Planungsbeschleunigung darf nicht zulasten von Naturschutz oder Beteiligungsrechten gehen.
Effiziente Verfahren müssen deshalb Umwelt- und Naturschutzrecht stärken und gleichzeitig eine schnelle Planung und Planumsetzung ermöglichen. Das bestehende Planungsrecht sieht dafür schon jetzt wichtige Instrumente vor.
Der Personalmangel in Planungsbehörden und bei Gerichten ist der zentrale Grund für den Planungsstau. Hier ist eine echte Personaloffensive erforderlich.
Umformulierung bei Einbeziehung des Bundestags: Einfügung des Aspekts der Beschleunigung von Konfliktlösungen, siehe hierzu Fraktionsbeschluss vom 15.12.2020
Zum letzten Satz: Es muss vor allem darum gehen, Umsetzungsdefizite zu beseitigen und aus der Planung schneller in die Umsetzung zu kommen.
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