Sollte hier noch mitbedacht werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | Dachstruktur QueerGrün (dort beschlossen am: 25.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Bitte zurückziehen |
Eingereicht: | 30.04.2021, 10:02 |
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Dachstruktur QueerGrün (dort beschlossen am: 25.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Bitte zurückziehen |
Eingereicht: | 30.04.2021, 10:02 |
muss nach Zustimmung und unter Beachtung des Datenschutzes möglich sein. Damit die Verwaltung all dies leisten kann, muss sie selbst digitalisiert werden. Auf allen Plattformen soll ein Freitextfeld für die gewünschte Anredeoption zur Verfügung stehen.
Unsere vielfältige Gesellschaft ist stark. Weil Menschen sich engagieren, auf
Fußballplätzen, bei der freiwilligen Feuerwehr, in Musikschulen oder am Sorgentelefon, Junge
für Alte, Alte für Junge. Weil es ein breites Kulturangebot gibt, eine vielfältige
Medienlandschaft. Weil die Jugend sich einmischt, weil Menschen in Kommunalparlamenten
Verantwortung übernehmen, sich Bürger*innen in Foren einbringen und das Schicksal ihrer Orte
in die Hand nehmen.
Aber Demokratie ist nie fertig. Unser demokratisches Zusammenleben in Deutschland und Europa
ist ein Versprechen, das wir immer wieder neu erfüllen müssen. Es verspricht gleiche
Entfaltungsmöglichkeiten und Rechte für alle, die hier leben. Es ist oft anstrengend, teils
eine Zumutung, wenn andere Ansichten und Werthaltungen akzeptiert und respektiert werden
müssen, wenn es den einen zu schnell und den anderen zu langsam vorangeht. Aber vor allem
ist es eine Stärke: zuhören, den Dialog suchen, inhaltlich ringen. So haben wir als
demokratische Gesellschaft die Herausforderungen der letzten Jahrzehnte gemeistert. Nun gilt
es mit voller Gleichberechtigung und mehr Beteiligung unsere liberale Demokratie zu stärken,
in Deutschland und in Europa, auf den Straßen, in den Parlamenten, und unsere Institutionen
fit zu machen für die Aufgaben dieses Jahrzehnts.
Menschen sind unterschiedlich, aber gleich in ihrer Würde und ihren Rechten. Nur wenn Würde
und gleiche Rechte vor der Klammer stehen, wenn alle Menschen in unserer Gesellschaft, in
unserem Europa gleichen Schutz und gleiche Chancen haben und ihre Rechte in Anspruch nehmen
können, kommen Freiheit und Sicherheit – individuelle und gesellschaftliche – heraus und
wird Gerechtigkeit befördert. Dieser Anspruch ist jedoch noch nicht voll verwirklicht. Wenn
mit Frauen die Hälfte der Bevölkerung nicht gleichberechtigt beteiligt, repräsentiert und
bezahlt wird, ist die Demokratie nicht vollkommen. Viele Menschen erleben noch immer
Ausgrenzung und Diskriminierung. Nötig sind mehr Zugänge, mehr Teilhabe und mehr
Repräsentanz, zum Beispiel für Menschen aus Ostdeutschland oder mit Migrationsgeschichte.
Eine gleichberechtigte Gesellschaft braucht Politik, die Strukturen verändert.
Rassismus trifft uns nicht alle, aber er geht uns alle an. Wenn wir als Gesellschaft lernen,
Vielfalt als Reichtum zu begreifen, schützen wir uns gegenseitig vor Gewalt, Hetze,
Ausgrenzung, Frauenhass und Rassismus. Aber das reicht noch nicht. Wir wissen, dass aus
diskriminierenden Worten Taten werden. Die Angriffe von Extremist*innen, insbesondere von
rechts, treffen unsere demokratische Gesellschaft bis ins Mark. Sie zielen auf Menschen beim
Beten, beim ausgelassenen Beisammensein oder in den Institutionen des Staates. Unsere
Demokratie muss wehrhaft dagegenhalten, mit einer starken Zivilgesellschaft, selbstbewussten
Parlamenten, einer gut ausgestatteten und bürger*innennahen Polizei und handlungsfähigen,
starken Justiz. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Wie wir unser Zusammenleben gestalten, hängt stark vom Zusammenspiel zwischen Bürger*innen
und dem Staat ab. Wenn Menschen beteiligt und gehört werden, geht Planung schneller. Wenn
Jugend mitentscheidet, werden Entscheidungen besser und zukunftsfester. Wenn
Gleichberechtigung und Vielfalt herrschen, werden sie ausgewogener und nachhaltiger. Wir
wollen deshalb mehr Möglichkeiten schaffen, damit Menschen sich einbringen können.
Immer mehr Herausforderungen sind europäisch und global. Sie bewältigen wir nur in einer
starken Europäischen Union, die Handlungswillen und Handlungsfähigkeit zusammenbringt und
die von ihren Bürger*innen aktiv mitgestaltet wird. Darum denken wir unsere Demokratie
konsequent europäisch, wollen diese vertiefen, lähmende Blockaden strukturell überwinden –
und so Zukunftsfragen beherzt angehen. Unser Fixstern für die Weiterentwicklung der
Europäischen Union ist die Föderale Europäische Republik.
Gleichzeitig gilt es unseren demokratischen Staat auf die Höhe der Zeit zu bringen. Alte
Faxgeräte, fehlendes Personal und überbordende Bürokratie nerven und verhindern, dass es
vorangeht. Unser Ziel ist ein gut funktionierender Staat, pragmatisch und den Menschen
zugewandt. Ein Staat, der mit einer effizienten, zugänglichen Verwaltung in der Lage ist,
Krisen zu bewältigen, und das Land voranbringt, der es Menschen leicht macht, ihren Alltag
zu bewältigen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Und wir wollen mit Anstand und
Transparenz regieren, bauend auf Gleichberechtigung und kooperativ. Für Zusammenhalt in
Vielfalt, in einem bürger*innennahen Staat.
Deutschland braucht im nächsten Jahr eine Modernisierungsoffensive. Die
Schieneninfrastruktur, erneuerbare Energien und die Energienetze müssen ausgebaut, Schulen,
Straßen und Brücken saniert, digitale Infrastrukturen aufgebaut werden. Doch derzeit dauert
es oft viel zu lange, solche Projekte zu realisieren, Investitionsmittel fließen nicht ab.
Das wollen wir ändern. Wir verschlanken die Verfahren durch Bündelung und schaffen
öffentliche Planungskapazitäten. Wir stärken auf allen Ebenen die Planungsbehörden und
zuständigen Gerichte. Besonders wichtige Projekte sollten durch eine Einbeziehung des
Parlaments beschleunigt werden. . Auch die frühzeitige Einbindung der Bürger*innen vor Ort
führt in der Regel dazu, dass Projekte schneller und besser abgeschlossen werden können.
Ziel ist, alle Planungszeiten zu halbieren.
Jeden Tag tun gut ausgebildete Fachleute in den Behörden ihre Arbeit, um das Land am Laufen
zu halten. Dennoch ist für viele Menschen der Kontakt zu deutschen Behörden unkomfortabel
und unzeitgemäß. Ein Grund dafür sind unzureichende Technik und veraltete und überkommene
Abläufe. Mit mehr barrierefreien E-Government-Dienstleistungen, sicheren digitalen
Beteiligungsformaten im Planungsrecht und Open Government wollen wir unsere Verwaltung
modernisieren und unnötige Bürokratie wie Schriftformerfordernisse abbauen.
Verwaltungsverfahren sollen stets digital gedacht und gestaltet werden, vor allem auch in
der Zusammenarbeit mit Unternehmen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Türen des
Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern geöffnet bleiben
und durch mobile Angebote ergänzt werden. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen
soll über einen zentralen Zugang erfolgen. Der Austausch von Unterlagen unter den Behörden
muss nach Zustimmung und unter Beachtung des Datenschutzes möglich sein. Damit die
Verwaltung all dies leisten kann, muss sie selbst digitalisiert werden. Auf allen Plattformen soll ein Freitextfeld für die gewünschte Anredeoption zur Verfügung stehen.
Wir setzen uns
gemeinsam mit den Ländern dafür ein, dass die Verwaltung flächendeckend mit der modernsten
Technik ausgestattet wird, vom Gesundheits- bis zum Bürgeramt. Digitalisierung wird das
Verhältnis von Staat und Bürger*innen auf eine neue Basis stellen und auch zum Motor für
einen modernen Sozialstaat werden. In diesem werden Leistungen des Staates ohne komplizierte
Anträge geprüft und automatisch den Berechtigten bereitgestellt.
Sichere und geschützte digitale Identitäten sind (häufig) das fehlende Puzzlestück für
moderne staatliche Dienstleistungen und die vertrauensvolle Nutzung privater Dienste. Wir
wollen auch bei digitalen Verwaltungsleistungen vorankommen und den Sprung zu sicheren
mobilen digitalen Identitäten per Smartphone (Wallet-Lösungen) ermöglichen – wie es zum
Beispiel in skandinavischen Ländern schon Praxis ist. Mit dem mobilen Personalausweis auf
dem Smartphone sollen Bürger*innen beispielsweise Behördengänge oder die Steuererklärungen
abwickeln können. Mit einer staatlich abgesicherten ID-Wallet, die den höchsten Datenschutz-
und IT-Sicherheitsstandards entspricht, sollen Bürger*innen ihren Personalausweis, ihren
Führerschein oder ihre Krankenkassenkarte, aber auch Zahlungsdaten und Mitgliedschaften
sicher auf dem Smartphone verwahren können und nicht auf private Anbieter angewiesen sein
müssen. Diese digitalen Identitäten können dann auch für die sichere Nutzung von privaten
Diensten wie Online-Versandhandel genutzt werden. Dafür schaffen wir die gesetzliche
Grundlage, fördern die öffentliche Entwicklung und Zertifizierung. Europa und Deutschland
müssen bei hoheitlichen digitalen Identitäten Vorreiter sein und Vertrauen durch
Souveränität schaffen.
