Das Gesamtpaket aus der Herabsetzung der Prozenthürde, die Verlängerung der Legislaturperiode und die Amtszeitbegrenzung auf das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers würde eine nötige Reform darstellen, um die repräsentative Demokratie endlich auf den Stand des 21 Jahrhunderts zu heben. Dieses Gesamtpaket stellt die nötige Reform da, dass die repräsentative Demokratie abwechslungsreicher wird, pluralistischere Formen annimmt und die nötigen Reformen innerhalb einer verlängerten Legislaturperiode besser angehen kann. Als Teil dieses Gesamtpakets sieht der Änderungsantrag ebenfalls vor, dass die personalisierte Verhältniswahl dauerhaft im Grundgesetz verankert wird.
Die Herabsetzung der Prozenthürde:
Durch die Herabsetzung der Prozenthürde würde die Pluralität der Gesellschaft und an der Wahlurne deutlich besser abgebildet werden. Dabei sollte eine Herabsetzung der Prozenthürde auf 3%-Punkte als Maximum dienen.
Die Verlängerung der Legislaturperiode:
Durch die Verlängerung der Legislaturperiode auf bis zu 5 Jahre, sollte der Bundesregierung und dem Bundestag genüg Zeit geben werden, um die nötigen Reformen und Gesetze innerhalb der Legislaturperiode in einem ordentlichen Maß abzudecken. Dies dient insbesondere dem Zweck, dass der Bundestag durch die Verlängerung der Legislaturperiode sich nicht dauerhaft in einem „Wahlkampf-Modus“ befindet, sondern deutlich Handlungsfähiger während einer Legislaturperiode wird.
Die Amtszeitbegrenzung auf das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers:
Durch eine Amtszeitbegrenzung des mächtigsten Amtes der Republik kann es regelmäßiger zu einem politischen Wechsel kommen. Dies zieht auch nach sich, dass man durch den regelmäßigen Wegfall des Amtsinhabers-Bonus dem Parteiensystem einen Aufschwung gibt, da sich alle Parteien neue Ideen ausdenken müssen, um auf die nötigen Mehrheiten zu kommen.
Die Verankerung des Wahlsystems im Grundgesetz:
Durch die Verankerung des personalisierten Verhältniswahlrechts im Grundgesetz, soll einer Änderung des Wahlsystems ein Riegel vorgeschoben werden! Durch eine Änderung des Wahlsystems, z.B. hin zum Mehrheitswahlrecht, könnte der repräsentativen Demokratie ein enormer Schaden zugefügt werden und diese dadurch deutlich undemokratischer werden.
Mit dem aktuellen Wahlrecht könnte man das aktuelle Wahlsystem mit einer einfachen Regierungsmehrheit ändern und das ohne die Zustimmung des Bundesrates.
Im Falle einer Verankerung im Grundgesetz wäre das nur mit einer 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat möglich.
Dieser Änderungsantrag dient dazu, dass bei einer Wahlrechtsreform in der kommenden Legislaturperiode die einzelnen Maßnahmen zumindest geprüft werden und im besten Fall im Wahlrecht verankert werden.
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