Der Anschlag von Hanau war ein schlimmer Anschlag, der durch Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit motiviert war. Der Verweis auf den Anschlag im Kapitel zu antimuslimischen Rassismus erweckt den Eindruck, dass der Anschlag insbesondere durch antimuslimischen Rassismus motiviert ist. Daher Verschiebung in das Kapitel "Konsequent gegen Rassismus" steht.
Der Anschlag von Hanau war überdies kein Attentat auf eine muslimische Einrichtung, sondern eine Shisha-Bar. Deshalb muss der Begriff der “muslimischen Einrichtung” breiter gefasst werden, um auch Opfer von antimuslischem Rassismus und muslimisch gelesene Menschen und ihre sozialen Räume einzuschließen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (dort beschlossen am: 17.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.04.2021, 13:53 |
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