den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt zu fördern, wollen wir die verschiedenen gesellschaftlichen Themen, die die 
Teilhabe an der offenen und vielfältigen Einwanderungsgesellschaft betreffen, bei einem 
Ministerium bündeln und diese Themen aus dem Innenministerium herauslösen. Für mehr 
Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipations- und Teilhabegesetz vorlegen und das 
Bundesgremiengesetz reformieren. 
Alle, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt hier haben, 
sollen ein kommunalesdas Recht auf politische Mitbestimmung haben - unabhängig davon woher sie selbst oder ihre Eltern kommen und wie lange sie schon hier leben. Folgerichtig weiten wir das Wahlrecht erhaltenauf Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europaebene aus. .
Rassismus ist Realität im Alltag, auf der Straße, im Netz, in Institutionen. Er betrifft 
nicht alle von uns gleichermaßen, aber er geht uns alle gleichermaßen an. Rassismus und alle 
Formen von Diskriminierungen stellen nicht nur eine große Gefahr für die betroffenen 
Menschen dar, sondern bedrohen auch das gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben. Wir 
wollen den Schutz vor und die Beseitigung von Diskriminierungen und strukturellem Rassismus 
mit einem staatlichen Gewährleistungsanspruch in der Verfassung verankern, ergänzend zur 
überfälligen Ersetzung des Begriffs „Rasse“ sowie der expliziten Benennung von 
Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 
(ADS) muss unabhängiger und wirkmächtiger werden – mit mehr Personal, Budget und 
Kompetenzen. Zudem wollen wir eine*n weisungsunabhängige*n und finanziell gut 
ausgestattete*n Antirassismusbeauftragte*n einsetzen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 
soll zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickelt werden. Das Netz 
zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen soll flächendeckend ausgebaut und in den 
Institutionen sollen Anlaufstellen geschaffen werden. Wir werden die Forschung zu 
Diskriminierung und Rassismus ausbauen, insbesondere Antidiskriminierungs- und 
Gleichstellungsdaten erheben und unabhängige wissenschaftliche Studien in Bezug auf 
staatliche Institutionen durchführen. Antirassismus, Antidiskriminierung und 
Postkolonialismus wollen wir in Lehrplänen verankern.
Jüdisches Leben in seiner Vielfalt und seiner Selbstentfaltung in Deutschland werden wir 
konsequent fördern und sichtbar machen. Wir unterstützen Projekte und Initiativen, die 
jüdisches religiöses Leben, Kultur und Bildung stärken. Wir wollen politische und kulturelle 
Bildungsangebote für alle Bürger*innen zugänglich machen, um Wissen über das jüdische Leben 
sowie Kontakte und Erfahrungen mit jüdischen Menschen und Einrichtungen zu vermitteln, auch 
über schulische und universitäre Curricula. Dafür müssen sich jüdische Menschen in 
Deutschland sicher fühlen können. Sicherheit von Jüdinnen und Juden und den Schutz jüdischer 
Einrichtungen und Gemeinden müssen wir umfassend gewährleisten. Antisemitische Anschläge in 
der Gegenwart, allen voran der von Halle, erinnern uns daran, wie stark der Antisemitismus 
noch immer in Deutschland verbreitet ist. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, 
Antisemitismus, auch im Alltäglichen, mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten. Dafür 
braucht es bessere Analysekapazitäten und eine entschlossene Ahndung und Dokumentation 
antisemitischer Vorfälle. Antisemitische Narrative und verschwörungsideologische Erzählungen 
– auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen – müssen entlarvt werden. 
Präventionsmaßnahmen und sensibilisierende Aus- und Fortbildungen, allen voran der 
Mitarbeiter*innen von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte, wollen 
wir gezielt ausbauen. Antisemitismus soll auch abseits des Geschichtsunterrichts in den 
Lehrplänen verankert werden.
Der Islam gehört zu Deutschland, jedoch sind Muslim*innen überproportional von struktureller 
Diskriminierung, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, sowie von gewalttätigen Übergriffen 
betroffen. Der Anschlag von Hanau, die fortdauernden Bedrohungen muslimischer Einrichtungen 
zeigen, wie dringend nötig umfassende Schutzkonzepte sowie Präventionsprogramme sind. Opfer 
müssen geschützt, beraten und gestärkt, die Ursachen der Muslim*innenfeindlichkeit verstärkt 
in den Blick genommen werden. Tatsächliche Gleichstellung setzt rechtliche Gleichstellung 
voraus. Im Bereich der religiösen Pluralität stellt das deutsche Religionsverfassungsrecht 
eine gute Grundlage dar, um die Vielfalt auch in einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu 
gewährleisten. Der Staat darf keine Religion diskriminieren oder ungerechtfertigt 
bevorzugen. Wir unterstützen Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in 
keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und 
deren oder dessen jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen. 
Für die eigenständige und selbstbewusste Religionsausübung von Muslim*innen ist eine Imam-
Ausbildung in Deutschland dringend notwendig. Dafür wollen wir islamisch-theologische und 
praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und islamische 
Religionsbedienstete in Kooperation mit den Instituten für islamische Theologie bundesweit 
etablieren und unterstützen.
Immer noch leiden Menschen mit Romani-Hintergrund in Deutschland an einem tiefsitzenden 
Antiziganismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht. Immer noch werden Angehörige 
der größten Minderheit in der Europäischen Union beim Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnen 
und Arbeit benachteiligt. Wir wollen deshalb die neue EU-Roma-Rahmenstrategie (Post-2020) 
umsetzen. Dafür braucht es eine mit ausreichend finanziellen Mitteln und Befugnissen 
ausgestattete „Nationale Koordinierungsstelle“, die die Umsetzung und das Monitoring der 
deutschen Strategie in Abstimmung mit den Bundesländern, Verwaltungen und 
Selbstorganisationen übernimmt. Der Erhalt von Sprache und Kulturen von Sinti*zze und 
Rom*nja muss aktiv gefördert sowie eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Monitoring- und 
Informationsstelle zur Dokumentation und Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und zur 
Unterstützung der Betroffenen eingerichtet werden.
Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein. Für behinderte und ältere Menschen, Eltern 
mit Kinderwagen oder Verletzte mit Gipsbein sind jedoch Stufen, zu enge Türen oder schwer 
lesbare Webseiten oft im Weg, es ist mühsam, manchmal unmöglich, Angebote zu nutzen, die für 
andere selbstverständlich sind. Wir wollen Barrierefreiheit schaffen, damit Menschen mit 
Behinderungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben und selbstbestimmt, gemeinsam 
mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können. Das wollen wir mit einem 
„Barrierefreiheits-Gesetz“ erreichen. Durch eine Erhöhung der Bundesförderung soll mehr 
barrierefreier Wohnraum entstehen. Den Abbau von Barrieren in Städten und Dörfern werden wir 
im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen.
Die christlichen Kirchen und Gemeinden sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Sie 
sind zuverlässige Partner, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt geht. Die Betreuung 
von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Kindern wäre ohne die Vielfalt auch 
der kirchlichen Träger nicht möglich. Ihre tatkräftige Unterstützung, wenn es um 
Seenotrettung und die Integration von Geflüchteten geht, ist ein wichtiger 
gesellschaftlicher Beitrag. Das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wollen 
wir, auch weltweit, weiter stärken. Gleichzeitig wahren wir das Selbstbestimmungsrecht der 
Religionsgemeinschaften, suchen die Kooperation und den Dialog mit allen unabhängigen 
Religions- und Weltanschauungen, die das Grundgesetz achten, und stehen dabei stets zum 
säkularen Staat und seinem Neutralitätsprinzip. Die besondere Beziehung zwischen Staat und 
den christlichen Kirchen wollen wir erhalten und wo nötig der gesellschaftlichen Realität 
anpassen. So wollen wir, dass beispielsweise das kirchliche Arbeitsrecht reformiert wird. 
