Zu echter Selbstbestimmung gehört nicht nur der möglichst niedrigschwellige Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für alle Menschen, die schwanger werden können. Dazu gehört auch das Ende der Bevormundung dieser Menschen durch verpflichtende Beratungen. Insbesondere kirchliche Beratungsstellen haben nicht immer das Wohl der ungewollt Schwangeren im Blick. Daher sollte die Finanzierung von Beratungsstellen sich allein auf konfessionell unabhängige Institutionen beschränken. Wo Beratung von kirchennahen Stellen angeboten wird, muss das transparent gemacht werden. Zu sexueller Selbstbestimmung gehört aber auch, dass Verhütung nicht vom Geldbeutel oder dem Zugang zu Verhütungsmitteln abhängen darf. Außerdem ist Verhütung keinesfalls nur Frauensache. Verhütungsmittel müssen daher - wie in vielen anderen Ländern - für alle kostenfrei und leicht verfügbar sein. Dabei muss transparent über Nebenwirkungen, insbesondere hormoneller Verhütungsmethoden aufgeklärt werden, damit Nutzer*innen eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung über deren Anwendung treffen können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-599 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 21:00 |
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