Der Formulierungsvorschlag des BuVo wiederholt lediglich in einem äußerst allgemeinen Sinn die Beschlusslage der Partei und zeigt keine Handlungsperspektive auf.
Spätestens seit der BDK in Münster 2016 ist eindeutige Parteiposition, dass das kirchliche Arbeitsrecht reformiert werden muss. Sowohl in dem damaligen Beschluss als auch in dem Bericht der Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" sind konkrete Zielvorgaben enthalten, die über Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des AGG darauf abstellen, soziale und karitative Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (etwa Caritas, Diakonie) mit solchen in nichtkirchlicher Trägerschaft (bspw. AWO, DRK, Volkssolidarität u.ä.) gleichzustellen, d.h. auch die kirchlichen Einrichtungen zu Tendenzbetrieben zu machen.
Dies würde die bekannte Diskrimierung von Arbeitnehmer*innen in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft beenden.
Eine Orientierung auf die in Angriff zu nehmenden konkreten Maßnahmen enthält der Änderungsvorschlag.
Gerade in diesem Jahr, in dem wir auf jeden Fall an der Regierung beteiligt sein werden, muss eine konkrete Reformperspektive verfolgt und gezeigt werden, dass die Partei die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts in Angriff nehmen will.
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