Um das Misstrauen in der Bevölkerung gegen den Politikbetrieb anzugehen, braucht es dringend mehr Transparenz. Dies gilt insbesondere für mögliche Interessenskonflikte von Parteien und Abgeordneten, wie die jüngsten Skandale gezeigt haben.
Das BVerfG hat in einem frühen Urteil zum Thema Parteispenden den Spendenhöchstbetrag einer Privatperson mit dem Betrag angesetzt hat, den ein Bürger mit normalem Einkommen entbehren kann, um eine Partei seiner Wahl zu unterstützen. Wir reden hier also nicht über 100.000 oder 10.000 € im Jahr, sondern über 1000 €. Nur bei einem solchen Betrag kann man davon ausgehen, dass über finanzielle Zuwendungen kein unzulässiger Einfluss auf eine Partei ausgeübt werden kann.
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