Der Zugang zu staatlichen Datenbeständen ermöglicht innovative, elektronische
Dienstleistungen sowie neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Auch für neue
technologische Anwendungen ist der geregelte Zugang zu offenen Daten aus staatlichen
Beständen wichtig. Wir heben den Schatz von mit öffentlichen Mitteln erwirtschafteten nicht
personenbeziehbaren Daten und wollen diesen zeitnah, kosten- und lizenzfrei zur Verfügung
stellen. Das bestehende Datenportal GovData wollen wir zu einem zentralen und
nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausbauen. Auch offene Software, offene
Standards und offene Schnittstellen fördern wir, indem wir sie als Standard in die Vergabe-
und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.
Auch die Corona-Krise hat wieder einmal gezeigt, dass Deutschland bei Forschungsdaten weit
hinter vergleichbaren Ländern zurückliegt. Während in den USA viele Daten quasi in Echtzeit
vorlagen und politische Maßnahmen zeitnah evaluiert werden konnten, fehlen bei uns
hinreichende und schnell verfügbare Daten. Wir wollen das ändern und zeitnah Daten der
Forschung und den politischen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung stellen. Dafür richten
wir ein Forschungsdatenzentrum beim Statistischen Bundesamt ein, mit einem gesetzlichen
Forschungsauftrag und einem eigenen Forschungsinstitut. Wir werden auch Unsicherheiten bei
der Datenverknüpfung beseitigen und ein Datentreuhandzentrum einrichten, das, unter
Datenschutzauflagen, Daten aus unterschiedlichen öffentlichen Statistiken verknüpfen darf.
Klimaschutz braucht Vorreiter und Vorbilder. Wir wollen, dass die Bundesverwaltung endlich
beides wird. Die Bundesverwaltung muss klimaneutral werden. Das umfasst sowohl die
Versorgung mit Ökostrom und den Fuhrpark der Bundesbehörden als auch die Gebäude des Bundes,
die mit erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen ausgestattet und umfassend energetisch
modernisiert werden. Mit der Einführung eines Solarstandards über Neubauten hinaus werden
die Dächer der Bundesbehörden zu Kraftwerken. Zudem sorgen wir dafür, dass der Bund seine
Beschaffung sofort an ökologischen und sozialen Kriterien orientiert. So geht die Politik
mit gutem Beispiel voran.
Corona- und Klimakrise führen uns vor Augen, mit welch großen Herausforderungen Regierung
und Verwaltung heute umgehen müssen. Wir wollen, dass die öffentliche Verwaltung in die Lage
versetzt wird, vorausschauend zu handeln und sich zugleich zügig und konsequent an ihre
jeweiligen Aufgaben anzupassen. Dafür braucht es eine Kultur behördlicher Zusammenarbeit
sowie innovative und flexible Arbeitsstrukturen. Innovationseinheiten in den Behörden sollen
eng und transparent mit Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden zusammenarbeiten, sich
untereinander vernetzen sowie neue Ideen testen und eine positive Fehlerkultur etablieren.
Mitarbeiter*innen und Beamt*innen der öffentlichen Verwaltung sollen außerdem in ihrer
Expertise und Kreativität gefördert und gestärkt werden. Wir setzen uns zudem für mehr
Kooperation der Ministerien bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele ein.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte haben mit einer hohen Arbeitsbelastung zu kämpfen.
Verfahren dauern zu lang. Hier braucht es dringend Entlastung durch mehr Personal, durch die
Entkriminalisierung von Bagatelldelikten und durch eine flächendeckende Ausstattung der
Justiz mit der nötigen Technik. Die Digitalisierung der Justiz wie auch ihren Personalbedarf
werden wir durch einen Bund-Länder-Digitalpakt Justiz in Fortsetzung und Konkretisierung des
Ende 2021 auslaufenden Pakts für den Rechtsstaat mit ausreichender Finanzierung umsetzen.
Polizei und Staatsanwaltschaft müssen digital zusammenarbeiten können, wozu es einheitliche
Programme und zureichende Bandbreiten braucht. Wir fördern und vereinfachen die
elektronische Kommunikation zwischen Bürger*innen und Justiz. Dazu gehört der leichte Zugang
zum Recht durch schnelle Online-Verfahren für einfache Rechtssachen.
Der öffentliche Dienst, die Millionen Menschen, die in Verwaltungen, Ministerien und
Behörden arbeiten, sind ein Rückgrat unserer Demokratie und das Fundament unseres
Gemeinwesens. Doch in den letzten Jahrzehnten wurde zu oft am öffentlichen Dienst gespart
und gekürzt – die Konsequenzen spüren wir heute alle. Damit unser Staat mit den großen
Herausforderungen Schritt halten kann, müssen die Mitarbeiter*innen unseres Gemeinwesens in
die Lage dazu versetzt werden. Wir wollen deshalb den öffentlichen Dienst wieder stärken und
ihn zugleich modernisieren. Mehr Stellen, gerade im IT- und Planungsbereich, gute Bezahlung,
flexible Laufbahnen, mehr Durchlässigkeit machen den öffentlichen Dienst fit für das 21.
Jahrhundert. Dazu starten wir eine große Fortbildungsoffensive für die öffentliche
Verwaltung und werden die Digitalisierung zum Schwerpunkt einer jeden Verwaltungsausbildung
machen.
Die Vielfalt Deutschlands sollte sich auch in seiner Verwaltung widerspiegeln, denn das
trägt zu Vertrauen und Bürger*innennähe bei. Eine diverse Verwaltung entsteht aber nicht von
selbst, sondern benötigt Mittel, Strukturen und gezielte Förderung. Im Bereich des
öffentlichen Dienstes und der Unternehmen mit Bundesbeteiligung hat der Staat die
Möglichkeit, als gutes Beispiel in Sachen Vielfalt voranzugehen, so beispielsweise
Mehrsprachigkeit in der Verwaltung zu fördern und bei der Einstellungs- und
Beförderungspraxis nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter, sondern auch die
gesellschaftliche Vielfalt zu beachten und in den Unternehmensleitbildern das Ziel der
Gleichberechtigung und der Repräsentanz diskriminierter Gruppen zu verankern. Ganz besonders
gilt dies für die im Bewerbungsprozess besonders relevanten Einheiten wie die
Personalabteilung oder Einstellungskommissionen, die so weit wie möglich geschlechtergerecht
und vielfältig zu besetzen sind. Wir werden verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des
Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund einführen. Das „Diversity-Budgeting“, also
den Einsatz und die Evaluierung von Haushaltsmitteln in einer Vielfalt besonders fördernden
Weise, wollen wir voranbringen.
Wir alle sind unterschiedlich, aber an Rechten und Würde gleich. Zusammenhalt in Vielfalt
setzt voraus, respektiert und gehört zu werden, gleichberechtigt mitgestalten und teilhaben
zu können, ohne Angst frei zu leben und sich als Gleiche zu begegnen, das Gemeinsame neben
den Unterschieden zu sehen. Damit die Perspektive und Expertise derjenigen, die von
Diskriminierung betroffen sind, gehört werden, sie als Gleiche die Möglichkeit zur vollen
Teilhabe erhalten, wollen wir einen Partizipationsrat, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, als
ein gesetzlich verankertes und unabhängiges Gremium einführen, mit Vertreter*innen aus der
(post)migrantischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung. Um den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu fördern, wollen wir die verschiedenen gesellschaftlichen Themen, die die
Teilhabe an der offenen und vielfältigen Einwanderungsgesellschaft betreffen, bei einem
Ministerium bündeln und diese Themen aus dem Innenministerium herauslösen. Für mehr
Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipations- und Teilhabegesetz vorlegen und das
Bundesgremiengesetz reformieren. Alle, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt hier haben,
sollen ein kommunales Wahlrecht erhalten.
Rassismus ist Realität im Alltag, auf der Straße, im Netz, in Institutionen. Er betrifft
nicht alle von uns gleichermaßen, aber er geht uns alle gleichermaßen an. Rassismus und alle
Formen von Diskriminierungen stellen nicht nur eine große Gefahr für die betroffenen
Menschen dar, sondern bedrohen auch das gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben. Wir
wollen den Schutz vor und die Beseitigung von Diskriminierungen und strukturellem Rassismus
mit einem staatlichen Gewährleistungsanspruch in der Verfassung verankern, ergänzend zur
überfälligen Ersetzung des Begriffs „Rasse“ sowie der expliziten Benennung von
Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(ADS) muss unabhängiger und wirkmächtiger werden – mit mehr Personal, Budget und
Kompetenzen. Zudem wollen wir eine*n weisungsunabhängige*n und finanziell gut
ausgestattete*n Antirassismusbeauftragte*n einsetzen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
soll zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickelt werden. Das Netz
zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen soll flächendeckend ausgebaut und in den
Institutionen sollen Anlaufstellen geschaffen werden. Wir werden die Forschung zu
Diskriminierung und Rassismus ausbauen, insbesondere Antidiskriminierungs- und
Gleichstellungsdaten erheben und unabhängige wissenschaftliche Studien in Bezug auf
staatliche Institutionen durchführen. Antirassismus, Antidiskriminierung und
Postkolonialismus wollen wir in Lehrplänen verankern.
