Durch das am 19.12.2020 beschlossene Gesetzespaket wird die Behörde des Bundesbeauftragen für die Stasi-Unterlagen (BStU) am 17.06.2021 aufgelöst sowie die Stasi-Akten und damit auch die Außenstellen des BStU in die Trägerschaft des Bundesarchivs überführt. Das neu zu schaffende Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur wird voraussichtlich eher den Charakter einer Ombudsperson für die Anliegen der Opfer haben. Die ursprüngliche Formulierung im Programm ist in ihrer expliziten Bezugnahme auf den BStU daher überholt. Da zudem noch nicht klar ist, wie Forschung und Bildungsarbeit zu dem Thema in der neuen Trägerschaft institutionell aufgestellt sein werden, sollten diesbezüglich gar keine Aussagen getroffen werden, sondern nur, dass der Bund dafür finanzielle Verantwortung übernimmt. Damit wäre auch Forschung und Bildungsarbeit eingeschlossen, die sich nicht speziell auf die Stasi-Aktivitäten bezieht sondern auf andere Aspekte staatlicher Repression in der DDR. Hinzugefügt ist ein neuer Satz, der den Komplex friedliche Revolution, Wiedervereinigung und folgende Transformation mit in den Kanon der bundesdeutschen Erinnerungskultur aufnimmt. Die lebhaften Debatten um „ostdeutsche Identität“ und den Prozesscharakter der Wiedervereinigung anlässlich der 30-jährigen Jubiläen im letzten und vorletzten Herbst haben gezeigt, wie virulent der Themenkomplex nach wie vor ist. Die Erinnerung daran jedoch darf nicht denen überlassen werden, die sie für populistische oder antidemokratische Ziele missbrauchen wollen. Gerade unserer Partei, die auch auf das Bündnis 90 zurückgeht und es nach wie vor im Namen trägt, kann das nicht egal sein. Wie Erinnerung, Forschung und Bildung ausgestaltet werden, bleibt in der Formulierung ganz bewusst offen, jedoch auch hier mit dem Hinweis auf eine Verantwortung des Bundes. Ein bereits recht detaillierter Vorschlag für einen zentralen Erinnerungs-/Forschungs-/Begegnungs-Ort in Bundesträgerschaft wurde von der Bundesregierungskommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ in ihrem Abschlussbericht gemacht – ein „Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“, in dem die historischen Transformationserfahrungen zusätzlich auch für zukünftige Veränderungsprozesse produktiv nutzbar gemacht werden sollen. Vgl https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/abschlussbericht-kommission-30-jahre.html;jsessionid=3F8D4C54EB0B5991326665768F3D904E.2_cid373
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Kultur (dort beschlossen am: 24.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 28.04.2021, 19:51 |
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