Zahlreiche Studien aus Großbritannien und den USA belegen, dass der Einsatz von Videoüberwachung keine nachweisbaren positiven Effekte auf die Verhinderung, Abschreckung, Aufklärungsquote von Straftaten oder das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung hat. Dem gegenüber stehen neben den immensen Kosten für den Betrieb von Videoüberwachungssystemen die nachweisbaren negativen Effekte auf die Bevölkerung (Social Cooling Effekt) sowie der massive Eingriff in die Bürger*innenrechte durch die Videoüberwachung.
Im Programm zur Bundestagswahl 2017 haben wir uns explizit gegen flächendeckende Videoüberwachung und Gesichtserkennung ausgesprochen - hinter diesen rechtsstaatlichen Mindeststandard sollten wir nicht zurückfallen.
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