Jüdisches Leben in seiner Vielfalt und seiner Selbstentfaltung in Deutschland werden wir
konsequent fördern und sichtbar machen. Wir unterstützen Projekte und Initiativen, die
jüdisches religiöses Leben, Kultur und Bildung stärken. Wir wollen politische und kulturelle
Bildungsangebote für alle Bürger*innen zugänglich machen, um Wissen über das jüdische Leben
sowie Kontakte und Erfahrungen mit jüdischen Menschen und Einrichtungen zu vermitteln, auch
über schulische und universitäre Curricula. Dafür müssen sich jüdische Menschen in
Deutschland sicher fühlen können. Sicherheit von Jüdinnen und Juden und den Schutz jüdischer
Einrichtungen und Gemeinden müssen wir umfassend gewährleisten. Antisemitische Anschläge in
der Gegenwart, allen voran der von Halle, erinnern uns daran, wie stark der Antisemitismus
noch immer in Deutschland verbreitet ist. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung,
Antisemitismus, auch im Alltäglichen, mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten. Dafür
braucht es bessere Analysekapazitäten und eine entschlossene Ahndung und Dokumentation
antisemitischer Vorfälle. Antisemitische Narrative und verschwörungsideologische Erzählungen
– auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen – müssen entlarvt werden.
Präventionsmaßnahmen und sensibilisierende Aus- und Fortbildungen, allen voran der
Mitarbeiter*innen von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte, wollen
wir gezielt ausbauen. Antisemitismus soll auch abseits des Geschichtsunterrichts in den
Lehrplänen verankert werden.
Der Islam gehört zu Deutschland, jedoch sind Muslim*innen überproportional von struktureller
Diskriminierung, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, sowie von gewalttätigen Übergriffen
betroffen. Der Anschlag von Hanau, die fortdauernden Bedrohungen muslimischer Einrichtungen
zeigen, wie dringend nötig umfassende Schutzkonzepte sowie Präventionsprogramme sind. Opfer
müssen geschützt, beraten und gestärkt, die Ursachen der Muslim*innenfeindlichkeit verstärkt
in den Blick genommen werden. Tatsächliche Gleichstellung setzt rechtliche Gleichstellung
voraus. Im Bereich der religiösen Pluralität stellt das deutsche Religionsverfassungsrecht
eine gute Grundlage dar, um die Vielfalt auch in einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu
gewährleisten. Der Staat darf keine Religion diskriminieren oder ungerechtfertigt
bevorzugen. Wir unterstützen Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in
keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und
deren oder dessen jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen.
Für die eigenständige und selbstbewusste Religionsausübung von Muslim*innen ist eine Imam-
Ausbildung in Deutschland dringend notwendig. Dafür wollen wir islamisch-theologische und
praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und islamische
Religionsbedienstete in Kooperation mit den Instituten für islamische Theologie bundesweit
etablieren und unterstützen.
Immer noch leiden Menschen mit Romani-Hintergrund in Deutschland an einem tiefsitzenden
Antiziganismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht. Immer noch werden Angehörige
der größten Minderheit in der Europäischen Union beim Zugang zu Bildung, Gesundheit, Wohnen
und Arbeit benachteiligt. Wir wollen deshalb die neue EU-Roma-Rahmenstrategie (Post-2020)
umsetzen. Dafür braucht es eine mit ausreichend finanziellen Mitteln und Befugnissen
ausgestattete „Nationale Koordinierungsstelle“, die die Umsetzung und das Monitoring der
deutschen Strategie in Abstimmung mit den Bundesländern, Verwaltungen und
Selbstorganisationen übernimmt. Der Erhalt von Sprache und Kulturen von Sinti*zze und
Rom*nja muss aktiv gefördert sowie eine unabhängige, zivilgesellschaftliche Monitoring- und
Informationsstelle zur Dokumentation und Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und zur
Unterstützung der Betroffenen eingerichtet werden.
Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein. Für behinderte und ältere Menschen, Eltern
mit Kinderwagen oder Verletzte mit Gipsbein sind jedoch Stufen, zu enge Türen oder schwer
lesbare Webseiten oft im Weg, es ist mühsam, manchmal unmöglich, Angebote zu nutzen, die für
andere selbstverständlich sind. Wir wollen Barrierefreiheit schaffen, damit Menschen mit
Behinderungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben und selbstbestimmt, gemeinsam
mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können. Das wollen wir mit einem
„Barrierefreiheits-Gesetz“ erreichen. Durch eine Erhöhung der Bundesförderung soll mehr
barrierefreier Wohnraum entstehen. Den Abbau von Barrieren in Städten und Dörfern werden wir
im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen.
Die christlichen Kirchen und Gemeinden sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Sie
sind zuverlässige Partner, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt geht. Die Betreuung
von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Kindern wäre ohne die Vielfalt auch
der kirchlichen Träger nicht möglich. Ihre tatkräftige Unterstützung, wenn es um
Seenotrettung und die Integration von Geflüchteten geht, ist ein wichtiger
gesellschaftlicher Beitrag. Das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wollen
wir, auch weltweit, weiter stärken. Gleichzeitig wahren wir das Selbstbestimmungsrecht der
Religionsgemeinschaften, suchen die Kooperation und den Dialog mit allen unabhängigen
Religions- und Weltanschauungen, die das Grundgesetz achten, und stehen dabei stets zum
säkularen Staat und seinem Neutralitätsprinzip. Die besondere Beziehung zwischen Staat und
den christlichen Kirchen wollen wir erhalten und wo nötig der gesellschaftlichen Realität
anpassen. So wollen wir, dass beispielsweise das kirchliche Arbeitsrecht reformiert wird.
Außerdem wollen wir die Vollendung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen
umsetzen.
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen. Grundlage sind klare Regeln und die Haltung
der Menschen, die sie vertreten. Wir wollen Vertrauen ermöglichen und das Primat der Politik
gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Seit Jahren drängen wir darauf, dass
politische Interessensvertretung transparent, nachvollziehbar und fair ist. Bereits bei der
Entstehung von Gesetzen muss sichtbar sein, wer Einfluss genommen und welche Akteur*innen
mitgewirkt haben. Dafür wollen wir mit einem gesetzlichen Lobbyregister wirkungsvoll den
Einfluss organisierter Interessensgruppen und von Lobbyist*innen bei Bundesregierung und
Bundestag offenlegen. Interessenskonflikte wollen wir verhindern und Abgeordneten eine
entgeltliche Lobbytätigkeit neben ihrem Mandat untersagen und die gesetzliche Regelung zur
Abgeordnetenbestechung klarer fassen. Wir wollen, dass der Wechsel aus Regierungsämtern in
die Wirtschaft für eine Karenzzeit von zwei Jahren nach Ausscheiden auf Interessenskonflikte
geprüft wird. Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten sollen auf Euro und Cent
veröffentlicht werden, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen von Abgeordneten
braucht es striktere Regeln. Die Annahme von Direktspenden durch parteigebundene Abgeordnete
sollte verboten werden. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden, deshalb
wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen
beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt werden. Solange es keine
gesetzliche Regelung gibt, wollen wir uns im politischen Wettbewerb nicht schlechterstellen
als die politische Konkurrenz. Für das Parteiensponsoring wollen wir eine gesetzliche
Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro einführen. Das Parteiengesetz und die
unabhängige Kontrolle werden wir stärken.
Der Bundestag ist der zentrale Ort für öffentliche Debatten, Rede und Gegenrede und
Entscheidungen unserer Demokratie. Für gute Gesetzgebung braucht es ausreichende Beratung
und eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Wir wollen die Rolle des Bundestages
bei der Gesetzgebung ausbauen. Seine Arbeitsfähigkeit ist zu garantieren und zu stärken.
Deshalb setzen wir uns für eine Wahlrechtsreform ein, die das Parlament kleiner macht, fair
und verfassungsgemäß ist und bei der jede Stimme gleich viel wert ist. Die Sitzungen der
Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Die
Abgeordneten sollen in ihren Kontrollrechten gegenüber der Regierung mit einem
Akteneinsichtsrecht gestärkt werden.
Es ist höchste Zeit für eine faire Verteilung von Macht. Unsere repräsentative Demokratie
muss diverser werden, unsere Parlamente brauchen die Vielfalt der Herkunft und Lebenswege,
die Debatten brauchen die Perspektiven, die daraus entstehen. Das bedeutet auch, dass es
dringend mehr Frauen im Parlament braucht. Frauen sollten überall gleichberechtigt vertreten
sein, wo Entscheidungen getroffen werden, die uns alle betreffen. Gleichberechtigung ist ein
historischer und verfassungsrechtlicher Auftrag für uns alle. Dass Parität per Gesetz
wirksam und angemessen ist, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. Dass
verfassungsrechtlich hohe Hürden bestehen, haben Urteile von Verfassungsgerichten aus Bund
und Ländern aufgezeigt. Wir wollen die Parität vorantreiben und entsprechende
Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen das politische Engagement zu erleichtern,
braucht es auch Maßnahmen und Angebote, die Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von
Politik erleichtern.
Demokratie lebt von der Gestaltung und dem Engagement aller Bürger*innen, vom Kindes- bis
ins hohe Alter. Viele politische Entscheidungen von heute sind entscheidend für die Zukunft
junger Menschen, und viele junge Menschen übernehmen früh Verantwortung für die
Gesellschaft. Wenn Jugendliche in ihrem Lebensalltag demokratische Erfahrungen machen und
ihre Rechte wahrnehmen können, stärkt das die Demokratie und macht sie zukunftssicherer.
Darum werden wir uns dafür einsetzen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16
Jahre abzusenken.
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz.
Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die
Alltagsexpertise von Bürger*innen direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Auf
Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig
ausgewählte Bürger*innen in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung.
Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Eine freie, gleiche und faire
Beratung muss sichergestellt werden. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen
auseinandersetzen. Außerdem werden wir ein digitales Portal, wie es zum Beispiel in Baden-
Württemberg schon erfolgreich angewendet wird, für die aktive Beteiligung an der
Gesetzgebung einführen und das Petitionsrecht zu einem leicht zugänglichen Instrument für
bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen.