Außerdem wollen wir die Vollendung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen 
umsetzen.
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen. Grundlage sind klare Regeln und die Haltung 
der Menschen, die sie vertreten. Wir wollen Vertrauen ermöglichen und das Primat der Politik 
gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Seit Jahren drängen wir darauf, dass 
politische Interessensvertretung transparent, nachvollziehbar und fair ist. Bereits bei der 
Entstehung von Gesetzen muss sichtbar sein, wer Einfluss genommen und welche Akteur*innen 
mitgewirkt haben. Dafür wollen wir mit einem gesetzlichen Lobbyregister wirkungsvoll den 
Einfluss organisierter Interessensgruppen und von Lobbyist*innen bei Bundesregierung und 
Bundestag offenlegen. Interessenskonflikte wollen wir verhindern und Abgeordneten eine 
entgeltliche Lobbytätigkeit neben ihrem Mandat untersagen und die gesetzliche Regelung zur 
Abgeordnetenbestechung klarer fassen. Wir wollen, dass der Wechsel aus Regierungsämtern in 
die Wirtschaft für eine Karenzzeit von zwei Jahren nach Ausscheiden auf Interessenskonflikte 
geprüft wird. Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten sollen auf Euro und Cent 
veröffentlicht werden, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen von Abgeordneten 
braucht es striktere Regeln. Die Annahme von Direktspenden durch parteigebundene Abgeordnete 
sollte verboten werden. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden, deshalb 
wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen 
beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt werden. Solange es keine 
gesetzliche Regelung gibt, wollen wir uns im politischen Wettbewerb nicht schlechterstellen 
als die politische Konkurrenz. Für das Parteiensponsoring wollen wir eine gesetzliche 
Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro einführen. Das Parteiengesetz und die 
unabhängige Kontrolle werden wir stärken.
Der Bundestag ist der zentrale Ort für öffentliche Debatten, Rede und Gegenrede und 
Entscheidungen unserer Demokratie. Für gute Gesetzgebung braucht es ausreichende Beratung 
und eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Wir wollen die Rolle des Bundestages 
bei der Gesetzgebung ausbauen. Seine Arbeitsfähigkeit ist zu garantieren und zu stärken. 
Deshalb setzen wir uns für eine Wahlrechtsreform ein, die das Parlament kleiner macht, fair 
und verfassungsgemäß ist und bei der jede Stimme gleich viel wert ist. Die Sitzungen der 
Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Die 
Abgeordneten sollen in ihren Kontrollrechten gegenüber der Regierung mit einem 
Akteneinsichtsrecht gestärkt werden.
Es ist höchste Zeit für eine faire Verteilung von Macht. Unsere repräsentative Demokratie 
muss diverser werden, unsere Parlamente brauchen die Vielfalt der Herkunft und Lebenswege, 
die Debatten brauchen die Perspektiven, die daraus entstehen. Das bedeutet auch, dass es 
dringend mehr Frauen im Parlament braucht. Frauen sollten überall gleichberechtigt vertreten 
sein, wo Entscheidungen getroffen werden, die uns alle betreffen. Gleichberechtigung ist ein 
historischer und verfassungsrechtlicher Auftrag für uns alle. Dass Parität per Gesetz 
wirksam und angemessen ist, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. Dass 
verfassungsrechtlich hohe Hürden bestehen, haben Urteile von Verfassungsgerichten aus Bund 
und Ländern aufgezeigt. Wir wollen die Parität vorantreiben und entsprechende 
Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen das politische Engagement zu erleichtern, 
braucht es auch Maßnahmen und Angebote, die Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von 
Politik erleichtern.
Demokratie lebt von der Gestaltung und dem Engagement aller Bürger*innen, vom Kindes- bis 
ins hohe Alter. Viele politische Entscheidungen von heute sind entscheidend für die Zukunft 
junger Menschen, und viele junge Menschen übernehmen früh Verantwortung für die 
Gesellschaft. Wenn Jugendliche in ihrem Lebensalltag demokratische Erfahrungen machen und 
ihre Rechte wahrnehmen können, stärkt das die Demokratie und macht sie zukunftssicherer. 
Darum werden wir uns dafür einsetzen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 
Jahre abzusenken.
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. 
Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die 
Alltagsexpertise von Bürger*innen direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Auf 
Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig 
ausgewählte Bürger*innen in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. 
Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche 
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Eine freie, gleiche und faire 
Beratung muss sichergestellt werden. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen 
auseinandersetzen. Außerdem werden wir ein digitales Portal, wie es zum Beispiel in Baden-
Württemberg schon erfolgreich angewendet wird, für die aktive Beteiligung an der 
Gesetzgebung einführen und das Petitionsrecht zu einem leicht zugänglichen Instrument für 
bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen.
Kritischer und unabhängiger Journalismus ist eine Säule unserer Demokratie. Wir haben in 
Deutschland eine vielfältige Medienlandschaft aus öffentlich-rechtlichen, privaten und Non-
Profit-Angeboten. Wir stehen zu einem pluralistischen, kritischen und staatsfernen 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk für alle und arbeiten dafür, dass er stark und zukunftsfest 
aufgestellt ist. Dazu zählen auch eine ausreichende Finanzierung und ein Programmauftrag, 
der alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Aus der besonderen Stellung des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks und dem Anspruch, dass er die Lebenswelt und Interessen aller 
angemessen abbildet, ergeben sich auch Reformbedarfe. Hierfür wollen wir gemeinsam mit den 
Ländern eine Initiative auf den Weg bringen und in der Breite der Gesellschaft eine Debatte 
darüber führen, wie öffentlich-rechtliche Medien im 21. Jahrhundert aussehen sollen. Wir 
setzen uns dafür ein, dass die Rundfunkräte die Vielfalt und unterschiedlichen Perspektiven 
unserer heutigen Gesellschaft besser abbilden, dass sie durchsetzungsstärker sowie sender- 
und staatsferner werden. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender wollen wir zu 
gemeinsamen Plattformen weiterentwickeln, die europäisch verzahnt werden können, um so die 
europäische Demokratie zu stärken.
Digitale Plattformen und Anwendungen müssen den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Uns 
geht es darum, Nutzer*innenrechte zu stärken und dabei die Balance zwischen 
Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit zu wahren. Wir wollen Hasskriminalität im Netz 
wirksamer bekämpfen und dafür einen effektiven Gesetzesrahmen entwickeln. Betroffene müssen 
sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Das wollen wir durch die 
ambitionierte Ausgestaltung und dann zügige Umsetzung des europäischen Digital Services Act 
erreichen. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzer*innenbeschwerden, eine 
Verbesserung der Strafverfolgung und zivilrechtlicher Durchsetzung ein. Dafür brauchen wir 
personell wie technisch bestmöglich aufgestellte Strafverfolgungsbehörden. Diese müssen, gut 
geschult, auf Grundlage klarer Rechtsvorgaben arbeiten können. Plattformbetreiber müssen 
ihrer großen Verantwortung gerecht werden. Sie dürfen bestehende Rechte nicht aushöhlen, 
sind für eigene Inhalte haftbar und müssen beim Moderieren von Inhalten die Grundrechte 
wahren. Große Anbieter sollen sich durch eine Abgabe an den unabhängigen Beratungsangeboten 
für Betroffene von Hass und Hetze beteiligen. Dies wollen wir bündeln in ein Gesetz für 
digitalen Gewaltschutz, das die Möglichkeit beinhaltet, gegen Accounts vorzugehen, wenn 
keine Täter*in festgestellt wird. Für den Umgang mit Desinformation, aber auch für die 
Rechtskontrolle der Anbieter insgesamt wollen wir die Aufsicht national wie auch europäisch 
besser strukturieren, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder. Eine 
Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab.
