„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Artikel 3 Grundgesetz. Viele Menschen kennen aber ihre Rechte gar nicht, insbesondere Menschen in prekären Lebensverhältnissen. Um ihnen zum Recht zu verhelfen und gleichen Zugang zum Recht sicherzustellen, benötigen sie u.a. eine effektive Beratung und leichteren Zugang zu Prozesskostenhilfe. Hierzu ist die Information über entsprechende Angebote zu verbessern und in einer möglichst einfach verständlichen Sprache zu halten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 19.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 30.04.2021, 20:50 |
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