Kritischer und unabhängiger Journalismus ist eine Säule unserer Demokratie. Wir haben in
Deutschland eine vielfältige Medienlandschaft aus öffentlich-rechtlichen, privaten und Non-
Profit-Angeboten. Wir stehen zu einem pluralistischen, kritischen und staatsfernen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk für alle und arbeiten dafür, dass er stark und zukunftsfest
aufgestellt ist. Dazu zählen auch eine ausreichende Finanzierung und ein Programmauftrag,
der alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Aus der besonderen Stellung des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks und dem Anspruch, dass er die Lebenswelt und Interessen aller
angemessen abbildet, ergeben sich auch Reformbedarfe. Hierfür wollen wir gemeinsam mit den
Ländern eine Initiative auf den Weg bringen und in der Breite der Gesellschaft eine Debatte
darüber führen, wie öffentlich-rechtliche Medien im 21. Jahrhundert aussehen sollen. Wir
setzen uns dafür ein, dass die Rundfunkräte die Vielfalt und unterschiedlichen Perspektiven
unserer heutigen Gesellschaft besser abbilden, dass sie durchsetzungsstärker sowie sender-
und staatsferner werden. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender wollen wir zu
gemeinsamen Plattformen weiterentwickeln, die europäisch verzahnt werden können, um so die
europäische Demokratie zu stärken.
Digitale Plattformen und Anwendungen müssen den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Uns
geht es darum, Nutzer*innenrechte zu stärken und dabei die Balance zwischen
Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit zu wahren. Wir wollen Hasskriminalität im Netz
wirksamer bekämpfen und dafür einen effektiven Gesetzesrahmen entwickeln. Betroffene müssen
sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Das wollen wir durch die
ambitionierte Ausgestaltung und dann zügige Umsetzung des europäischen Digital Services Act
erreichen. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzer*innenbeschwerden, eine
Verbesserung der Strafverfolgung und zivilrechtlicher Durchsetzung ein. Dafür brauchen wir
personell wie technisch bestmöglich aufgestellte Strafverfolgungsbehörden. Diese müssen, gut
geschult, auf Grundlage klarer Rechtsvorgaben arbeiten können. Plattformbetreiber müssen
ihrer großen Verantwortung gerecht werden. Sie dürfen bestehende Rechte nicht aushöhlen,
sind für eigene Inhalte haftbar und müssen beim Moderieren von Inhalten die Grundrechte
wahren. Große Anbieter sollen sich durch eine Abgabe an den unabhängigen Beratungsangeboten
für Betroffene von Hass und Hetze beteiligen. Dies wollen wir bündeln in ein Gesetz für
digitalen Gewaltschutz, das die Möglichkeit beinhaltet, gegen Accounts vorzugehen, wenn
keine Täter*in festgestellt wird. Für den Umgang mit Desinformation, aber auch für die
Rechtskontrolle der Anbieter insgesamt wollen wir die Aufsicht national wie auch europäisch
besser strukturieren, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder. Eine
Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab.
Unser Alltag wird immer häufiger von Teilhabe an und Zugang zu Software geprägt. Freie und
offene Software bildet dabei eine Grundlage unzähliger Anwendungen, seien es digitale
Lernplattformen, sichere Anwendungen für die Heimarbeit, Stärkung der IT-Sicherheit mit
guter Verschlüsselung oder sichere und einfache Abstimmungsmöglichkeiten in der Vereins- und
Parteiarbeit. Sie spielt in immer mehr gesellschaftlich relevanten Bereichen eine
entscheidende Rolle und ist Grundlage für unsere Anforderungen in Bezug auf Offenheit,
Teilhabe und Sicherheit. Doch oftmals fehlt es den Entwickler*innen an Unterstützung, diese
dauerhaft auf dem neusten Stand der Technik zu halten und anwendungsfreundlich zu gestalten.
Wir treten daher dafür ein, eine eigenständige öffentliche Förderstiftung zu schaffen, die
gesellschaftlich relevante freie und offene Software fördert, deren Ergebnisse Gesellschaft,
Wissenschaft, Schulen, Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung stehen.
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für die politische Auseinandersetzung in
unserer Demokratie. Engagierte Menschen, vor allem Ehrenamtler*innen in Initiativen,
Verbänden, Vereinen oder NGOs, stärken den Zusammenhalt, tragen dazu bei, wichtige Anliegen
auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen und leisten ihren Beitrag zur Willensbildung. Wir
machen uns dafür stark, dass sie ihrer Arbeit in Zukunft gut abgesichert, ohne
Einschüchterung und Kriminalisierung nachgehen können. Mit einem Demokratiefördergesetz
werden wir ihr Engagement nachhaltig, projektunabhängig und unbürokratisch finanziell
absichern. Die Arbeit der politischen Stiftungen wollen wir verbindlicher und transparenter
regeln, auch in ihrem Verhältnis zu den Parteien, und dafür eine eigenständige gesetzliche
Grundlage schaffen.
Alle Bürger*innen sollen gleichberechtigt an der Willensbildung unserer Gesellschaft
teilhaben können. Die Gemeinnützigkeit ist dafür ein wichtiger Status, der an vielen Stellen
überhaupt erst Zugänge öffnet. Damit Initiativen und Verbände eigenständig bleiben, sorgen
wir deshalb für Klarheit und Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht. Ihre gemeinnützigen
Ziele sollen sie auch durch politische Aktivitäten wie Studien und Demonstrationen
verwirklichen dürfen. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch
die Förderung tragender Grundsätze sollte klar gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit
zusätzlicher Zwecke wie des Friedens, der Durchsetzung der nationalen und internationalen
Grund- und Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes
und allgemein der gleichberechtigten Teilhabe und der Bekämpfung von Diskriminierung wollen
wir anerkennen und stärken. Auch der E-Sport soll gemeinnützig werden. Mit der Einführung
einer Demokratieklausel stellen wir sicher, dass sich Vereine aktiv an gesellschaftlichen
Debatten beteiligen können. Für mehr Transparenz sorgen wir mit einem
Gemeinnützigkeitsregister und einfach handhabbaren Transparenzpflichten sowie mit Regeln zur
Offenlegung der Spendenstruktur.
Ehrenamt und freiwilliges Engagement sind vielfältig, Millionen Menschen stärken damit den
Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir wollen den Bundesfreiwilligendienst auf 200.000 Plätze im
Jahr erweitern und machen uns für eine rechtliche Garantie für einen Platz stark. Die
Freiwilligendienste sollen besser ausfinanziert werden, damit sich junge Menschen unabhängig
vom Einkommen ihrer Eltern engagieren können. Auch für Ältere und Menschen mit Behinderungen
sollen die Rahmenbedingungen attraktiver und inklusiver werden. Zusammen mit Ländern und
Kommunen wollen wir eine Engagementkarte für Vergünstigungen einführen, beispielsweise für
Schwimmbäder oder Theater, und erkennen die Leistung der vielen Engagierten mehr an.
Die Staatsangehörigkeit stellt ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und
Zugehörigkeit sicher. Wer in Deutschland geboren wird, soll die Möglichkeit erhalten,
deutsche*r Staatsbürger*in zu werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland hat. Für Menschen, die hier jahrelang leben und Teil dieser
Gesellschaft geworden sind, sollen Einbürgerungen früher möglich werden. Nach fünf Jahren
Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Den
Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit
anerkennen. Die vorgenommenen Aushöhlungen des Staatsangehörigkeitsrechts wollen wir
zurücknehmen. Hindernisse bei der Identitätsklärung, die nicht in der Hand der
Einzubürgernden liegen, dürfen ihnen nicht angelastet werden.
Deutschland ist ein Einwanderungsland, doch bis heute fehlen eine aktive
Einwanderungspolitik und ein Einwanderungsrecht, das Einwanderung tatsächlich fördert und
nicht komplizierter macht. Wir wollen ein modernes Einwanderungsgesetz beschließen, das neue
Zugangswege für Bildungs- und Arbeitsmigration schafft – auch im gering- und
unqualifizierten Bereich –, das transparente, unbürokratische und faire Verfahren bietet,
das globale und regionale Notwendigkeiten berücksichtigt und flexibel auf die Bedarfe des
Arbeitsmarktes reagiert. Dafür soll auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs eine
punktebasierte Talentkarte eingeführt werden. Wir erleichtern die Bildungsmigration über
Stipendien und Ausbildungsvisa, genauso wie die Voraussetzungen für eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Außerdem beenden wir den automatischen Verlust der Aufenthaltserlaubnis nach einem
sechsmonatigen Aufenthalt im Ausland. Für Menschen, die sich ohne sicheren Aufenthaltstitel
in Deutschland befinden, jedoch in den Arbeitsmarkt integriert sind oder deren
Qualifizierung in den Arbeitskräftebedarf passt, soll es die Möglichkeit zum echten
Spurwechsel geben. Gut funktionierende Konzepte der Arbeitsmigration, wie die
Westbalkanregelung, bauen wir aus und verstetigen sie.
Integration ist in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft der erste Schritt auf dem
Weg zu gleichen Teilhabechancen in zentralen Bereichen des Lebens. Sie ist ein
wechselseitiger Prozess und stellt sowohl Anforderungen an die, die zu uns kommen, als auch
an alle, die schon länger hier leben. Für das Zusammenleben sind die Werte des Grundgesetzes
die Grundlage. Wir treten dafür ein, dass alle neu ankommenden Migrant*innen und
Geflüchteten von Anfang an ein Recht auf einen kostenfreien Zugang zu passgenauen und gut
erreichbaren Sprach- und Integrationskursen haben. Denn derzeit ist das für viele Personen
im Asylverfahren, Geduldete und EU-Bürger*innen nur schwer und kostenpflichtig möglich.
