Demokratie lebt von Transparenz. Transparenz setzt aber voraus, dass ein Rechtsgebiet durchschaubar sein muss.
Die Regelungen zum Verhältnis von Staat und Kirchen bzw. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus dem Jahre 1919 sind hingegen allenfalls für wenige Fachleute nachvollziehbar. Wer versteht beispielsweise, auf welche historischen Prozesse die Staatsleistungen in Höhe von über 500 Millionen Euro im Jahr von den Bundesländern zu zahlen sind?
Angesichts dieser fehlenden Transparenz hat der Deutsche Bundestag die Aufgabe, die vielfältigen finanziellen , organisatorischen und rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für den öffentlichen Diskurs transparent zu machen. Er soll das Geflecht zugleich im Sinne einer Evaluierung auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Für diese Aufgabe eignet sich eine Enquete-Kommission, die zur Hälfte aus Abgeordneten und aus externen Persönlichkeiten beispielsweise aus Wissenschaft und Verbänden besteht.
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