Bisher ist verbale sexuelle Belästigung in Deutschland - im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, die Niederlande und Portugal - nicht strafbar, solange nicht die Schwelle einer Beleidigung nach § 185 StGB erreicht wird. Doch durch sogenanntes Catcalling, also z.B. obszöne Sprüche oder Gesten, von denen meist Frauen, Lesben, Inter-, Nicht-Binäre-, Trans-, Agender-Personen (FLINTA*) betroffen sind, wird das Gegenüber herabgewürdigt. Die direkte oder indirekte Aufforderung zu sexuellen Handlungen verletzt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, ist demütigend für die Betroffenen und kann auf diese auch bedrohlich wirken und Ängste auslösen. Fast jede Frau hat in ihrem Leben schon einmal Catcalling erlebt und viele Frauen sind davon tagtäglich betroffen. Unrechtsbewusstsein ist bei den Täter*innen jedoch kaum vorhanden. Eine Aufnahme ins Strafgesetzbuch könnte hier als Wegweiser dienen und zu einem Bewusstseinswandel führen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Karlsruhe (dort beschlossen am: 28.04.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 29.04.2021, 18:56 |
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