Das Thema „Kultur als Staatsziel“ ist seit Jahrzehnten auf der kulturpolitischen Agenda. Bereits der Bericht der Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“, empfahl einstimmig die Aufnahme eines Staatziels Kultur in das Grundgesetz (vgl. Bericht der Enquete[1][1], S. 68 ff). In der aktuellen Corona-Krise bekommt die Forderung erneut wieder große Aufmerksamkeit, aber auch eine ganz neue Plausibilität. Einerseits, weil der Kultursektor mit seinen spezifischen Erwerbsmodellen sowie die kulturellen Einrichtungen mit am härtesten von den Einschränkungen betroffen sind. Andererseits zeigen die zahlreichen, aber improvisiert wirkenden Hilfsmaßnahmen des Bundes, das im kooperativen Kulturföderalismus der Bund, umso mehr Adressat kulturpolitischer Erwartungen geworden.
Die Enquete Kommission stellte 2007 fest, dass der Schutz und die Förderung von Kultur im Grundgesetz (GG) nicht positiv verankert sei. Es gäbe bereits Staatszielbestimmungen, die die Bedingungen materieller Existenz abdecken. Für die geistigen, ideellen Dimensionen menschlichen Daseins jedoch fehlt eine entsprechende Bestimmung. Dies führe zu einer verfassungsrechtlichen Lücke (ebd.).
Die Antragsteller*innen wollen diese verfassungsrechtliche Lücke schließen, um Kunst und Kultur, die während der Pandemie oftmals mit Freizeitvergnügen gleichgestellt wurde, die Aufmerksamkeit zu geben, die sie für unsere Gesellschaft und Demokratie braucht. Damit senden wir auch ein Zeichen an die vielen Künstler*innen und Kulturschaffende, die sich eine stärke Wertschätzung in der Pandemie gewünscht hätten und noch immer wünschen.
Den Antragsteller*innen ist bewusst, dass die Einführung einen Staatsziels Kultur nicht die heute aktuellen und zukünftigen Probleme, bspw. der Kulturfinanzierung in Kommunen als Pflichtaufgabe, auf Anhieb lösen kann. Es ist aber der Begründungszusammenhang, der als Symbol über die unbedingt anzuwendenden Instrumente - von einer besseren sozialen und wirtschaftlichen Absicherung über eine Reform der Kulturförderung bis hin zu einem starken Urheberrecht - zukünftig wirken kann.
Den von der Enquete Kommission vorgeschlagen Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ wollen wir durch den Zusatz „in ihrer Vielfalt“ ergänzen, um auf eben diese vielfältige Kultur hinzuweisen, die es im Rahmen eines Staatziels gilt in den Blick zu nehmen. Damit grenzen wir uns eindeutig von rechts-konservativen Leitkulturdebatten ab und zeigen, dass wir einen bereiten Kulturbegriff zugrunde legen, der alle Kulturformen gleichwertig behandeln will.
Die Zuständigkeit der Länder in Kulturfragen und den kooperativen Kulturföderalismus wollen wir mit einem Staatziel Kultur nicht in Frage stellen.
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