Der Abschnitt zur Religions- und Weltanschauungspolitik braucht eine richtige Einleitung, in dem unsere Vorstellungen zum modernen Religionsverfassungsrecht skizziert werden.
Danach sollte der modifizierte Abschnitt zu den Kirchen folgen und an der bisherigen Stelle gestrichen werden. Es ist sinnvoll, dass zunächst etwas über das Religionsverfassungsrecht allgemein ausgesagt wird, dann Aussagen über Kirchen und Christ*innen, dann über Jüd*innen und dann über Muslim*innen getroffen werden. Die wichtigen Abschnitte zum Kampf gegen Antiziganismus und zum Barriere-Freiheitsgesetz gehört nicht in diesem Zusammenhang.
Es ist wichtig, die Rechte der Arbeitnehmer*innen bei kirchlichen Trägern endlich zu stärken. Das kirchliche Arbeitsrecht selbst verändern kann der Bundestag nicht. Auch gehören Verträge mit den Kirchen wie das Reichskonkordat, in dem teilweise Bestimmungen fortgelten, die mit einem modernen demokratischen Staat nicht kompatibel sind, endlich auf den Prüfstand.
Begründungen zu weiteren kleineren Punkten erfolgen mündlich.
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