Zudem wollen wir die nach 2015 ausgebauten Angebote an weiterführenden Sprachkursen
aufrechterhalten. Genauso wichtig für eine gelingende Integration sind die möglichst
dezentrale Unterbringung, ein breites Beratungsangebot gerade auch für Familien sowie der
unterschiedslose Zugang zu Wohnraum, Gesundheits- und Sozialleistungen sowie zu Kitas,
Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit. Gezielte Unterstützung ermöglicht Teilhabe und
stärkt den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen auf europäischer Ebene einen
kommunalen Integrationsfonds auflegen, um europaweit das Ankommen in den Kommunen direkt zu
unterstützen. Damit sollen unter anderem Migrationsberatungsstellen gestärkt und aufgebaut,
zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen gefördert und strukturelle Entlastungen der
Kommunen, die sich zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklären, in der EU gesichert
werden. Betriebe, die Geflüchteten eine Chance auf Ausbildung oder Beschäftigung geben,
brauchen entsprechende Unterstützung und Förderung.
Wir wollen, dass Asylverfahren in Deutschland rechtssicher, fair und transparent gestaltet
sind. Wir wollen dafür sorgen, dass es zügig zu einer Entscheidung über den Aufenthaltstitel
kommt, damit Menschen früh verbindliche Gewissheit haben, ob sie bleiben können oder nicht.
Eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung für alle Asylsuchenden, von der
Ankunft bis zum Abschluss des Asylverfahrens, wollen wir sicherstellen und die verlängerte
Verweildauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf mögliche 18 Monate
rückgängig machen auf wieder 6 Monate. Die dezentrale Unterbringung sollte immer Vorrang
haben. Wir wollen das Recht von Kindern, unabhängig von der Bleibeperspektive, auf Zugang zu
Bildungsangeboten garantieren. Wir beenden die flächendeckenden und anlasslosen
Widerrufsprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und optimieren
so das Asylprozessrecht. Wir wollen das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen und damit
eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Geflüchteten, die ein
echtes Ankommen und Teilhabe erschwert. Integrationsfeindliche gesetzliche Regelungen wie
Arbeitsverbot und pauschale Wohnsitzauflage schaffen wir ab. Die in den vergangenen Jahren
vorgenommenen Aushöhlungen des Asylrechts wollen wir zurücknehmen. Die Ausrufung „sicherer“
Herkunfts- oder Drittstaaten lehnen wir ab – auch auf europäischer Ebene.
Mehr als 200.000 Menschen – darunter viele Kinder und Jugendliche – leben über viele Jahre
in einem Zustand der Perspektivlosigkeit und Rechtsunsicherheit in Deutschland, weil sie nur
geduldet sind. Das ist weder für die Betroffenen noch für das gesellschaftliche
Zusammenleben gut. Nicht zu wissen, ob Deutschland wirklich Heimat wird, erschwert die
Integration massiv. Wir wollen die Anzahl der Menschen, die sich von Duldung zu Duldung
hangeln müssen, deshalb möglichst auf null reduzieren. Für diese Menschen braucht es nach
fünf Jahren Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht. Heranwachsende, Jugendliche und Familien
mit minderjährigen Kindern sollen nach drei Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen. Durch
die Umwandlung der Ausbildungsduldung in ein Ausbildungsbleiberecht verschaffen wir den
Menschen einen verlässlichen Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt und sorgen für die
Betriebe für Planungssicherheit. Menschen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und
aufenthaltsrechtlichen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten kein Asyl
bekommen und in ihrem Herkunftsland nicht gefährdet sind, müssen zügig wieder ausreisen. Wir
wollen dies durch schnelle und wirksame Unterstützung und Beratung erleichtern.
Abschiebungen, zum Beispiel über Rückübernahmeabkommen, sind das letzte Mittel, wenn die
Rückkehr verweigert wird, freiwillige Ausreisen haben immer Vorrang. Abschiebungen in
Kriegs- und Krisenländer wollen wir beenden, den Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan
wieder einsetzen.
Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit.
Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und
auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die
Parlamente. Das ist eine Aufgabe für alle Geschlechter. Dafür braucht es auch Männer, die
für eine Gesellschaft einstehen, in der Macht, Möglichkeiten und Verantwortung gerecht
geteilt werden. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Mit einem Gender-
Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der
Geschlechter voranbringt, und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen. Die
neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven Institution
ausbauen, die gesichertes Wissen zu den Lebenslagen aller Geschlechter bereitstellt und
wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik
und Öffentlichkeit zugänglich macht. Hierfür leisten die Sozialwissenschaften und die
Genderstudies einen unverzichtbaren Beitrag. Wir brauchen eine Gleichberechtigungsstrategie,
die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die
Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. Es wird Zeit für eine feministische Regierung,
in der Frauen und Männer gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten.
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine
gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich
wird oft verharmlost, sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung. Mit
der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen
beschreibt. Dazu gehört auch eine Reform der Kriminalstatistik, damit das ganze Ausmaß der
in Deutschland verübten Verbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert
erfasst wird und diese Taten systematisch als Hassverbrechen eingestuft werden.
Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns
oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei
und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und
sensibilisiert sein. Opfer von Vergewaltigungen brauchen eine qualifizierte
Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Wir werden
Monitoringstellen einrichten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit
prüfen.
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates,
Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine
Schlüsselrolle zu. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht
eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer
Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen
Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine
Geldleistung des Bundes Betroffene ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und
deren Angeboten für alle Frauen. Länder und Kommunen müssen weiterhin ihrerseits ihrer
Finanzierungsverantwortung nachkommen. Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen
Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechtergestellt werden. Wir brauchen
Frauenhäuser, in denen Kinder, auch wenn sie älter sind, mit aufgenommen werden können.
Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für
queere, trans- und intergeschlechtliche Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden.
Menschen, die in der Prostitution arbeiten, brauchen Rechte und Schutz. Dazu sollen
Prostitutionsstätten strenger kontrolliert werden und in Zukunft einer Erlaubnispflicht
unterliegen. Außerdem wollen wir Beratungsangebote ausbauen und finanziell unterstützen.
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein abscheuliches Verbrechen, das wir
mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen,
Information sowie Schutz und Hilfe für die Opfer konsequent bekämpfen werden. Opfer von
Menschenhandel einfach abzuschieben ist falsch. Stattdessen würden ihre Anzeige- und
Aussagebereitschaft durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöht und die Strafverfolgung der
Täter*innen würde erleichtert. Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen. Frauen
und Männer, die davon bedroht sind, brauchen Hilfe und Schutz und gute Beratung durch
verlässlich finanzierte Beratungsstellen. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine massive
Verletzung der körperlichen Integrität. Es ist entscheidend, dass wir den Betroffenen helfen
und sie schützen, auch durch internationale Aufklärungs- und Hilfekampagnen. Doch auch in
Deutschland brauchen wir eine Strategie dagegen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die
sich in diesem Bereich engagieren, wollen wir besser unterstützen, die Kontaktpersonen der
Mädchen sowie pädagogisches Personal und Jugendämter sollen geschult und sensibilisiert
werden.
Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben
entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und
umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind dafür notwendig. Die
Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, gehört mit zu den
schwersten im Leben. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen gut beraten und
medizinisch professionell versorgt werden. Wir streiten für eine ausreichende und
wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten
Standards integriert werden. Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und
die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu
gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von
selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Frauen, die sich für einen
Abbruch entscheiden, und Ärzt*innen, die einen solchen ausführen, müssen etwa durch die
Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden.
Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichen Zugang zu Informationen. Um diesen zu
gewährleisten und Ärzt*innen zu schützen, gilt es den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch zu
streichen. Die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen für
Empfängerinnen von staatlichen Transferleistungen übernommen werden.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ*) sollen
selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche
Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes
Signal setzen und den Begriff „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes
ergänzen. Wir werden einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“
für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen mit dem Ziel, LSBTIQ*
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren und Vielfalt und
Akzeptanz zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ*-inklusiven
Gesellschaftspolitik sowie eine langfristige Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände. Gegen
LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Das diskriminierende
Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wollen wir aufheben. Um queere Jugendliche zu
schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge
Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten
informieren und bezüglich Homo- und Transphobie sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam
mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche Vielfalt und Diversität in den
Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden.
Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte
Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung der Geschlechtsangabe auf Antrag
der betroffenen Person werden wir ermöglichen und das Offenbarungsverbot konkretisieren. Wir
schreiben fest, dass nicht notwendige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen
Kindern verboten werden. Bei Gesundheitsleistungen sowie geschlechtsangleichenden
Operationen und Hormontherapien muss das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein. Den Anspruch
auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür
sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird.
Deutschland ist ein sicheres Land. Das liegt auch an einer gut arbeitenden Polizei. Wir
wollen, dass das so bleibt. Dennoch: Diebstahl, Einbrüche, Gewalttaten, Hassverbrechen oder
organisierte Kriminalität belasten Opfer und ihre Angehörigen schwer. Für ihre Aufgaben wie
Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung wollen wir die Polizei stärken, in der Stadt und
auf dem Land, analog und digital. Den früheren Personalabbau bei Bundespolizei und
Bundeskriminalamt wollen wir durch eine Offensive bei der Besetzung offener Stellen beheben.
