Unbestritten kennt jede*r von uns jemanden die*der sich über Versicherungen und Finanzprodukte beschwert.
Das darf aber nicht zu Lasten der vielen Vermittler*innen gehen, die gewissenhaft und am Bedarf der Menschen beraten. Genau so ließt sich aber leider der erste Satz im BuVo-Vorschlag.
Die Aufstellung eines rein auf Beratungshonoraren aufgestellten Systems halten wir für unrealistisch. Gerade junge Menschen und junge Familien haben oft nicht das Geld um für Beratung zu bezahlen. Gerade sie sollten sich aber über Berufsunfähigkeitsversicherungen, Rentenaufbau oder eine Haftpflichtversicherung Gedanken machen. Ohne Beratung werden dann oft Versicherung im Internet abgeschlossen, die nicht zusammen passen, Risiken doppelt oder gar nicht abdecken.
Die meisten Menschen brauchen für ein gutes Konzept Beratung. In den allermeisten anderen Branchen ist es übrigens völlig unstrittig, dass Händler*innen am Verkauf verdienen und nicht an der reinen Beratung. Viele Fachgeschäfte beklagen, dass sie beraten und daran nicht verdienen, wenn Kund*innen dann nicht oder anderswo kaufen.
Wir wollen die Honorarberatung im Versicherungs- und Finanzbereich stärken, sehen aus den oben genannten Gründen aber auch die Notwendigkeit auch Provisionsberatung zuzulassen, da die Akzeptanz beim Verbraucher, für Beratung zu bezahlen, nicht gegeben ist und von vielen eben auch schlicht nicht leistbar. Alternativ halten wir eine Regulierung der Provisionsberatung dahingehend sinnvoll, dass der Provisionsertrag für die Berater*innen nicht anbieter- sondern produktabhängig ist. Sofern sich die Vergütung für ein Finanz- oder Versicherungsprodukt nicht je nach Anbieter unterscheidet, können die Berater*innen keinen eigenen finanziellen Mehrwert generieren.
Um für die Verbraucher*innen eine gute Beratung zu gewährleisten müssen objektive Kriterien herangezogen werden. Wir lehnen einen Produktverkauf ab und wollen den Konzeptverkauf stärken, um eine sinnvolle Absicherung der Biometrischen Risiken (z.B. Berufsunfähigkeit, Unfall, Todesfall, Rente) und der wichtigen Sachversicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat) zu gewährleisten.
Wir wollen dass jede*r Finanz- und Versicherungsvermittler*in eine objektive Bedarfsermittlung beispielsweise nach der schon bestehende DIN 77230 bei jeder*m neuen Kund*in durchführt. So entstünde ein einheitliches und transparentes Berufsbild für Finanzberater*innen dem dann hoffentlich auch nicht mehr so viele Vorbehalte entgegenschlagen. Selbstverständlich soll das auch kontrolliert werden. Wir schlagen dazu eine Kontrolle durch die regionalen IHKen vor. Bei diesen sind die Vermittler*innen bereits alle registriert.
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