Unser Alltag wird immer häufiger von Teilhabe an und Zugang zu Software geprägt. Freie und 
offene Software bildet dabei eine Grundlage unzähliger Anwendungen, seien es digitale 
Lernplattformen, sichere Anwendungen für die Heimarbeit, Stärkung der IT-Sicherheit mit 
guter Verschlüsselung oder sichere und einfache Abstimmungsmöglichkeiten in der Vereins- und 
Parteiarbeit. Sie spielt in immer mehr gesellschaftlich relevanten Bereichen eine 
entscheidende Rolle und ist Grundlage für unsere Anforderungen in Bezug auf Offenheit, 
Teilhabe und Sicherheit. Doch oftmals fehlt es den Entwickler*innen an Unterstützung, diese 
dauerhaft auf dem neusten Stand der Technik zu halten und anwendungsfreundlich zu gestalten. 
Wir treten daher dafür ein, eine eigenständige öffentliche Förderstiftung zu schaffen, die 
gesellschaftlich relevante freie und offene Software fördert, deren Ergebnisse Gesellschaft, 
Wissenschaft, Schulen, Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung stehen.
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für die politische Auseinandersetzung in 
unserer Demokratie. Engagierte Menschen, vor allem Ehrenamtler*innen in Initiativen, 
Verbänden, Vereinen oder NGOs, stärken den Zusammenhalt, tragen dazu bei, wichtige Anliegen 
auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen und leisten ihren Beitrag zur Willensbildung. Wir 
machen uns dafür stark, dass sie ihrer Arbeit in Zukunft gut abgesichert, ohne 
Einschüchterung und Kriminalisierung nachgehen können. Mit einem Demokratiefördergesetz 
werden wir ihr Engagement nachhaltig, projektunabhängig und unbürokratisch finanziell 
absichern. Die Arbeit der politischen Stiftungen wollen wir verbindlicher und transparenter 
regeln, auch in ihrem Verhältnis zu den Parteien, und dafür eine eigenständige gesetzliche 
Grundlage schaffen.
Alle Bürger*innen sollen gleichberechtigt an der Willensbildung unserer Gesellschaft 
teilhaben können. Die Gemeinnützigkeit ist dafür ein wichtiger Status, der an vielen Stellen 
überhaupt erst Zugänge öffnet. Damit Initiativen und Verbände eigenständig bleiben, sorgen 
wir deshalb für Klarheit und Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht. Ihre gemeinnützigen 
Ziele sollen sie auch durch politische Aktivitäten wie Studien und Demonstrationen 
verwirklichen dürfen. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch 
die Förderung tragender Grundsätze sollte klar gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit 
zusätzlicher Zwecke wie des Friedens, der Durchsetzung der nationalen und internationalen 
Grund- und Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes 
und allgemein der gleichberechtigten Teilhabe und der Bekämpfung von Diskriminierung wollen 
wir anerkennen und stärken. Auch der E-Sport soll gemeinnützig werden. Mit der Einführung 
einer Demokratieklausel stellen wir sicher, dass sich Vereine aktiv an gesellschaftlichen 
Debatten beteiligen können. Für mehr Transparenz sorgen wir mit einem 
Gemeinnützigkeitsregister und einfach handhabbaren Transparenzpflichten sowie mit Regeln zur 
Offenlegung der Spendenstruktur.
Ehrenamt und freiwilliges Engagement sind vielfältig, Millionen Menschen stärken damit den 
Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir wollen den Bundesfreiwilligendienst auf 200.000 Plätze im 
Jahr erweitern und machen uns für eine rechtliche Garantie für einen Platz stark. Die 
Freiwilligendienste sollen besser ausfinanziert werden, damit sich junge Menschen unabhängig 
vom Einkommen ihrer Eltern engagieren können. Auch für Ältere und Menschen mit Behinderungen 
sollen die Rahmenbedingungen attraktiver und inklusiver werden. Zusammen mit Ländern und 
Kommunen wollen wir eine Engagementkarte für Vergünstigungen einführen, beispielsweise für 
Schwimmbäder oder Theater, und erkennen die Leistung der vielen Engagierten mehr an.
Die Staatsangehörigkeit stellt ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und 
Zugehörigkeit sicher. Wer in Deutschland geboren wird, soll die Möglichkeit erhalten, 
deutsche*r Staatsbürger*in zu werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen 
Aufenthalt in Deutschland hat. Für Menschen, die hier jahrelang leben und Teil dieser 
Gesellschaft geworden sind, sollen Einbürgerungen früher möglich werden. Nach fünf Jahren 
Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Den 
Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit 
anerkennen. Die vorgenommenen Aushöhlungen des Staatsangehörigkeitsrechts wollen wir 
zurücknehmen. Hindernisse bei der Identitätsklärung, die nicht in der Hand der 
Einzubürgernden liegen, dürfen ihnen nicht angelastet werden.
Deutschland ist ein Einwanderungsland, doch bis heute fehlen eine aktive 
Einwanderungspolitik und ein Einwanderungsrecht, das Einwanderung tatsächlich fördert und 
nicht komplizierter macht. Wir wollen ein modernes Einwanderungsgesetz beschließen, das neue 
Zugangswege für Bildungs- und Arbeitsmigration schafft – auch im gering- und 
unqualifizierten Bereich –, das transparente, unbürokratische und faire Verfahren bietet, 
das globale und regionale Notwendigkeiten berücksichtigt und flexibel auf die Bedarfe des 
Arbeitsmarktes reagiert. Dafür soll auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs eine 
punktebasierte Talentkarte eingeführt werden. Wir erleichtern die Bildungsmigration über 
Stipendien und Ausbildungsvisa, genauso wie die Voraussetzungen für eine unbefristete 
Aufenthaltserlaubnis und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. 
Außerdem beenden wir den automatischen Verlust der Aufenthaltserlaubnis nach einem 
sechsmonatigen Aufenthalt im Ausland. Für Menschen, die sich ohne sicheren Aufenthaltstitel 
in Deutschland befinden, jedoch in den Arbeitsmarkt integriert sind oder deren 
Qualifizierung in den Arbeitskräftebedarf passt, soll es die Möglichkeit zum echten 
Spurwechsel geben. Gut funktionierende Konzepte der Arbeitsmigration, wie die 
Westbalkanregelung, bauen wir aus und verstetigen sie.
Integration ist in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft der erste Schritt auf dem 
Weg zu gleichen Teilhabechancen in zentralen Bereichen des Lebens. Sie ist ein 
wechselseitiger Prozess und stellt sowohl Anforderungen an die, die zu uns kommen, als auch 
an alle, die schon länger hier leben. Für das Zusammenleben sind die Werte des Grundgesetzes 
die Grundlage. Wir treten dafür ein, dass alle neu ankommenden Migrant*innen und 
Geflüchteten von Anfang an ein Recht auf einen kostenfreien Zugang zu passgenauen und gut 
erreichbaren Sprach- und Integrationskursen haben. Denn derzeit ist das für viele Personen 
im Asylverfahren, Geduldete und EU-Bürger*innen nur schwer und kostenpflichtig möglich. 
Zudem wollen wir die nach 2015 ausgebauten Angebote an weiterführenden Sprachkursen 
aufrechterhalten. Genauso wichtig für eine gelingende Integration sind die möglichst 
dezentrale Unterbringung, ein breites Beratungsangebot gerade auch für Familien sowie der 
unterschiedslose Zugang zu Wohnraum, Gesundheits- und Sozialleistungen sowie zu Kitas, 
Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit. Gezielte Unterstützung ermöglicht Teilhabe und 
stärkt den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen auf europäischer Ebene einen 
kommunalen Integrationsfonds auflegen, um europaweit das Ankommen in den Kommunen direkt zu 
unterstützen. Damit sollen unter anderem Migrationsberatungsstellen gestärkt und aufgebaut, 
zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen gefördert und strukturelle Entlastungen der 
Kommunen, die sich zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklären, in der EU gesichert 
werden. Betriebe, die Geflüchteten eine Chance auf Ausbildung oder Beschäftigung geben, 
brauchen entsprechende Unterstützung und Förderung.
