Es ist dringend geboten den Schutz sowohl der sexuellen als auch der geschlechtlichen Identität durch eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 verlässlich abzusichern. Eine einfache Ergänzung um den Begriff "sexuelle Identität" reicht indes nicht aus, um den Schutz der gesamten queeren Community - insbesondere von trans*, inter* und nonbinären Menschen - dauerhaft zu erzielen.
Dies unterstreichen unisono die Stellungnahmen der drei renommierten Juristinnen und Expertinnen für Verfassungsrecht Prof. Dr. Ulrike Lembke (Richterin des Verfassungsgerichtshofes in Berlin), Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Professorin für Europa- und Völkerrecht an der Universität Flensburg) und Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch (Richterin des Bundesgerichtshofes) für eine Anhörung des Runden Tisches zur Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, das im Auftrag des Büros der grünen MdB Ulle Schauws angefertigt wurde, kommt zu der Einschätzung, dass nur eine direkte Ergänzung im Text des Artikels 3, Absatz 3, einen vom Zeitgeist unabhängigen verlässlichen Schutz auch in der Zukunft garantieren kann.
Die Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE macht in ihrem Appell deutlich:
"Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern.
Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig."
QueerGrün von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich dem Appell als Erstunterzeichnende angeschlossen wie auch über 60 bundesweite queere Organisationen (u.a. LSVD Deutschland, dgti, BVT*, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Hirschfeld-Eddy-Stiftung, CSD Deutschland, Keshet, LesbenRing, Dachverband Lesben und Alter, Wirtschaftsweiber).
Vor dem Hintergrund potentieller Koalitionsverhandlungen ist es von großer Wichtigkeit, dass wir nicht bereits im vorauseilenden Gehorsam eine unzureichende Ergänzung des Grundgesetzes in unser Wahlprogramm aufnehmen, sondern dass wir uns auf die einstimmige Forderung aus der queeren Community und die fachliche Analyse der Rechtsexpertinnen verlassen, deren Meinung wir in anderen Anhörungen des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag regelmäßig Gehör und Glauben schenken.
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