zur Textänderung: Die Forderung nach Halbierung der Planungszeiteen sollte durch konkrete Maßnahmen unterlegt sein. Hierzu dient die Ausdehnung der sog. Konzentrationswirkung von bestimmten Genehmigungsverfahren. Dies bedeutet, dass ein,e verpflichtend einzusetzende,r Projektmanagerin, eine alle unterschiedlichen Genehmigungsverfahren umfassende Endgenehmigung erteilt. Um von allen zu beteiligendenden Behörden zeitnah Bescheide zu erhalten, können behördeninterne Fristen gesetzt werden, bei deren Nichteinhaltung die Zustimmung als erteilt gilt. Mit diesen Instrumenten sind ohne Einschränkung von Beteiligungsrechten der Bürger*inne bereits von Behörden Zeiteinsparungen von mehr als 50% erreicht worden.
Zum Streichungsantrag: Angesichts der vielen kontroversen politischen Debatten - z.B.beim Kohleausstieg -ist nicht ersichtlich, wie eine Einbeziehung des Parlaments in Einzelfallentscheidungen zur Beschleunigung beitragen kann. Noch wichtiger ist: Parlamente steuern über allgemeine Gesetze und Rechtsverordnungen, die konkrete Umsetzung bleibt im gewaltengeteilten Staat der Exekutive vorbehalten. Nur so ist auch die Einbindung von Bürger*innen und zivilgesetzlichen Organisationen in die konkrete Umsetzung gewährleistet. Wenn Bundesgesetze wie im Augenblick bei den Corona Notfallmaßnahmen per Bundesgesetz erlassen werden, entfällt zugleich der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zur Erst- und Letztinstanz für Einzelmaßnahmen, für die es nicht geschaffen wurde und auch nicht befähigt ist. Gesetzgeberische Einzelfallzuständigkeit sind auch im Hinblick auf andere, aus Grüner Sicht höchst demokratifeindliche, Mehrheiten im Parlament keineswegs begrüßenswert.
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