Eine Quellen-TKÜ kann nicht rechtsstaatlich ausgestaltet werden. Die Anwendung einer Quellen-TKÜ mag besser klingen als der Staatstrojaner, dennoch ist ihre Anwendung problematisch: Sicherheitslücken müssen in vorhandenen Betriebssystemen offen gelassen werden und deren Behebung aktiv verhindert und stattdessen ausgenutzt werden. Der Staat kommt dabei in einen Interessenkonflikt: Einerseits sollte er die Wirtschaft vor solchen Sicherheitslücken schützen (z.B. gegen Betriebsspionage) und andererseits tritt er als Käufer auf, um diese Sicherheitslücken für seine Zwecke zu nutzen.
Weiter wird dabei Software in das Betriebssystem integriert, die nicht nur in der Lage ist, laufende Kommunikation im Sinne einer „Telekommunikationsüberwachung“ durchzuführen. Diese Software ist ebenso in der Lage, den kompletten Traffic oder auch nur Gedankennotizen (z.B. im Sinne eines E-Mail Entwurfs) auszulesen. Im Gegensatz zur üblichen Telekommunikationsüberwachung, bei der wirklich nur das übertragene Wort während eines Telefonats ausgelesen wird. Dies entspricht einer sogenannten "online Durchsuchung" und somit müsste die Quellen-TKÜ dieser gleichgesetzt werden.
Wie die Expert*innen des Chaos Computer Club bereits 2016 in ihrer Stellungnahme ausführlich darlegen, ist eine Infiltration von Staatsseiten problematisch, teuer und geht mit der Verletzung der Grundrechte der Bürger*innen einher. Sie gleicht dem digitalen Durchsuchungsbefehl. In Zeiten, in denen Politiker*innen und politisch aktive Menschen unter der Preisgabe ihrer persönlichen Daten über Computer der Polizei bedroht werden, ist höchst fragwürdig, in wie weit wir unserem Staat Mittel zur digitalen Überwachung seiner Bevölkerung zur Verfügung stellen können.
Zur Durchführung der „Quellen-TKÜ“ müssen Schwachstellen offengehalten werden in Systemen wie Computern und Mobiltelefonen, allerdings können auch Medizinprodukte oder z.B. Hörgeräte betroffen sein. Es muss sichergestellt werden, dass diese nicht in Zukunft zu Wanzen für das BKA werden können und dass durch die Infiltrierung von medizinischen Produkten keine Gefahr für die physische Unversehrtheit der Bürger*innen besteht.
Im Sinne der Wählbarkeit ist es für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wichtig, sich hier von den anderen Parteien abzugrenzen. Für die junge Generation ist ein Schutz der Privatssphäre elementar. Digital Natives wachsen damit auf, dass ihre Daten von großen Internetriesen nach Gutdünken verkauft werden. Ein Vertrauen in den Staat kann nur entstehen, wenn hier entschieden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird.
(vgl. Stellungnahme zur Quellen-TKÜ, CCC, 2016)
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