Am 20. Juli 1933 unterzeichneten der deutsche Vizekanzler Franz von Papen und der vatikanische Kardinalstaatssekretär und spätere Papst Pius XII., Eugenio Pacelli, das "Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich". Der Vertrag wurde bereits ein halbes Jahr nach der Machtübergabe an Adolf Hitler geschlossen und regelt bis heute das Verhältnis zwischen dem deutschen Staat und der katholischen Kirche.
Die völkerrechtliche Vereinbarung kam dem Wunsch Hitlers nach außenpolitischer Anerkennung nach. Die katholische Kirche wiederum erklärte sich mit dem Rückzug ihrer Geistlichen aus der aktiven Politik einverstanden. Das katholische Zentrum unter Führung von Prälat Kaas stimmte im Zuge der Verhandlungen im Reichstag dem Ermächtigungsgesetz zu, das die Demokratie in Deutschland beendete.
Im Gegenzug für ihre Zugeständnisse sicherte Hitler der katholischen Kirche den Fortbestand ihrer Vereine sowie der katholischen Bekenntnisschulen und der konfessionellen Lehrerbildung zu.
Es ist endlich an der Zeit, das letzte noch in Kraft befindliche völkerrechtliche Abkommen der Regierung Hitler zu überwinden. Das Konkordat selbst enthält keine Kündigungsklausel. Der deutsche Staat ist deshalb darauf verwiesen, gegenüber dem Hl. Stuhl den Wunsch nach Aufhebung des „Reichskonkordats“ anzuzeigen.
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