Zur Gewaltenteilung im demokratischen Rechtsstaat gehört eine unabhängige rechtsprechende Gewalt. Richterliche Unabhängigkeit wird durch zu starke Einflüsse der Exekutive in Gestalt der Justizministerien sowie durch hierarchische Binnenstrukturen gefährdet. Daher bedarf es einer Stärkung der richterlichen Selbstverwaltung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Europäischen Haftbefehl bedarf es einer Abschaffung des externen Weisungsrechts der Justizminister*innen gegenüber der Staatsanwaltschaft (§ 146 GVG).
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Ulf Frenkler (KV Marburg-Biedenkopf) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 17:41 |
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