In Büren-Stöckerbusch im Kreis Paderborn liegt Deutschlands größtes Abschiebegefängnis, offizielle Bezeichnung: Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UFA). Es ist die einzige Haftanstalt dieser Art in Nordrhein-Westfalen mit einer maximale Belegungskapazität von 175 Plätzen.
In diesem Kontext werden wir (=KV Paderborn) häufig direkt mit dem Thema Abschiebehaft konfrontiert. Entweder aus den Unterstützerkreisen oder auch direkt von Betroffenen bzw. Mitarbeiter*innen in dem Gefängnis. Es gab u. gibt hier immer wieder Themen, die sich aus dem Vollzug ergeben, aber auch aus dem Vorlauf bzw. Anordnung der Abschiebehaft ergeben.
Angesichts des Umstandes, dass viele Abschiebungshäftlinge letztendlich doch nicht abgeschoben werden können, bestehen wachsende Zweifel an der Legitimation dieser Form der Freiheitsentziehung.
Zu den Zweifeln trägt bei, dass sich viele Haftanordnungen als rechtswidrig erweisen:
"Fahlbusch ist Anwalt, seine Liste enthält jene seiner Mandanten seit 2001, deren Haft rechtskräftig für rechtswidrig erklärt wurde. Knapp jeder zweite seiner Mandanten (genau 842) saß zu Unrecht im Gefängnis, mal für einen Tag, mal für mehrere Monate"...... "Er setze sich für diese Leute nicht deshalb ein, weil sie ihm besonders lieb wären, sagt Fahlbusch. Oder weil er unbedingt wolle, dass sie in Deutschland bleiben. Es gehe ihm ums Grundsätzliche, um das Grundrecht der Freiheit. "Der Rechtsstaat beweist sich da, wo wir mit Leuten zu tun haben, die wir nicht haben wollen." So ein Grundrecht sei nun mal an keinen "Sympathie-Test" gekoppelt."
Quelle: SZ vom 28.01.2019: 'Auch Abgelehnte haben Rechte'
Den damit begründeten Zweifeln an der Legitimität der Abschiebungshaft steht im politischen Diskurs allerdings die Forderung gegenüber, vermehrt ausreisepflichtige Menschen abzuschieben und damit auch die Abschiebungshaft auszuweiten. Fehlende Haftplätze werden als eine Ursache für das „Vollzugsdefizit“ benannt; die Länder werden dementsprechend aufgefordert, die Haftkapazitäten auszubauen. In Passau ist eine kombinierte Haftanstalt mit 450 Plätzen und 200 Abschiebehaftplätzen geplant. Fertigstellung soll nun Anfang 2025 sein.
Abschiebungshaft ist allerdings nicht zwingend geboten. Keine internationale Norm zwingt einen Staat, abzuschiebende Personen in Haft zu nehmen. Deshalb wird verstärkt in der internationalen Diskussion gefordert, vorrangig Alternativen zur Abschiebungshaft zu entwickeln und anzuwenden, z.B. mit einem qualifiziertem Case-Management wie in Belgien.
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