Der Begriff der Gefährder*in ist Auswuchs einer Sicherheitspolitik, die sich seit dem September 2001 immer mehr ins Vorfeld konkreter Gefahren verlagert. Die Einstufung als Gefährder*in sollte zwar über das Radar-iTE nachvollziehbar sein, es bleibt dennoch ein vager und offener Begriff. In den vergangenen Jahren wurden die Befugnisse zur Terrorabwehr hinsichtlich sg. Gefährder*innen und ihrer Kontaktpersonen, beispielsweise in den Polizeigesetzen der Länder, auch auf "normale" Kriminalität ausgeweitet. Es erscheint notwendig auf diese problematische Entwicklung hinzuweisen und ein Gegengewicht zu postulieren.
Auch innerhalb der Terrorabwehr ist der Gefährder*innenbegriff umstritten. Es wirkt nicht stringent, im Wahlprogramm einerseits die Wichtigkeit von Vielfalt zu postulieren und die Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre zurückdrehen zu wollen, aber gleichzeitig völlig unkritisch den Gefährder*innenbegriff zu übernehmen.
Aus rechtsstaatlichen Gründen ist eine Überprüfbarkeit der Einstufung und auch der (unterlassenen) Ausstufung unabdingbar.
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