Wir wollen, dass Asylverfahren in Deutschland rechtssicher, fair und transparent gestaltet 
sind. Wir wollen dafür sorgen, dass es zügig zu einer Entscheidung über den Aufenthaltstitel 
kommt, damit Menschen früh verbindliche Gewissheit haben, ob sie bleiben können oder nicht. 
Eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung für alle Asylsuchenden, von der 
Ankunft bis zum Abschluss des Asylverfahrens, wollen wir sicherstellen und die verlängerte 
Verweildauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf mögliche 18 Monate 
rückgängig machen auf wieder 6 Monate. Die dezentrale Unterbringung sollte immer Vorrang 
haben. Wir wollen das Recht von Kindern, unabhängig von der Bleibeperspektive, auf Zugang zu 
Bildungsangeboten garantieren. Wir beenden die flächendeckenden und anlasslosen 
Widerrufsprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und optimieren 
so das Asylprozessrecht. Wir wollen das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen und damit 
eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Geflüchteten, die ein 
echtes Ankommen und Teilhabe erschwert. Integrationsfeindliche gesetzliche Regelungen wie 
Arbeitsverbot und pauschale Wohnsitzauflage schaffen wir ab. Die in den vergangenen Jahren 
vorgenommenen Aushöhlungen des Asylrechts wollen wir zurücknehmen. Die Ausrufung „sicherer“ 
Herkunfts- oder Drittstaaten lehnen wir ab – auch auf europäischer Ebene.
Mehr als 200.000 Menschen – darunter viele Kinder und Jugendliche – leben über viele Jahre 
in einem Zustand der Perspektivlosigkeit und Rechtsunsicherheit in Deutschland, weil sie nur 
geduldet sind. Das ist weder für die Betroffenen noch für das gesellschaftliche 
Zusammenleben gut. Nicht zu wissen, ob Deutschland wirklich Heimat wird, erschwert die 
Integration massiv. Wir wollen die Anzahl der Menschen, die sich von Duldung zu Duldung 
hangeln müssen, deshalb möglichst auf null reduzieren. Für diese Menschen braucht es nach 
fünf Jahren Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht. Heranwachsende, Jugendliche und Familien 
mit minderjährigen Kindern sollen nach drei Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen. Durch 
die Umwandlung der Ausbildungsduldung in ein Ausbildungsbleiberecht verschaffen wir den 
Menschen einen verlässlichen Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt und sorgen für die 
Betriebe für Planungssicherheit. Menschen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und 
aufenthaltsrechtlichen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten kein Asyl 
bekommen und in ihrem Herkunftsland nicht gefährdet sind, müssen zügig wieder ausreisen. Wir 
wollen dies durch schnelle und wirksame Unterstützung und Beratung erleichtern. 
Abschiebungen, zum Beispiel über Rückübernahmeabkommen, sind das letzte Mittel, wenn die 
Rückkehr verweigert wird, freiwillige Ausreisen haben immer Vorrang. Abschiebungen in 
Kriegs- und Krisenländer wollen wir beenden, den Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan 
wieder einsetzen.
Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. 
Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und 
auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die 
Parlamente. Das ist eine Aufgabe für alle Geschlechter. Dafür braucht es auch Männer, die 
für eine Gesellschaft einstehen, in der Macht, Möglichkeiten und Verantwortung gerecht 
geteilt werden. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Mit einem Gender-
Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der 
Geschlechter voranbringt, und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen. Die 
neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven Institution 
ausbauen, die gesichertes Wissen zu den Lebenslagen aller Geschlechter bereitstellt und 
wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik 
und Öffentlichkeit zugänglich macht. Hierfür leisten die Sozialwissenschaften und die 
Genderstudies einen unverzichtbaren Beitrag. Wir brauchen eine Gleichberechtigungsstrategie, 
die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die 
Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. Es wird Zeit für eine feministische Regierung, 
in der Frauen und Männer gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten.
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine 
gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich 
wird oft verharmlost, sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung. Mit 
der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen 
beschreibt. Dazu gehört auch eine Reform der Kriminalstatistik, damit das ganze Ausmaß der 
in Deutschland verübten Verbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert 
erfasst wird und diese Taten systematisch als Hassverbrechen eingestuft werden. 
Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns 
oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei 
und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und 
sensibilisiert sein. Opfer von Vergewaltigungen brauchen eine qualifizierte 
Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Wir werden 
Monitoringstellen einrichten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit 
prüfen.
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, 
Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine 
Schlüsselrolle zu. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht 
eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer 
Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen 
Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine 
Geldleistung des Bundes Betroffene ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und 
deren Angeboten für alle Frauen. Länder und Kommunen müssen weiterhin ihrerseits ihrer 
Finanzierungsverantwortung nachkommen. Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen 
Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechtergestellt werden. Wir brauchen 
Frauenhäuser, in denen Kinder, auch wenn sie älter sind, mit aufgenommen werden können. 
Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für 
queere, trans- und intergeschlechtliche Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden.
Menschen, die in der Prostitution arbeiten, brauchen Rechte und Schutz. Dazu sollen 
Prostitutionsstätten strenger kontrolliert werden und in Zukunft einer Erlaubnispflicht 
unterliegen. Außerdem wollen wir Beratungsangebote ausbauen und finanziell unterstützen. 
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir 
mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen, 
Information sowie Schutz und Hilfe für die Opfer konsequent bekämpfen werden. Opfer von 
Menschenhandel einfach abzuschieben ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und 
Aussagebereitschaft durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöht und die Strafverfolgung der 
Täter*innen würde erleichtert. Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen. Frauen 
und Männer, die davon bedroht sind, brauchen Hilfe und Schutz und gute Beratung durch 
verlässlich finanzierte Beratungsstellen. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine massive 
Verletzung der körperlichen Integrität. Es ist entscheidend, dass wir den Betroffenen helfen 
und sie schützen, auch durch internationale Aufklärungs- und Hilfekampagnen. Doch auch in 
Deutschland brauchen wir eine Strategie dagegen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die 
sich in diesem Bereich engagieren, wollen wir besser unterstützen, die Kontaktpersonen der 
Mädchen sowie pädagogisches Personal und Jugendämter sollen geschult und sensibilisiert 
werden.
Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben 
entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und 
umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind dafür notwendig. Die 
Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, gehört mit zu den 
schwersten im Leben. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen gut beraten und 
medizinisch professionell versorgt werden. Wir streiten für eine ausreichende und 
wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche 
vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten 
Standards integriert werden. Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und 
die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu 
gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von 
selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Frauen, die sich für einen 
Abbruch entscheiden, und Ärzt*innen, die einen solchen ausführen, müssen etwa durch die 
Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. 
Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichen Zugang zu Informationen. Um diesen zu 
gewährleisten und Ärzt*innen zu schützen, gilt es den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch zu 
streichen. Die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen für 
Empfängerinnen von staatlichen Transferleistungen übernommen werden.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ*) sollen 
selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche 
Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes 
Signal setzen und den Begriff „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes 
ergänzen. Wir werden einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ 
für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen mit dem Ziel, LSBTIQ* 
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren und Vielfalt und 
Akzeptanz zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ*-inklusiven 
Gesellschaftspolitik sowie eine langfristige Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände. Gegen 
LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Das diskriminierende 
Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wollen wir aufheben. Um queere Jugendliche zu 
schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge 
Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten 
informieren und bezüglich Homo- und Transphobie sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam 
mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche Vielfalt und Diversität in den 
Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden.
Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte 
Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung der Geschlechtsangabe auf Antrag 
der betroffenen Person werden wir ermöglichen und das Offenbarungsverbot konkretisieren. Wir 
schreiben fest, dass nicht notwendige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen 
Kindern verboten werden. Bei Gesundheitsleistungen sowie geschlechtsangleichenden 
Operationen und Hormontherapien muss das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein. Den Anspruch 
auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür 
sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird.