Die Polizist*innen verdienen unsere Wertschätzung, genauso wie gute Arbeitsverhältnisse und
leistungsfähige Strukturen innerhalb der Behörden. Sichere und leistungsfähige
Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT, ist dabei eine Grundvoraussetzung moderner
Polizeiarbeit, die wir unterstützen wollen.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei und sicher leben können. Sicherheit muss
überall gleichermaßen garantiert sein. Damit die Polizei dieser Aufgabe nachkommen kann,
muss sie auf das Vertrauen der gesamten Bevölkerung bauen können. Als ausführendes Organ des
staatlichen Gewaltmonopols hat die Polizei dabei eine ganz besondere Verantwortung. Dem
dient die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei sowie einer/eines
Bundespolizeibeauftragten, an die/den sich sowohl Polizist*innen wie auch Bürger*innen
wenden können, um in der Polizeiarbeit auftretende Missstände zu bearbeiten. Polizist*innen
sollten sich auch nach der Ausbildung verpflichtend fortbilden können und müssen. Wichtige
Fortbildungsbereiche sind beispielsweise der Umgang mit psychisch Kranken sowie
Antidiskriminierung und die Gefahr von Racial Profiling. Längst überfällig sind
wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsorganen.
Rationale Sicherheitspolitik setzt eine solide Faktenlage und klare Zuständigkeiten voraus.
Deshalb werden wir den Periodischen Sicherheitsbericht wieder einführen, dessen Aussagekraft
sich in der Vergangenheit bewährt hat.
Zahlreiche Straftaten wie Einbrüche oder Diebstähle finden grenzüberschreitend statt. Auch
die organisierte Kriminalität und islamistische oder rechtsextreme Terrornetzwerke machen
nicht an Landesgrenzen halt. Zum Schutz der Bürger*innen und zur Verteidigung unserer
Freiheit brauchen wir eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und
Justiz: durch gemeinsame europäische Polizeiteams, durch die Aufwertung von Europol zu einem
Europäischen Kriminalamt sowie durch eine engere justizielle Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten, auch mit Hilfe von Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Wegen
der zunehmenden Vernetzung von europäischen Datenbanken sind hohe Datenschutzstandards und
eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes unabdingbar. Diese Zusammenarbeit
braucht eine unabhängige Justiz und faire Strafverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt, als er sich auf dem
rechten Auge blind zeigte. Hier sind Veränderungen, insbesondere durch einen personellen
Neuanfang, zu beobachten, nun muss ein struktureller Neustart folgen, mit dem die
Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes verbessert wird. Die in Wissenschaft und
Zivilgesellschaft schon heute vorhandene Expertise über verfassungsfeindliche Bestrebungen
muss systematischer genutzt werden. Wir wollen den Verfassungsschutz deshalb strukturell neu
aufstellen: zum einen mit einem unabhängigen, wissenschaftlich und unter Einbeziehung der
Zivilgesellschaft aus öffentlichen Quellen arbeitenden Institut zum Schutz der Verfassung.
Zum anderen mit einem verkleinerten Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr, das
mit rechtsstaatskonformen nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen
Aufgaben arbeitet.
Es gibt mehr als 32.000 Rechtsextremist*innen in Deutschland, die sich immer stärker
vernetzen. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen – auch innerhalb der
Sicherheitsbehörden – muss Priorität für alle Sicherheitsorgane haben. Dazu braucht es ein
Bündel aus Prävention, Schutz- und Sanktionsmaßnahmen. Durch eine bundesweit vernetzte
Präventionsstrategie wollen wir die Präventionsarbeit massiv ausbauen. Die
zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus soll strukturell und langfristig durch
ein Demokratiefördergesetz gefördert werden. Wir werden unabhängige wissenschaftliche
Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in den verschiedenen Sicherheitsbehörden
initiieren, Hassgewalt erfassen und konsequent verfolgen. Die Mordserie des
rechtsterroristischen NSU sowie andere rassistische und rechtsextremistische Terrorakte in
Deutschland sind nach wie vor nicht vollständig aufgearbeitet. Deshalb richten wir nach dem
Vorbild der Stasi-Unterlagen-Behörde ein NSU-Archiv ein, in dem auch die Ergebnisse der 13
parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ausgewertet werden und langfristig für
Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und die Zivilgesellschaft zugänglich sind.
Jede Form politisch motivierter Gewalt gefährdet unseren Rechtsstaat. Insbesondere durch
Terrorismus von gewaltbereiten Rechtsextremist*innen und Islamist*innen ist die innere
Sicherheit in Deutschland bedroht. Um die offene Gesellschaft, unsere Demokratie und die
Menschen zu schützen, müssen wir Terror entschieden bekämpfen – durch Prävention, bessere
Vernetzung der Sicherheitsbehörden und eine konsequente Überwachung von sogenannten
Gefährder*innen. Dazu braucht es eine europäisch abgestimmte Definition des
Gefährderbegriffs. Gefährder*innen müssen engmaschig überwacht werden. Ziel ist, dass
gegenüber Gefährder*innen offene Haftbefehle konsequent vollstreckt und laufende Verfahren
über Ländergrenzen hinweg zusammengezogen werden. Die Kooperation und Kommunikation zwischen
den Sicherheitsbehörden auch über Ländergrenzen muss reformiert werden, wozu die Schaffung
rechtlicher Grundlagen für die Terrorabwehrzentren GTAZ und GETZ gehört. Aussteigerprogramme
für Menschen aus rechtsextremistischen und islamistischen Szene werden wir ausbauen. Es
braucht ein bundeseinheitliches, professionalisiertes Präventions- und
Deradikalisierungsnetzwerk analog zu den zivilgesellschaftlichen Trägern, die sich bereits
besser als die politischen Ebenen in Bund und Ländern vernetzt haben. Prävention und
Deradikalisierung in Haftanstalten wollen wir stärken. Um Attentate zu erschweren, werden
wir illegalen Waffenhandel, auch und gerade auf Online-Marktplätzen, verstärkt verfolgen.
Den privaten Waffenbesitz tödlicher Schusswaffen wollen wir weitestgehend beenden.
Abgasmanipulationen, Missstände in Pflegeeinrichtungen, der Verkauf von Facebook-Nutzerdaten
– kaum einer der großen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre wäre ohne die Hinweise aus
den Unternehmen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt. Missstände bis hin zu kriminellen
Aktivitäten in Unternehmen und Behörden brauchen mutige Menschen, die sie ans Licht bringen.
Diese „Whistleblower“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien und
gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das
werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie
ambitioniert und umfassend in nationales Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben
sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche
Risiko minimiert wird. Die Furcht vor einem ökonomischen und persönlichen Schaden als
Hemmnis für eine Hinweisgabe soll so abgebaut und potenzielle Hinweisgeber*innen sollen
ermutigt werden.
Ein starker, demokratischer Rechtsstaat kann gleichzeitig Sicherheit gewährleisten und
Freiheit bewahren. Wir stehen für eine rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik, die
konkrete Gefahren anlassbezogen und zielgerichtet abwehrt, statt die Bevölkerung mit
pauschaler Massenüberwachung unter Generalverdacht zu stellen. Zukünftige Sicherheitsgesetze
müssen auf valider Empirie beruhen und verfassungsrechtliche Vorgaben zwingend beachten.
Statt pauschaler, anlassloser Vorratsdatenspeicherung und genereller Backdoors für
Sicherheitsbehörden oder Staatstrojaner für Geheimdienste wollen wir es der Polizei
ermöglichen, technische Geräte anhand einer rechtsstaatlich ausgestalteten Quellen-TKÜ
zielgerichtet zu infiltrieren. Zudem soll eine Meldepflicht für Sicherheitslücken eingeführt
werden.
Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind
Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für
Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der
polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir
Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits
verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen
Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass
Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet
werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können.
Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wollen wir verstärken.
Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum
Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf. Den
Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe
öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für
Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister
einführen.
Menschen müssen ihr Recht auch gegenüber wirtschaftlich Stärkeren wirksam durchsetzen
können, zum Beispiel in Fällen wie dem Diesel-Abgas-Betrug. Dazu führen wir die Sammelklage
(Gruppenklage) ein, damit Menschen auch bei kleineren, aber massenhaft auftretenden Schäden
effektiv zu ihrem Recht kommen und zum Beispiel Schadensersatz bekommen. Die bisher
eingeführten kollektiven Klageverfahren wie die Musterfeststellungsklage, die nur
Verbraucher*innen zusteht, und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind unzureichend.
Die immer beliebtere Rechtsdurchsetzung durch Legal-Tech-Unternehmen stellt andererseits
eine Belastung für die Justiz dar, da alle Fälle einzeln entschieden werden. Den kollektiven
Rechtsschutz wollen wir deshalb verallgemeinert und vereinheitlicht in die
Zivilprozessordnung integrieren und die Bündelung individueller Ansprüche im Rahmen einer
Gruppenklage ermöglichen. Für eine bessere Durchsetzung des Rechts sollen die
Zugangsschranken gesenkt und die Verfahren vereinfacht werden. Die Verbandsklage-Richtlinie
der EU setzen wir zügig in nationales Recht um.
In familienrechtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die erhebliche
Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihre Familien haben können. Es gilt den
Kinderschutz vor Gericht zu stärken. Wir machen einerseits die Fortbildungen für
Familienrichter*innen verbindlich und werden diese andererseits bei ihrem Arbeitspensum
berücksichtigen. Auch in Kindschaftssachen wollen wir die Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum
Bundesgerichtshof herstellen. In Strafverfahren wollen wir die Opferrechte von Kindern
weiter stärken. Mehrfache Vernehmungen müssen vermieden und die Befragungen kindgerecht
ausgestaltet sein. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss konsequent aufgeklärt und verfolgt
werden, vor allem durch mehr – insbesondere auch auf Internetkriminalität spezialisiertes –
Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften.
Online-Verträge kann man mit einem Klick abschließen, während man für die Kündigung häufig
zu Telefon oder Briefbogen greifen muss. Auch lange Mindestlaufzeiten und automatische
Vertragsverlängerungen um ein Jahr sind alles andere als verbraucherfreundlich. Wir wollen
Verbraucher*innen vor Vertragsfallen schützen und durchsetzen, dass die Online-Kündigung so
einfach ist wie die Online-Bestellung. So wie es einen Bestellbutton gibt, muss es auch
einen Kündigungsbutton geben sowie eine verpflichtende Eingangsbestätigung für Online-/E-
Mail-Kündigungen. Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen müssen verkürzt werden
– zugunsten des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbs. Wir wollen die maximale
Mindestlaufzeit von Verträgen von zwei Jahren halbieren und die stillschweigende
Vertragsverlängerung von einem Jahr auf einen Monat verkürzen.
