Dieser konkrete Satz ist aus menschen- und grundrechtlicher Perspektive elementar. Die Aushöhlungen von universellen Grundrechten, wie sie derzeit im Asylrecht verankert sind, können von uns nicht akzeptiert werden. Die Grund- und Menschenrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit dürfen nicht relativiert werden, insbesondere wenn es sich um Menschen mit Fluchthintergrund handelt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Julian Pahlke (KV Leer/Ostfriesland) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.04.2021, 11:41 |
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