Der Antrag besteht aus meherern Teilen und ergänzt und konkretisiert den ursprünglichen Absatz. Der Rahmen wird wie ursprünglich für Journalismus und Medienlandschaft gesetzt, aber es ist jetzt ein dedizierter Antrag zum ÖRR. Als solcher wird der Anspruch deutlicher definiert, die gesamte, immer digitaler werdende Gesellschaft zu erreichen.
Der Reformbedarf wird genauer definiert, insbesondere mit Blick auf Formate und digitale Transformation. Wichtig ist auch eine Beschleunigung der Weiterentwicklung der Rundfunkstaatsverträge und eine strukturierte wissenschaftliche Begleitung. Nur so können wir den Diskurs so weiterentwickeln, dass es nicht mehr nur um die Beitragshöhe und um Quoten im Programm geht. Es wird auch klargestellt, dass die Finanzierung funktionsgerecht sein muss, womit der ständige Konflikt zwischen Erwartungen und Beitragshöhe mit dem korrekten Fachbegriff adressiert wird.
Der Antrag wurde maßgeblich von MdB Tabea Rößner mitgestaltet und entspricht damit auch dem Stand der ÖRR-Politik in der Bundestagsfraktion.
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