Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sah jahrzehntelang vor, dass nur das günstigste, regelmäßig verkehrende Transportmittel erstattet wird. Mit dem am 21.1.2020 veröffentlichen Rundschreiben des BMI wurde veranlasst, dass ab sofort die Bahnnutzung für Dienstreisen immer möglich ist, auch wenn sich dadurch höhere Kosten ergeben. Das ist für uns bereits ein erster Schritt, aber weitere müssen folgen, denn nach wie vor wird zu viel geflogen, insbesondere die Strecke Berlin – Bonn: Dabei gibt es eine direkte ICE-Verbindung von Berlin nach Bonn in unter 5h und nach Nürnberg in unter 3h. Wir sehen darüber hinaus auch eine größere Rolle für e-Conferencing, wie es sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt hat, um Stress durch häufige Dienstreisen vermeiden zu können. Uns ist besonders wichtig, die neuen Regelungen im Dialog mit Arbeitnehmer*innenvertretungen zu erarbeiten. Niemand soll durch die neuen Dienstreiseregelungen unzumutbar belastet werden. Unser Ziel ist ein Dienstreiseverhalten, was sowohl das Klima als auch die Beschäftigten weniger
stark belastet als bisher.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Laura Kroschewski (KV Berlin-Mitte) und 29 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 08:06 |
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