Deutschland ist ein sicheres Land. Das liegt auch an einer gut arbeitenden Polizei. Wir 
wollen, dass das so bleibt. Dennoch: Diebstahl, Einbrüche, Gewalttaten, Hassverbrechen oder 
organisierte Kriminalität belasten Opfer und ihre Angehörigen schwer. Für ihre Aufgaben wie 
Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung wollen wir die Polizei stärken, in der Stadt und 
auf dem Land, analog und digital. Den früheren Personalabbau bei Bundespolizei und 
Bundeskriminalamt wollen wir durch eine Offensive bei der Besetzung offener Stellen beheben. 
Die Polizist*innen verdienen unsere Wertschätzung, genauso wie gute Arbeitsverhältnisse und 
leistungsfähige Strukturen innerhalb der Behörden. Sichere und leistungsfähige 
Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT, ist dabei eine Grundvoraussetzung moderner 
Polizeiarbeit, die wir unterstützen wollen.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei und sicher leben können. Sicherheit muss 
überall gleichermaßen garantiert sein. Damit die Polizei dieser Aufgabe nachkommen kann, 
muss sie auf das Vertrauen der gesamten Bevölkerung bauen können. Als ausführendes Organ des 
staatlichen Gewaltmonopols hat die Polizei dabei eine ganz besondere Verantwortung. Dem 
dient die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei sowie einer/eines 
Bundespolizeibeauftragten, an die/den sich sowohl Polizist*innen wie auch Bürger*innen 
wenden können, um in der Polizeiarbeit auftretende Missstände zu bearbeiten. Polizist*innen 
sollten sich auch nach der Ausbildung verpflichtend fortbilden können und müssen. Wichtige 
Fortbildungsbereiche sind beispielsweise der Umgang mit psychisch Kranken sowie 
Antidiskriminierung und die Gefahr von Racial Profiling. Längst überfällig sind 
wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsorganen. 
Rationale Sicherheitspolitik setzt eine solide Faktenlage und klare Zuständigkeiten voraus. 
Deshalb werden wir den Periodischen Sicherheitsbericht wieder einführen, dessen Aussagekraft 
sich in der Vergangenheit bewährt hat.
Zahlreiche Straftaten wie Einbrüche oder Diebstähle finden grenzüberschreitend statt. Auch 
die organisierte Kriminalität und islamistische oder rechtsextreme Terrornetzwerke machen 
nicht an Landesgrenzen halt. Zum Schutz der Bürger*innen und zur Verteidigung unserer 
Freiheit brauchen wir eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und 
Justiz: durch gemeinsame europäische Polizeiteams, durch die Aufwertung von Europol zu einem 
Europäischen Kriminalamt sowie durch eine engere justizielle Zusammenarbeit der 
Mitgliedstaaten, auch mit Hilfe von Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Wegen 
der zunehmenden Vernetzung von europäischen Datenbanken sind hohe Datenschutzstandards und 
eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes unabdingbar. Diese Zusammenarbeit 
braucht eine unabhängige Justiz und faire Strafverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt, als er sich auf dem 
rechten Auge blind zeigte. Hier sind Veränderungen, insbesondere durch einen personellen 
Neuanfang, zu beobachten, nun muss ein struktureller Neustart folgen, mit dem die 
Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes verbessert wird. Die in Wissenschaft und 
Zivilgesellschaft schon heute vorhandene Expertise über verfassungsfeindliche Bestrebungen 
muss systematischer genutzt werden. Wir wollen den Verfassungsschutz deshalb strukturell neu 
aufstellen: zum einen mit einem unabhängigen, wissenschaftlich und unter Einbeziehung der 
Zivilgesellschaft aus öffentlichen Quellen arbeitenden Institut zum Schutz der Verfassung. 
Zum anderen mit einem verkleinerten Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr, das 
mit rechtsstaatskonformen nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen 
Aufgaben arbeitet.
Es gibt mehr als 32.000 Rechtsextremist*innen in Deutschland, die sich immer stärker 
vernetzen. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen – auch innerhalb der 
Sicherheitsbehörden – muss Priorität für alle Sicherheitsorgane haben. Dazu braucht es ein 
Bündel aus Prävention, Schutz- und Sanktionsmaßnahmen. Durch eine bundesweit vernetzte 
Präventionsstrategie wollen wir die Präventionsarbeit massiv ausbauen. Die 
zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus soll strukturell und langfristig durch 
ein Demokratiefördergesetz gefördert werden. Wir werden unabhängige wissenschaftliche 
Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in den verschiedenen Sicherheitsbehörden 
initiieren, Hassgewalt erfassen und konsequent verfolgen. Die Mordserie des 
rechtsterroristischen NSU sowie andere rassistische und rechtsextremistische Terrorakte in 
Deutschland sind nach wie vor nicht vollständig aufgearbeitet. Deshalb richten wir nach dem 
Vorbild der Stasi-Unterlagen-Behörde ein NSU-Archiv ein, in dem auch die Ergebnisse der 13 
parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ausgewertet werden und langfristig für 
Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und die Zivilgesellschaft zugänglich sind.
Jede Form politisch motivierter Gewalt gefährdet unseren Rechtsstaat. Insbesondere durch 
Terrorismus von gewaltbereiten Rechtsextremist*innen und Islamist*innen ist die innere 
Sicherheit in Deutschland bedroht. Um die offene Gesellschaft, unsere Demokratie und die 
Menschen zu schützen, müssen wir Terror entschieden bekämpfen – durch Prävention, bessere 
Vernetzung der Sicherheitsbehörden und eine konsequente Überwachung von sogenannten 
Gefährder*innen. Dazu braucht es eine europäisch abgestimmte Definition des 
Gefährderbegriffs. Gefährder*innen müssen engmaschig überwacht werden. Ziel ist, dass 
gegenüber Gefährder*innen offene Haftbefehle konsequent vollstreckt und laufende Verfahren 
über Ländergrenzen hinweg zusammengezogen werden. Die Kooperation und Kommunikation zwischen 
den Sicherheitsbehörden auch über Ländergrenzen muss reformiert werden, wozu die Schaffung 
rechtlicher Grundlagen für die Terrorabwehrzentren GTAZ und GETZ gehört. Aussteigerprogramme 
für Menschen aus rechtsextremistischen und islamistischen Szene werden wir ausbauen. Es 
braucht ein bundeseinheitliches, professionalisiertes Präventions- und 
Deradikalisierungsnetzwerk analog zu den zivilgesellschaftlichen Trägern, die sich bereits 
besser als die politischen Ebenen in Bund und Ländern vernetzt haben. Prävention und 
Deradikalisierung in Haftanstalten wollen wir stärken. Um Attentate zu erschweren, werden 
wir illegalen Waffenhandel, auch und gerade auf Online-Marktplätzen, verstärkt verfolgen. 
Den privaten Waffenbesitz tödlicher Schusswaffen wollen wir weitestgehend beenden.
Abgasmanipulationen, Missstände in Pflegeeinrichtungen, der Verkauf von Facebook-Nutzerdaten 
– kaum einer der großen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre wäre ohne die Hinweise aus 
den Unternehmen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt. Missstände bis hin zu kriminellen 
Aktivitäten in Unternehmen und Behörden brauchen mutige Menschen, die sie ans Licht bringen. 
Diese „Whistleblower“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien und 
gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das 
werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie 
ambitioniert und umfassend in nationales Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben 
sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche 
Risiko minimiert wird. Die Furcht vor einem ökonomischen und persönlichen Schaden als 
Hemmnis für eine Hinweisgabe soll so abgebaut und potenzielle Hinweisgeber*innen sollen 
ermutigt werden.