Von der Waschmaschine bis zum Handy – viele Geräte landen schon nach kurzer Zeit auf dem
Müll, weil sie schnell kaputtgehen, nicht reparierbar sind oder keine Software-Updates mehr
angeboten werden. Das ärgert die Verbraucher*innen, es verschwendet wertvolle Ressourcen und
verursacht Berge von Elektroschrott. Wir setzen stattdessen auf Qualität und Langlebigkeit.
Durch ein Recht auf Reparatur wollen wir Elektroschrott von vornherein vermeiden. Die
Grundlage dafür sind verbindliche Designvorgaben, damit elektronische Geräte so gestaltet
sind, dass sie möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind. Durch die
Verdopplung der Gewährleistungsfristen auf vier Jahre und eine Angabe der vom Hersteller
vorgesehenen Lebensdauer wollen wir erreichen, dass Geräte für eine längere Lebensdauer
gebaut werden. So werden wir die Spielräume der EU-Vorgaben voll ausschöpfen und uns
gleichzeitig für mehr Verbraucherschutz in der EU engagieren.
Häufig werden Kund*innen Finanzprodukte angedreht, die für sie zu teuer, zu riskant oder
schlicht ungeeignet sind. Diese Produkte sind häufig gut für die Gewinne der Banken und
Versicherungen, aber schlecht für die Kund*innen. Wir wollen die Finanzberatung vom Kopf auf
die Füße stellen. Dafür schaffen wir ein einheitliches und transparentes Berufsbild für
Finanzberater*innen. Alle Vermittler*innen und Berater*innen sollen künftig von der BaFin
beaufsichtigt werden. Wir wollen weg von der Provisionsberatung und schrittweise zu einer
unabhängigen Honorarberatung übergehen. Dafür schaffen wir eine gesetzliche Honorarordnung,
die Finanzberater*innen stärkt und unabhängiger macht. Die Finanzaufsicht soll von der
Möglichkeit, den Vertrieb von schädlichen und irreführenden Finanzprodukten zu untersagen,
stärker als bisher Gebrauch machen. Überhöhte Dispozinsen und Gebühren für das Basiskonto
werden wir begrenzen.
Kultur ist frei und muss keinen Zweck erfüllen. Sie ist gleichzeitig von zentraler Bedeutung
für die Selbstreflexion der Gesellschaft, den Zusammenhalt und die Persönlichkeitsbildung
der Einzelnen. Wir wollen, dass die Kulturlandschaft nach der Pandemie mit ihren
monatelangen Schließungen zu neuer Lebendigkeit, Vielfalt und Reichhaltigkeit findet und
Kultur und kulturelle Bildung endlich selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge werden.
Eine nachhaltige (Wiederaufbau-)Strategie muss die Kommunalfinanzen als eine wichtige
Grundlage für das Kulturleben stärken, das Zuwendungsrecht reformieren, mehr Kooperationen
zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen und -
projekten ermöglichen sowie einen Fonds zum Schutz von Kultureinrichtungen vor Verdrängung
und Abriss einrichten, der Kulturorte langfristig absichert. Die öffentliche Kulturförderung
soll künftig partizipativ, geschlechtergerecht, abgestimmt und nach transparenten Kriterien
angelegt sein.
Die Corona-Krise zeigt, unter welch prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende
arbeiten. Für eine vielfältige Kulturlandschaft braucht es eine Absicherung, die Freiräume
bietet und künstlerisches und kreatives Schaffen ermöglicht. Kulturschaffende sollen für die
Zeit der Corona-Krise mit einem Existenzgeld von 1.200 Euro im Monat abgesichert werden. Die
Künstlersozialkasse (KSK) muss finanziell gestärkt, Rechtssicherheit für die Mitgliedschaft
in der KSK geschaffen und die freiwillige Weiterversicherung für Selbständige in der
Arbeitslosenversicherung vereinfacht werden. Bei kulturellen Werken muss für Urheber*innen
eine angemessene Vergütung sichergestellt werden. Eine angemessene Beteiligung insbesondere
an den Gewinnen der Vertriebsplattformen sorgt dafür, dass Kultur- und Medienschaffende
weiter an ihren Werken verdienen können.
Aktives Kulturleben ist die Basis von demokratischen Gesellschaften. Hier findet die
Auseinandersetzung darüber statt, wie wir leben wollen. Deshalb muss die Gesellschaft in
ihrer ganzen Vielfalt im Kulturschaffen sichtbar sein. Wir wollen Kultureinrichtungen öffnen
und stärken, damit jede*r einfachen Zugang zu ihnen hat und ihre Angebote nutzen und
gestalten kann. Bestehende soziale, finanzielle oder bauliche Hürden müssen dafür abgebaut
werden, etwa durch den kostenlosen Eintritt für Schüler*innen in staatlichen Museen oder
durch die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken. Wir wollen gerade solche
Kulturangebote kontinuierlich und flächendeckend fördern, die die Situation und die
Bedürfnisse in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde mitdenken und das als ihre zentrale
Zukunftsaufgabe verstehen. In ländlichen Regionen, aber auch in urbanen Zentren sollen
Kultureinrichtungen Knotenpunkte von Begegnungen und zu sogenannten „Dritten Orten“ werden,
die auch Menschen einen Zugang zu Kultur ermöglichen, die davon bislang wenig profitieren.
Bei der Besetzung von Intendanzen, bei der Zusammensetzung von staatlich geförderten
Kulturbetrieben, bei der Vergabe von Stipendien und Werksaufträgen und bei staatlichen Jurys
wollen wir eine Quotenregelung einführen, um Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten.
Zudem muss auf angemessene Repräsentanz der vielfältigen Gesellschaft geachtet werden.
Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität und Teilhabe müssen fester Bestandteil der Ausbildung
zu Kulturberufen sein.
Der Kulturbetrieb und die Künste können eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der
Klimakrise spielen. Auch gibt es viele Initiativen und Akteur*innen, die mit viel Einsatz
versuchen, ressourcenschonender zu arbeiten und den Kulturbetrieb ökologisch auszurichten.
Wir werden das ökologische Engagement im Kulturbetrieb nachhaltig unterstützen. Dafür werden
wir einen „Green Culture Fonds“ als Förderinstrument einrichten. Antragsberechtigt sind
öffentlich geförderte Einrichtungen und Projekte sowie private Akteur*innen der Kultur- und
Kreativwirtschaft und der freien Szene. Auch beim Film sollen Förderinstitutionen und -
maßnahmen künftig klare Anreize für eine nachhaltige Produktion schaffen. Doch auch gerade
Künstler*innen geben neben Wissenschaftler*innen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft
Impulse für die nachhaltige Transformation.
Erinnerungskultur trägt entscheidend zur Selbstverständigung und zum Zusammenhalt bei und
ist eine grundlegende Voraussetzung für den Schutz unserer Demokratie. Doch noch immer gibt
es Leerstellen in der Aufarbeitung der deutschen Verbrechensgeschichte. Der
Nationalsozialismus muss weiter konsequent aufgearbeitet und bisher wenig beachtete
Opfergruppen wie die sogenannten „Asozialen“, „Berufsverbrecher“ und „Euthanasie“-Opfer
sollen durch eine angemessene Entschädigung anerkannt werden. Die finanzielle Förderung von
Forschungsarbeiten, die Weiterentwicklung der pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit
der Gedenkstätten sowie die weitere Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubkunst stehen dabei
im Mittelpunkt. Auch die DDR-Diktatur soll durch die Fortsetzung der Forschung und der
politischen Bildungsarbeit an den Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Stasi-
Unterlagen weiter aufgearbeitet werden. Wir werden die Kontinuitäten des Kolonialismus ins
Bewusstsein rücken durch eine zentrale Erinnerungs- und Lernstätte und so eine breite
gesellschaftliche Debatte über unser koloniales Erbe fördern, die sich nicht allein auf die
Rückgabe von Kulturgütern beschränkt, sondern eine antirassistische Perspektive auf
Geschichte und Gesellschaft ermöglicht. Gleichzeitig muss sich die deutsche
Erinnerungskultur für die Erfahrungen und Geschichten der Menschen öffnen, die nach
Deutschland eingewandert sind, und das Gedenkstättenkonzept entsprechend weiterentwickelt
werden.
Im Sport, dem größten Träger der organisierten Zivilgesellschaft und des freiwilligen
Engagements, werden täglich demokratische Werte wie Gemeinsamkeit, Toleranz, Integration,
Inklusion, Engagement und Gesundheitsprävention gelebt und vermittelt. Damit übernimmt der
Sport eine herausragende Rolle für das gesellschaftliche Zusammenleben. Dies werden wir
fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen Ideen und Energien bündeln und
zusammen mit den Sportverbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft einen
Entwicklungsplan Sport erarbeiten und umsetzen – ähnlich dem Goldenen Plan aus den 1960ern.
Ein besonderer Fokus muss dabei vor allem auf strukturschwachen Regionen, gerade in
Ostdeutschland, liegen, denn die Diskrepanz zwischen Ost und West ist beim Breitensport auch
30 Jahre nach der friedlichen Revolution ein Problem. Ausreichend vorhandene und
barrierefreie Sportstätten und Bewegungsräume zählen in Städten und ländlichen Räumen zur
Daseinsvorsorge, deshalb wollen wir, dass Bewegungs- und Sportflächen in der
Wohnungsbaupolitik und Quartiersplanung fest verankert und die bestehenden saniert werden.
