In der Corona-Krise haben viele Stadt- und Staatstheater den für einzelne Produktionen oder Vorstellungen engagierten freischaffenden Künstler*innen, bei coronabedingten Absagen die vertraglich vereinbarten Gagen gar nicht oder nur zu Teilen ausbezahlt. Dieselben Institutionen haben in der Pandemie aber häufig durch Kurzarbeit und andere Hilfen nur geringe Verluste oder sogar Gewinne gemacht. Öffentliche Träger haben hier eine besondere Verantwortung. Auch für die Zeit nach der Pandemie müssen hier Standards geschaffen werden, die verhindern, dass mit öffentlichen Geldern prekäre Beschäftigungen unterhalten werden. Dies gilt für die Gast-Engagements Freischaffender ebenso wie für fest angestellte Ensemblemitglieder, die trotz abgeschlossenen Hochschulstudiums häufig weniger verdienen als die untersten Entgeltstufen im öffentlichen Dienst und zudem durch befristete Kettenverträge keine sichere Zukunftsperspektive haben. Die grüne Ministerin für Wissenschaft und Kunst Angela Dorn hat in Hessen mit der Einführung einer Gagen-Untergrenze einen ersten Schritt in diese Richtung unternommen. Und eine faire Bezahlung sollte für alle Mitarbeiter*innen in den genannten Institutionen gelten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Kultur (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.04.2021, 22:55 |
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