Die/Der Antisemitisbeauftragte der Bundesregierung gehört aktuell dem Bundesinnenministerium an, was die Möglichkeiten des Amtes aber begrenzt und den Fokus nur auf einige wenige Bereiche wie die innere Sicherheit und religiöse Angelegenheiten lenkt. Ist das Thema Antisemitismus in anderen Ministerien oder ihren nachgeordneten Behörden gerade von akuter Relevanz, so kann die/der Antisemitismusbeauftragte bisher nur erschwert auf bürokratischem Weg Maßnahmen vorschlagen.
Die Bekämpfung von Antisemitismus ist jedoch eine Querschnittsaufgabe und betrifft nicht nur das Innenresort. Würde die/der Antisemitismusbeauftragte im Bundeskanzleramt sitzen, wäre eine ressortübergreifende Koordinierung der wichtigen Maßnahmen und Kampagnen möglich. Das Amt erführe zudem eine Aufwertung, weil über das Bundeskanzleramt klare Forderungen wie strafrechtliche Nachbesserungen eingefordert werden könnten. Für die internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen Antisemitismus wäre es ein Fortschritt, da so noch einfacher mit dem Auswärtigen Amt (insbesondere mit der/dem dort zuständigen Sonderbeauftragten) gemeinsame Maßnahmen abgestimmt werden könnten.
Diese Anpassung des Amtes hat der aktuelle Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, kürzlich selbst in einigen Zeitungen gefordert. Auch in vielen EU-Mitgliedstaaten und den meisten Bundesländern ist das entsprechende Amt in den Regierungszentralen bzw. Staatskanzleien angesiedelt, wodurch die Bekämpfung von Antisemitismus dort nahtlos und ressortübergreifend funktioniert.
Ein Wahlprogramm ist zwar nicht dazu da, die Regierungs- und Verwaltungsorganisation im Detail zu behandeln, doch trägt dieser Änderungsantrag auch eine wichtige politische Botschaft in sich, weshalb eine Aufnahme ins Wahlprogramm ein starkes Zeichen für den Willen von uns Grünen wäre, Antisemitismus konsequent und in all seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen.
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