Die Quellen-TKÜ stärkt weder Sicherheit noch Bürger*innenrechte, sondern
schwächt beides.
Quellen-TKÜ schwächt Sicherheit
Die Quellen-TKÜ erfordert die Installation einer staatlichen
Schadsoftware (Staatstrojaner). Das bedeutet eine Erhöhung der
Angriffsoberfläche und die Gefahr des Missbrauchs der Quellen-TKÜ-Software
durch unberechtigte Dritte.
Die Installation einer solchen TKÜ-Software auf den Geräten der Zielpersonen
erfordert das Ausnutzen von Sicherheitslücken.
Eine Meldepflicht für Sicherheitslücken kann in diesem Kontext dazu führen,
dass die Sicherheitslücken geheimgehalten werden, um sie für Quellen-TKÜ
ausnutzen zu können, und damit zur wissentlichen Gefährdung der Sicherheit der
Bürger*innen, Firmen und Behörden.
Stattdessen sollten Sicherheitslücken nach Bekanntwerden so schnell wie möglich
behoben und präventiv reduziert werden, durch die Förderung und Entwicklung
auditierter, sicherer, quelloffener Software die sowohl von Bürger*innen als
auch Firmen und Behörden ohne Lizenzgebühren eingesetzt werden kann.
Quellen-TKÜ schwächt Bürger*innenrechte
Die Quellen-TKÜ ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Eine reine
Telekommunikationsüberwachung ist technisch in der Praxis nicht umsetzbar,
weswegen tatsächlich existierende Software typischerweise mehr Überwachung
zulässt als rechtlich erlaubt ist.
https://www.ccc.de/system/uploads/227/original/Stellungnahme_CCC-Staatstrojaner.pdf
https://www.ccc.de/system/uploads/310/original/ITSIG2_CCC_Neumann.pdf
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Arno Müller (KV Stuttgart) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 14%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-742-3 |
Eingereicht: | 21.03.2021, 21:48 |
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