Bei der europäischen Gesetzgebung soll nicht mehr der Rat der Europäischen Union (vgl. https://dejure.org/gesetze/AEUV/294.html ), sondern eine europäische Zweite Kammer gleichberechtigt mitwirken. Der grosse Unterschied: dann werden nicht mehr die (mehr oder weniger weisungs- und/oder koalitionsvertragsgebundenen) Mitglieder der nationalen Regierungen, sondern unabhängige, speziell für diese Aufgabe gewählte europäische Senator*innen entscheiden. Eine saubere Trennung von Legislative und Exekutive ist nicht nur "demokratietheoretisch" wünschenswert, sondern auch ganz praktisch zur Überwindung des gegenwärtigen Exekutivföderalismus dringend geboten. Eben deswegen fordert die EGP seit 2018: "As Greens, we support a truly federal option for the EU. We believe that federalism is the right way to ensure that regional and national specificities are represented on an equal footing concerning the EU’s general interest. For this reason, we call for a bicameral parliamentarian system in which the EP, representing EU citizens as a whole and elected on transnational lists, will legislate beside a European senate representing national and/or regional interests.", https://europeangreens.eu/content/our-european-union , dort Absatz 39.
Der Europäische Senat sollte möglichst ganz (wie in Italien, Polen, den USA, der Schweiz) oder überwiegend (Spanien) direkt gewählt werden; soweit Senator*innen nur indirekt gewählt werden können, sollten es Kommunal-/Regionalparlamente tun (wie ganz oder überwiegend in Frankreich, Belgien und den Niederlanden). - Es wäre kontraproduktiv, kurz- oder mittelfristig erreichbare Chancen für die Realisierung von vornherein durch das Wort „langfristiges“ auszuschliessen.
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