Dazu gehören auch insbesondere Schwimmsportstätten, denn unser Anspruch ist, dass jedes Kind
schwimmen lernen kann. Das wollen wir mit einem Bundesprogramm zur Sanierung und
Instandsetzung von Schwimmstätten erreichen. Sportgroßveranstaltungen sollen klimaneutral,
sozial und nachhaltig ermöglicht werden, so dass sie auch einen bleibenden
Infrastrukturgewinn für die Bürger*innen vor Ort schaffen. Dafür braucht es eine bundesweit
einheitliche und föderal abgestimmte Gesamtstrategie, bei der von Beginn an
Bürger*innenbeteiligung Teil der Planung ist.
Ein starker Breitensport braucht Vorbilder. Im Spitzen- und Profisport muss es um die
bestmögliche Förderung von Talenten gehen, nicht um den größten Gewinn für Funktionär*innen.
Deshalb wollen wir bei der Förderung des Spitzensports die Bedingungen und Perspektiven für
Leistungssportler*innen in den Mittelpunkt stellen. Bei der Doping-Prävention und im Anti-
Doping-Kampf stärken wir die NADA, und auf internationaler Ebene setzen wir uns für eine
Athlet*innenvertretung bei der WADA ein sowie dafür, dass diese künftig unabhängig vom IOC
finanziert wird. Auch Korruptionsskandale auf höchster Ebene der Sportfunktionär*innen sowie
die zunehmende Kommerzialisierung bedrohen den Spitzensport. Gerade beim Fußball gilt es den
Sport den Fans zurückzugeben. Deswegen sollen Transparenz und Good Governance auch im Sport
vorangetrieben werden. Gegen Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit im Sport gehen wir mit einem finanziell starken Bundesprogramm vor,
das von einer unabhängigen Stelle beraten wird. Wir schützen die Bürger*innenrechte von Fans
und diese vor ausufernden Datensammlungen und Kollektivstrafen.
Wir sehen Deutschland in einer zentralen Verantwortung für den Zusammenhalt und die
Fortentwicklung der EU. Zuletzt aber wurde von Berlin aus bestenfalls verwaltet, oftmals
gebremst. Wir wollen die Europapolitik wieder aktiv gestalten – mit klarem Wertekompass,
entlang einer starken deutsch-französischen Zusammenarbeit und im Zusammenspiel mit unseren
europäischen Partner*innen. Unser Ziel ist eine EU, die zusammenhält und voranschreitet. In
manchen Bereichen kommen wir nur mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten voran, aber die
verstärkte Zusammenarbeit muss stets im Rahmen der Verträge und im Bestreben, dass sich
letztlich alle anschließen, erfolgen. In den kommenden zwei Jahren bietet die „Konferenz zur
Zukunft der EU“ eine große Chance, gemeinschaftlich mit den Bürger*innen Reformen der EU zu
entwickeln. Wir wollen sie nutzen für die nächste Phase der europäischen Integration auf dem
Weg zur Föderalen Europäischen Republik und um europäische Antworten auf die großen
Herausforderungen zu formulieren. Die Ergebnisse der Konferenz sollen im Rahmen der
europäischen Gesetzgebung bis hin zu Vertragsänderungen umgesetzt werden.
Die Geschichte der EU ist eine Geschichte zunehmender Legitimität der europäischen
Institutionen. Unser Ziel ist, die europäische parlamentarische Demokratie zu stärken: mit
einem Parlament, das in allen Bereichen gleichberechtigt mit dem Rat entscheidet, ein
vollwertiges Initiativrecht für die Gesetzgebung und ein starkes Haushaltsrecht erhält. Es
soll die Kommission auf Vorschlag des Kommissions-Präsidenten bzw. der Kommissions-
Präsidentin wählen sowie durch ein konstruktives Misstrauensvotum entlassen können. Für die
Wahlen zum Europäischen Parlament setzen wir uns dafür ein, dass die Bürger*innen mit ihrer
Stimme für einen Spitzenkandidaten bzw. eine Spitzenkandidatin der Parteien auch die/den
nächste*n Präsident*in der EU-Kommission bestimmen. Ein Teil der Abgeordneten soll zukünftig
nicht mehr über viele nationale Listen ins Europaparlament einziehen, sondern über wirklich
europäische, transnationale Listen.
Zum europäischen Gemeinwesen gehört das Zusammenwachsen der Zivilgesellschaften. Deshalb
setzen wir uns für ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht ein. Ein
europäischer Vereinsstatus mit klaren Regeln zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Auflösung
würde europäische Vereine dem Schutz der EU unterstellen und nationaler Willkür entziehen.
Zudem wollen wir die Europäische Bürgerinitiative als zentrales Instrument der Teilhabe der
Bürger*innen und der Zivilgesellschaft stärken. So sollen Bürger*innen auch eine Reform der
Verträge oder die Einberufung eines Bürger*innenrates fordern können. Ist eine
Bürgerinitiative erfolgreich, sollte spätestens nach einem Jahr und einer Prüfung auf
Vereinbarkeit mit den EU-Grundrechten ein Gesetzesvorschlag folgen und im Europaparlament
eine Plenumsabstimmung über das Ziel der Initiative stattfinden.
Europa braucht mehr Handlungsfähigkeit, um auf Augenhöhe mit den heutigen Herausforderungen
voranzukommen. Blockaden durch einzelne Staaten in Bereichen wie der Außen- und
Sicherheitspolitik und in Steuerfragen oder auch bei Energie und Sozialem können wir uns
nicht länger leisten. Solange nationale Einzelinteressen das europäische Gemeinwohl
ausbremsen können, wird die EU keine aktivere Rolle etwa für mehr Steuergerechtigkeit oder
mehr Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte in der Welt übernehmen können. Darum
setzen wir uns dafür ein, für alle verbleibenden Politikbereiche, in denen heute noch im
Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird, Mehrheitsentscheidungen in Mitentscheidung des
Europäischen Parlaments einzuführen. Das ist auch deshalb wichtig, um bei weiteren
Erweiterungsrunden der EU deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Unser langfristiges Ziel ist
es, die europäischen Institutionen zu einem Zweikammersystem weiterzuentwickeln.
Mehr Transparenz stärkt die europäische Demokratie und das Vertrauen der Bürger*innen in
Politik. Um nachvollziehbar zu machen, wofür die Regierungen der Mitgliedstaaten in Brüssel
eintreten, setzen wir uns für Fristen im Rahmen der Gesetzgebung ein, bis zu denen eine
öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben muss. Dabei müssen alle Regierungen ihre
aktuelle Position zum Vorschlag der Ratspräsidentschaft vorlegen. Auch den Zugang zu EU-
Dokumenten wollen wir substanziell weiterentwickeln. Die EU arbeitet bei
Interessensvertreter*innen bereits transparenter als der Bundestag. Wir wollen weitere
Schritte gehen – mit einem verbindlichen Lobbyregister für alle EU-Institutionen, strikteren
Karenzzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft und einem „legislativen
Fußabdruck“, durch den die Einflussnahme auf Gesetzgebung überprüfbarer wird, kontrolliert
durch eine unabhängige Ethikbehörde, die Sanktionen verhängen kann.
Die EU ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts. Wir wollen die EU-Grundrechtecharta
langfristig gegenüber den Nationalstaaten einklagbar machen, um so alle EU-Bürger*innen in
ihren Rechten zu stärken. Mit dem EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Grundrechte setzen wir uns für ein stärkeres Instrument ein, um Verstöße autoritärer
Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen
konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von
Subventionen folgen. Kommunen und Regionen sowie Nichtregierungsorganisationen sollen dann
direkt von der EU gefördert werden. Bei den Artikel-7-Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit
braucht es substanzielle Fortschritte. Alle Mitgliedstaaten sollen sich der Europäischen
Staatsanwaltschaft anschließen, wenn sie neue EU-Gelder erhalten wollen.
Ein zusammenwachsendes Europa braucht eigene, öffentliche Orte, an denen seine Bürger*innen
zusammenkommen können, um sich zu informieren, zu partizipieren, sich zu unterhalten und
politisch zu diskutieren. Wenn überhaupt, kommen dafür bislang nur kommerziell betriebene,
digitale Plattformen in Frage. Als zeitgemäße Antwort setzen wir uns darum für eine
europäische, digitale Plattform in öffentlicher Hand ein. Sie bündelt europaweit qualitativ
hochwertige Inhalte – werbefrei, offen und multilingual. Unter hohen Datenschutzstandards
soll sie darüber hinaus als Kommunikationsplattform dienen. Die Grundlage bildet ein
öffentlich-rechtlicher Auftrag, sie arbeitet zusammen mit den nationalen öffentlichen
Rundfunkanstalten und frei von politischer Einflussnahme.
Eine demokratische, vielfältige und bürger*innennahe EU lebt von der Stärke der Kommunen und
Regionen. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip soll Europa da unterstützen, wo Kommunen an ihre
Grenzen stoßen – aber nicht jeden Lebensbereich regulieren. Die Wettbewerbsregeln des
Binnenmarkts dürfen Kommunen nicht zur Privatisierung öffentlicher Güter zwingen. In EU-
Handelsabkommen braucht es Ausnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge sowie für öffentliche
und soziale Dienstleistungen. Für mehr europaweite Kooperation wollen wir
Städtepartnerschaften stärken, INTERREG-Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
ausweiten und Euregios und Eurodistrikte durch weniger Bürokratie und mehr Flexibilität
fördern. Kommunen und Regionen brauchen mehr Mitsprache auf europäischer Ebene, unter
anderem über einen gestärkten Ausschuss der Regionen. Bei Gestaltung und Vergabe von
Förderprogrammen setzen wir auf das Partnerschaftsprinzip.
Sollte hier noch mitbedacht werden.
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