Die Extremismusklausel ist der falsche politische Weg und gehört in ihrer jetzigen Form abgeschafft. Auch die Möglichkeit, nur durch die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit umgehend zu verlieren, ist politisch nicht haltbar. Es gibt genügend Möglichkeiten für die Finanzämter die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, wo dies notwendig ist. Sich aber alleine auf die Feststellungen der Verfassungsschutzämter zu berufen, ist nicht haltbar, zumal der Verlust der Gemeinnützigkeit, gerade für etablierte Organisationen massive Auswirkungen hat, finanziell und sogar essentiell.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Malte Spitz (KV Unna) und 27 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.04.2021, 20:28 |
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