Ein starker, demokratischer Rechtsstaat kann gleichzeitig Sicherheit gewährleisten und 
Freiheit bewahren. Wir stehen für eine rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik, die 
konkrete Gefahren anlassbezogen und zielgerichtet abwehrt, statt die Bevölkerung mit 
pauschaler Massenüberwachung unter Generalverdacht zu stellen. Zukünftige Sicherheitsgesetze 
müssen auf valider Empirie beruhen und verfassungsrechtliche Vorgaben zwingend beachten. 
Statt pauschaler, anlassloser Vorratsdatenspeicherung und genereller Backdoors für 
Sicherheitsbehörden oder Staatstrojaner für Geheimdienste wollen wir es der Polizei 
ermöglichen, technische Geräte anhand einer rechtsstaatlich ausgestalteten Quellen-TKÜ 
zielgerichtet zu infiltrieren. Zudem soll eine Meldepflicht für Sicherheitslücken eingeführt 
werden.
Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind 
Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für 
Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der 
polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir 
Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits 
verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen 
Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass 
Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet 
werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. 
Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wollen wir verstärken. 
Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum 
Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf. Den 
Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe 
öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für 
Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister 
einführen.
Menschen müssen ihr Recht auch gegenüber wirtschaftlich Stärkeren wirksam durchsetzen 
können, zum Beispiel in Fällen wie dem Diesel-Abgas-Betrug. Dazu führen wir die Sammelklage 
(Gruppenklage) ein, damit Menschen auch bei kleineren, aber massenhaft auftretenden Schäden 
effektiv zu ihrem Recht kommen und zum Beispiel Schadensersatz bekommen. Die bisher 
eingeführten kollektiven Klageverfahren wie die Musterfeststellungsklage, die nur 
Verbraucher*innen zusteht, und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind unzureichend. 
Die immer beliebtere Rechtsdurchsetzung durch Legal-Tech-Unternehmen stellt andererseits 
eine Belastung für die Justiz dar, da alle Fälle einzeln entschieden werden. Den kollektiven 
Rechtsschutz wollen wir deshalb verallgemeinert und vereinheitlicht in die 
Zivilprozessordnung integrieren und die Bündelung individueller Ansprüche im Rahmen einer 
Gruppenklage ermöglichen. Für eine bessere Durchsetzung des Rechts sollen die 
Zugangsschranken gesenkt und die Verfahren vereinfacht werden. Die Verbandsklage-Richtlinie 
der EU setzen wir zügig in nationales Recht um.
In familienrechtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die erhebliche 
Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihre Familien haben können. Es gilt den 
Kinderschutz vor Gericht zu stärken. Wir machen einerseits die Fortbildungen für 
Familienrichter*innen verbindlich und werden diese andererseits bei ihrem Arbeitspensum 
berücksichtigen. Auch in Kindschaftssachen wollen wir die Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum 
Bundesgerichtshof herstellen. In Strafverfahren wollen wir die Opferrechte von Kindern 
weiter stärken. Mehrfache Vernehmungen müssen vermieden und die Befragungen kindgerecht 
ausgestaltet sein. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss konsequent aufgeklärt und verfolgt 
werden, vor allem durch mehr – insbesondere auch auf Internetkriminalität spezialisiertes – 
Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften.
Online-Verträge kann man mit einem Klick abschließen, während man für die Kündigung häufig 
zu Telefon oder Briefbogen greifen muss. Auch lange Mindestlaufzeiten und automatische 
Vertragsverlängerungen um ein Jahr sind alles andere als verbraucherfreundlich. Wir wollen 
Verbraucher*innen vor Vertragsfallen schützen und durchsetzen, dass die Online-Kündigung so 
einfach ist wie die Online-Bestellung. So wie es einen Bestellbutton gibt, muss es auch 
einen Kündigungsbutton geben sowie eine verpflichtende Eingangsbestätigung für Online-/E-
Mail-Kündigungen. Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen müssen verkürzt werden 
– zugunsten des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbs. Wir wollen die maximale 
Mindestlaufzeit von Verträgen von zwei Jahren halbieren und die stillschweigende 
Vertragsverlängerung von einem Jahr auf einen Monat verkürzen.
Von der Waschmaschine bis zum Handy – viele Geräte landen schon nach kurzer Zeit auf dem 
Müll, weil sie schnell kaputtgehen, nicht reparierbar sind oder keine Software-Updates mehr 
angeboten werden. Das ärgert die Verbraucher*innen, es verschwendet wertvolle Ressourcen und 
verursacht Berge von Elektroschrott. Wir setzen stattdessen auf Qualität und Langlebigkeit. 
Durch ein Recht auf Reparatur wollen wir Elektroschrott von vornherein vermeiden. Die 
Grundlage dafür sind verbindliche Designvorgaben, damit elektronische Geräte so gestaltet 
sind, dass sie möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind. Durch die 
Verdopplung der Gewährleistungsfristen auf vier Jahre und eine Angabe der vom Hersteller 
vorgesehenen Lebensdauer wollen wir erreichen, dass Geräte für eine längere Lebensdauer 
gebaut werden. So werden wir die Spielräume der EU-Vorgaben voll ausschöpfen und uns 
gleichzeitig für mehr Verbraucherschutz in der EU engagieren.
Häufig werden Kund*innen Finanzprodukte angedreht, die für sie zu teuer, zu riskant oder 
schlicht ungeeignet sind. Diese Produkte sind häufig gut für die Gewinne der Banken und 
Versicherungen, aber schlecht für die Kund*innen. Wir wollen die Finanzberatung vom Kopf auf 
die Füße stellen. Dafür schaffen wir ein einheitliches und transparentes Berufsbild für 
Finanzberater*innen. Alle Vermittler*innen und Berater*innen sollen künftig von der BaFin 
beaufsichtigt werden. Wir wollen weg von der Provisionsberatung und schrittweise zu einer 
unabhängigen Honorarberatung übergehen. Dafür schaffen wir eine gesetzliche Honorarordnung, 
die Finanzberater*innen stärkt und unabhängiger macht. Die Finanzaufsicht soll von der 
Möglichkeit, den Vertrieb von schädlichen und irreführenden Finanzprodukten zu untersagen, 
stärker als bisher Gebrauch machen. Überhöhte Dispozinsen und Gebühren für das Basiskonto 
werden wir begrenzen.
Kultur ist frei und muss keinen Zweck erfüllen. Sie ist gleichzeitig von zentraler Bedeutung 
für die Selbstreflexion der Gesellschaft, den Zusammenhalt und die Persönlichkeitsbildung 
der Einzelnen. Wir wollen, dass die Kulturlandschaft nach der Pandemie mit ihren 
monatelangen Schließungen zu neuer Lebendigkeit, Vielfalt und Reichhaltigkeit findet und 
Kultur und kulturelle Bildung endlich selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge werden. 
Eine nachhaltige (Wiederaufbau-)Strategie muss die Kommunalfinanzen als eine wichtige 
Grundlage für das Kulturleben stärken, das Zuwendungsrecht reformieren, mehr Kooperationen 
zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen und -
projekten ermöglichen sowie einen Fonds zum Schutz von Kultureinrichtungen vor Verdrängung 
und Abriss einrichten, der Kulturorte langfristig absichert. Die öffentliche Kulturförderung 
soll künftig partizipativ, geschlechtergerecht, abgestimmt und nach transparenten Kriterien 
angelegt sein.
Die Corona-Krise zeigt, unter welch prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende 
arbeiten. Für eine vielfältige Kulturlandschaft braucht es eine Absicherung, die Freiräume 
bietet und künstlerisches und kreatives Schaffen ermöglicht. Kulturschaffende sollen für die 
Zeit der Corona-Krise mit einem Existenzgeld von 1.200 Euro im Monat abgesichert werden. Die 
Künstlersozialkasse (KSK) muss finanziell gestärkt, Rechtssicherheit für die Mitgliedschaft 
in der KSK geschaffen und die freiwillige Weiterversicherung für Selbständige in der 
Arbeitslosenversicherung vereinfacht werden. Bei kulturellen Werken muss für Urheber*innen 
eine angemessene Vergütung sichergestellt werden. Eine angemessene Beteiligung insbesondere 
an den Gewinnen der Vertriebsplattformen sorgt dafür, dass Kultur- und Medienschaffende 
weiter an ihren Werken verdienen können.
