Damit wird das Anliegen aufgenommen, klarzustellen, dass alle betroffenen Frauen, unabhängig von ihrem Einkommen Aufnahme im Frauenhaus finden und nicht wegen ungesicherter Finanzierung abgewiesen werden dürfen. Auch Studierende und BAföG-Empfängerinnen sollten unserer Meinung nach in diese Liste aufgenommen werden, da sie aktuell keinen Leistungsanspruch haben.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 30.04.2021, 11:54 |
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