Auf die nötigen Reformen der Kriminalstatistik wird ausreichend an anderen Stellen des BTWP eingegangen, deshalb kann hier konkreter von einer Erweiterung gesprochen werden - der Erweiterung um weitere Deliktsmerkmale.
Femizide wollen wir konkret benennen, weil sie erschreckend häufige, die schlimmsten und daher in den Fokus zu stellenden aus Frauenhass begangenen Straftaten gegen Frauen sind. Der Begriff „Straftaten“ statt „Verbrechen“ drückt aus, dass im Zweifel auch Vergehen miterfasst werden. Dann muss es konsequent im nachfolgenden Satz „Hasskriminalität“ (ein etablierter Begriff) heißen, um nicht wieder nur auf Verbrechen abzustellen.
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