Aktives Kulturleben ist die Basis von demokratischen Gesellschaften. Hier findet die 
Auseinandersetzung darüber statt, wie wir leben wollen. Deshalb muss die Gesellschaft in 
ihrer ganzen Vielfalt im Kulturschaffen sichtbar sein. Wir wollen Kultureinrichtungen öffnen 
und stärken, damit jede*r einfachen Zugang zu ihnen hat und ihre Angebote nutzen und 
gestalten kann. Bestehende soziale, finanzielle oder bauliche Hürden müssen dafür abgebaut 
werden, etwa durch den kostenlosen Eintritt für Schüler*innen in staatlichen Museen oder 
durch die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken. Wir wollen gerade solche 
Kulturangebote kontinuierlich und flächendeckend fördern, die die Situation und die 
Bedürfnisse in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde mitdenken und das als ihre zentrale 
Zukunftsaufgabe verstehen. In ländlichen Regionen, aber auch in urbanen Zentren sollen 
Kultureinrichtungen Knotenpunkte von Begegnungen und zu sogenannten „Dritten Orten“ werden, 
die auch Menschen einen Zugang zu Kultur ermöglichen, die davon bislang wenig profitieren. 
Bei der Besetzung von Intendanzen, bei der Zusammensetzung von staatlich geförderten 
Kulturbetrieben, bei der Vergabe von Stipendien und Werksaufträgen und bei staatlichen Jurys 
wollen wir eine Quotenregelung einführen, um Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten. 
Zudem muss auf angemessene Repräsentanz der vielfältigen Gesellschaft geachtet werden. 
Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität und Teilhabe müssen fester Bestandteil der Ausbildung 
zu Kulturberufen sein.
Der Kulturbetrieb und die Künste können eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der 
Klimakrise spielen. Auch gibt es viele Initiativen und Akteur*innen, die mit viel Einsatz 
versuchen, ressourcenschonender zu arbeiten und den Kulturbetrieb ökologisch auszurichten. 
Wir werden das ökologische Engagement im Kulturbetrieb nachhaltig unterstützen. Dafür werden 
wir einen „Green Culture Fonds“ als Förderinstrument einrichten. Antragsberechtigt sind 
öffentlich geförderte Einrichtungen und Projekte sowie private Akteur*innen der Kultur- und 
Kreativwirtschaft und der freien Szene. Auch beim Film sollen Förderinstitutionen und -
maßnahmen künftig klare Anreize für eine nachhaltige Produktion schaffen. Doch auch gerade 
Künstler*innen geben neben Wissenschaftler*innen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft 
Impulse für die nachhaltige Transformation.
Erinnerungskultur trägt entscheidend zur Selbstverständigung und zum Zusammenhalt bei und 
ist eine grundlegende Voraussetzung für den Schutz unserer Demokratie. Doch noch immer gibt 
es Leerstellen in der Aufarbeitung der deutschen Verbrechensgeschichte. Der 
Nationalsozialismus muss weiter konsequent aufgearbeitet und bisher wenig beachtete 
Opfergruppen wie die sogenannten „Asozialen“, „Berufsverbrecher“ und „Euthanasie“-Opfer 
sollen durch eine angemessene Entschädigung anerkannt werden. Die finanzielle Förderung von 
Forschungsarbeiten, die Weiterentwicklung der pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit 
der Gedenkstätten sowie die weitere Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubkunst stehen dabei 
im Mittelpunkt. Auch die DDR-Diktatur soll durch die Fortsetzung der Forschung und der 
politischen Bildungsarbeit an den Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Stasi-
Unterlagen weiter aufgearbeitet werden. Wir werden die Kontinuitäten des Kolonialismus ins 
Bewusstsein rücken durch eine zentrale Erinnerungs- und Lernstätte und so eine breite 
gesellschaftliche Debatte über unser koloniales Erbe fördern, die sich nicht allein auf die 
Rückgabe von Kulturgütern beschränkt, sondern eine antirassistische Perspektive auf 
Geschichte und Gesellschaft ermöglicht. Gleichzeitig muss sich die deutsche 
Erinnerungskultur für die Erfahrungen und Geschichten der Menschen öffnen, die nach 
Deutschland eingewandert sind, und das Gedenkstättenkonzept entsprechend weiterentwickelt 
werden.
Im Sport, dem größten Träger der organisierten Zivilgesellschaft und des freiwilligen 
Engagements, werden täglich demokratische Werte wie Gemeinsamkeit, Toleranz, Integration, 
Inklusion, Engagement und Gesundheitsprävention gelebt und vermittelt. Damit übernimmt der 
Sport eine herausragende Rolle für das gesellschaftliche Zusammenleben. Dies werden wir 
fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen Ideen und Energien bündeln und 
zusammen mit den Sportverbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft einen 
Entwicklungsplan Sport erarbeiten und umsetzen – ähnlich dem Goldenen Plan aus den 1960ern. 
Ein besonderer Fokus muss dabei vor allem auf strukturschwachen Regionen, gerade in 
Ostdeutschland, liegen, denn die Diskrepanz zwischen Ost und West ist beim Breitensport auch 
30 Jahre nach der friedlichen Revolution ein Problem. Ausreichend vorhandene und 
barrierefreie Sportstätten und Bewegungsräume zählen in Städten und ländlichen Räumen zur 
Daseinsvorsorge, deshalb wollen wir, dass Bewegungs- und Sportflächen in der 
Wohnungsbaupolitik und Quartiersplanung fest verankert und die bestehenden saniert werden. 
Dazu gehören auch insbesondere Schwimmsportstätten, denn unser Anspruch ist, dass jedes Kind 
schwimmen lernen kann. Das wollen wir mit einem Bundesprogramm zur Sanierung und 
Instandsetzung von Schwimmstätten erreichen. Sportgroßveranstaltungen sollen klimaneutral, 
sozial und nachhaltig ermöglicht werden, so dass sie auch einen bleibenden 
Infrastrukturgewinn für die Bürger*innen vor Ort schaffen. Dafür braucht es eine bundesweit 
einheitliche und föderal abgestimmte Gesamtstrategie, bei der von Beginn an 
Bürger*innenbeteiligung Teil der Planung ist.
Ein starker Breitensport braucht Vorbilder. Im Spitzen- und Profisport muss es um die 
bestmögliche Förderung von Talenten gehen, nicht um den größten Gewinn für Funktionär*innen. 
Deshalb wollen wir bei der Förderung des Spitzensports die Bedingungen und Perspektiven für 
Leistungssportler*innen in den Mittelpunkt stellen. Bei der Doping-Prävention und im Anti-
Doping-Kampf stärken wir die NADA, und auf internationaler Ebene setzen wir uns für eine 
Athlet*innenvertretung bei der WADA ein sowie dafür, dass diese künftig unabhängig vom IOC 
finanziert wird. Auch Korruptionsskandale auf höchster Ebene der Sportfunktionär*innen sowie 
die zunehmende Kommerzialisierung bedrohen den Spitzensport. Gerade beim Fußball gilt es den 
Sport den Fans zurückzugeben. Deswegen sollen Transparenz und Good Governance auch im Sport 
vorangetrieben werden. Gegen Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener 
Menschenfeindlichkeit im Sport gehen wir mit einem finanziell starken Bundesprogramm vor, 
das von einer unabhängigen Stelle beraten wird. Wir schützen die Bürger*innenrechte von Fans 
und diese vor ausufernden Datensammlungen und Kollektivstrafen.
