Die Umsetzung der Istanbul-Konvention, welche seit 2018 als innerstaatliches Recht rangiert, liegt in der Verantwortung aller staatlichen Ebenen, also des Bundes, der Länder und der Kommunen. Bei der Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es ein abgestimmtes und entschlossenes gemeinsames Vorgehen. Insbesondere bei der Frage nach der Finanzierung gibt es bei Gewaltschutz von Frauen und LGBTIQ-Personen weiterhin viel Klärungsbedarf. Selbst nach einem möglichen Beschluss auf einen Rechtsanspruch werden auch in Zukunft die Länder und die Kommunen den barrierefreien Ausbau oder bundeslandübergreifende Angebote nicht allein stemmen können. Hier braucht es ein Zusammenwirken zwischen allen Ebenen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Leipzig (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 29.04.2021, 08:44 |
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