Es ist eine Klarstellung und Ergänzung, dass der Begriff “Rasse“ neben dem Grundgesetz auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 AGG) zu ersetzen ist. Im AGG könnte man ihn streichen, weil dort eine Benachteiligung wegen „der ethnischen Herkunft“ explizit verboten ist.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 30.04.2021, 11:46 |
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