Die verharmlosend als "Quellen-TKÜ" bezeichnete staatliche Infiltrierung von Endgeräten ist in vielerlei Hinsicht problematisch.
Ein physischer Zugang zum Endgerät einer Zielperson zur Installation entsprechender Software ist nur in Ausnahmefällen möglich, sodass Geräte in der Regel aus der Ferne infiltriert werden. Dies setzt häufig ein Ausnutzen bestehender Sicherheitslücken voraus. Daraus resultiert aber, dass der Staat ein Interesse daran haben muss, dass entsprechende Sicherheitslücken möglichst lange nicht geschlossen wird. Den Bestrebungen nach mehr IT-Sicherheit und der Verpflichtung, Bürger*innen vor entsprechenden Sicherheitsrisiken zu schützen, läuft dies diametral entgegen.
Problematisch ist beispielsweise auch die Beschränkung einer solchen Überwachungsmaßnahme auf laufende Kommunikation, die technisch nur schwer sichergestellt werden kann.
Aufgrund der technischen und rechtlichen Probleme wurde die Quellen-TKÜ 2019 darüber hinaus lediglich 31 Mal angeordnet und drei Mal tatsächlich eingesetzt.
Insofern sollten diese Möglichkeiten weiter eingeschränkt werden, als das der Entwurf vorsieht. Der Begriff "rechtsstaatliche Quellen-TKÜ" ist aus meiner Sicht fast ein Oxymoron.
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