Wir sehen Deutschland in einer zentralen Verantwortung für den Zusammenhalt und die 
Fortentwicklung der EU. Zuletzt aber wurde von Berlin aus bestenfalls verwaltet, oftmals 
gebremst. Wir wollen die Europapolitik wieder aktiv gestalten – mit klarem Wertekompass, 
entlang einer starken deutsch-französischen Zusammenarbeit und im Zusammenspiel mit unseren 
europäischen Partner*innen. Unser Ziel ist eine EU, die zusammenhält und voranschreitet. In 
manchen Bereichen kommen wir nur mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten voran, aber die 
verstärkte Zusammenarbeit muss stets im Rahmen der Verträge und im Bestreben, dass sich 
letztlich alle anschließen, erfolgen. In den kommenden zwei Jahren bietet die „Konferenz zur 
Zukunft der EU“ eine große Chance, gemeinschaftlich mit den Bürger*innen Reformen der EU zu 
entwickeln. Wir wollen sie nutzen für die nächste Phase der europäischen Integration auf dem 
Weg zur Föderalen Europäischen Republik und um europäische Antworten auf die großen 
Herausforderungen zu formulieren. Die Ergebnisse der Konferenz sollen im Rahmen der 
europäischen Gesetzgebung bis hin zu Vertragsänderungen umgesetzt werden.
Die Geschichte der EU ist eine Geschichte zunehmender Legitimität der europäischen 
Institutionen. Unser Ziel ist, die europäische parlamentarische Demokratie zu stärken: mit 
einem Parlament, das in allen Bereichen gleichberechtigt mit dem Rat entscheidet, ein 
vollwertiges Initiativrecht für die Gesetzgebung und ein starkes Haushaltsrecht erhält. Es 
soll die Kommission auf Vorschlag des Kommissions-Präsidenten bzw. der Kommissions-
Präsidentin wählen sowie durch ein konstruktives Misstrauensvotum entlassen können. Für die 
Wahlen zum Europäischen Parlament setzen wir uns dafür ein, dass die Bürger*innen mit ihrer 
Stimme für einen Spitzenkandidaten bzw. eine Spitzenkandidatin der Parteien auch die/den 
nächste*n Präsident*in der EU-Kommission bestimmen. Ein Teil der Abgeordneten soll zukünftig 
nicht mehr über viele nationale Listen ins Europaparlament einziehen, sondern über wirklich 
europäische, transnationale Listen.
Zum europäischen Gemeinwesen gehört das Zusammenwachsen der Zivilgesellschaften. Deshalb 
setzen wir uns für ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht ein. Ein 
europäischer Vereinsstatus mit klaren Regeln zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Auflösung 
würde europäische Vereine dem Schutz der EU unterstellen und nationaler Willkür entziehen. 
Zudem wollen wir die Europäische Bürgerinitiative als zentrales Instrument der Teilhabe der 
Bürger*innen und der Zivilgesellschaft stärken. So sollen Bürger*innen auch eine Reform der 
Verträge oder die Einberufung eines Bürger*innenrates fordern können. Ist eine 
Bürgerinitiative erfolgreich, sollte spätestens nach einem Jahr und einer Prüfung auf 
Vereinbarkeit mit den EU-Grundrechten ein Gesetzesvorschlag folgen und im Europaparlament 
eine Plenumsabstimmung über das Ziel der Initiative stattfinden.
Europa braucht mehr Handlungsfähigkeit, um auf Augenhöhe mit den heutigen Herausforderungen 
voranzukommen. Blockaden durch einzelne Staaten in Bereichen wie der Außen- und 
Sicherheitspolitik und in Steuerfragen oder auch bei Energie und Sozialem können wir uns 
nicht länger leisten. Solange nationale Einzelinteressen das europäische Gemeinwohl 
ausbremsen können, wird die EU keine aktivere Rolle etwa für mehr Steuergerechtigkeit oder 
mehr Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte in der Welt übernehmen können. Darum 
setzen wir uns dafür ein, für alle verbleibenden Politikbereiche, in denen heute noch im 
Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird, Mehrheitsentscheidungen in Mitentscheidung des 
Europäischen Parlaments einzuführen. Das ist auch deshalb wichtig, um bei weiteren 
Erweiterungsrunden der EU deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Unser langfristiges Ziel ist 
es, die europäischen Institutionen zu einem Zweikammersystem weiterzuentwickeln.
Mehr Transparenz stärkt die europäische Demokratie und das Vertrauen der Bürger*innen in 
Politik. Um nachvollziehbar zu machen, wofür die Regierungen der Mitgliedstaaten in Brüssel 
eintreten, setzen wir uns für Fristen im Rahmen der Gesetzgebung ein, bis zu denen eine 
öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben muss. Dabei müssen alle Regierungen ihre 
aktuelle Position zum Vorschlag der Ratspräsidentschaft vorlegen. Auch den Zugang zu EU-
Dokumenten wollen wir substanziell weiterentwickeln. Die EU arbeitet bei 
Interessensvertreter*innen bereits transparenter als der Bundestag. Wir wollen weitere 
Schritte gehen – mit einem verbindlichen Lobbyregister für alle EU-Institutionen, strikteren 
Karenzzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft und einem „legislativen 
Fußabdruck“, durch den die Einflussnahme auf Gesetzgebung überprüfbarer wird, kontrolliert 
durch eine unabhängige Ethikbehörde, die Sanktionen verhängen kann.
Die EU ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts. Wir wollen die EU-Grundrechtecharta 
langfristig gegenüber den Nationalstaaten einklagbar machen, um so alle EU-Bürger*innen in 
ihren Rechten zu stärken. Mit dem EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und 
Grundrechte setzen wir uns für ein stärkeres Instrument ein, um Verstöße autoritärer 
Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen 
konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von 
Subventionen folgen. Kommunen und Regionen sowie Nichtregierungsorganisationen sollen dann 
direkt von der EU gefördert werden. Bei den Artikel-7-Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit 
braucht es substanzielle Fortschritte. Alle Mitgliedstaaten sollen sich der Europäischen 
Staatsanwaltschaft anschließen, wenn sie neue EU-Gelder erhalten wollen.
Ein zusammenwachsendes Europa braucht eigene, öffentliche Orte, an denen seine Bürger*innen 
zusammenkommen können, um sich zu informieren, zu partizipieren, sich zu unterhalten und 
politisch zu diskutieren. Wenn überhaupt, kommen dafür bislang nur kommerziell betriebene, 
digitale Plattformen in Frage. Als zeitgemäße Antwort setzen wir uns darum für eine 
europäische, digitale Plattform in öffentlicher Hand ein. Sie bündelt europaweit qualitativ 
hochwertige Inhalte – werbefrei, offen und multilingual. Unter hohen Datenschutzstandards 
soll sie darüber hinaus als Kommunikationsplattform dienen. Die Grundlage bildet ein 
öffentlich-rechtlicher Auftrag, sie arbeitet zusammen mit den nationalen öffentlichen 
Rundfunkanstalten und frei von politischer Einflussnahme.
Eine demokratische, vielfältige und bürger*innennahe EU lebt von der Stärke der Kommunen und 
Regionen. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip soll Europa da unterstützen, wo Kommunen an ihre 
Grenzen stoßen – aber nicht jeden Lebensbereich regulieren. Die Wettbewerbsregeln des 
Binnenmarkts dürfen Kommunen nicht zur Privatisierung öffentlicher Güter zwingen. In EU-
Handelsabkommen braucht es Ausnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge sowie für öffentliche 
und soziale Dienstleistungen. Für mehr europaweite Kooperation wollen wir 
Städtepartnerschaften stärken, INTERREG-Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
ausweiten und Euregios und Eurodistrikte durch weniger Bürokratie und mehr Flexibilität 
fördern. Kommunen und Regionen brauchen mehr Mitsprache auf europäischer Ebene, unter 
anderem über einen gestärkten Ausschuss der Regionen. Bei Gestaltung und Vergabe von 
Förderprogrammen setzen wir auf das Partnerschaftsprinzip.
erfolt mündlich
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