Die Quellen-TKÜ genannte Überwachungsmaßnahme ist technisch von einem Staatstrojaner kaum abzugrenzen. Nur durch das Ausnutzen einer Sicherheitslücke ist es möglich, ein Programm zur Quellen TKÜ zu installieren. Das offenhalten von bekannten Sicherheitslücken zu diesem Zweck ist abzulehnen.
Darüber hinaus hat auch die Quellen-TKÜ ein enormes Missbrauchspotential. Die Abgrenzung zu einer "kleinen Onlinedurchsuchung" sowie einem Staatstrojaner ist technisch und rechtlich nur sehr schwer zu realisieren. Wenn das Gerät erst einmal infiltriert ist, ist die Gefahr groß, dass auch Daten ausgelesen werden, die von einer reinen Quellen-TKÜ nicht abgedeckt sind.
Ganz abgesehen von den rechtlichen und technischen Problemen einer Quellen-TKÜ ist auch der Nutzen einer solchen Methode sehr fraglich. Für die nicht erfolgte Aufklärung terroristischer Netzwerke wie des NSU war eben nicht ein Mangel an Informationen verantwortlich, sondern der effiziente Umgang mit den vorhandenen Informationen. Nicht das Schaffen immer neuer technischer Informationsquellen sorgt für mehr Sicherheit, sondern das effiziente Verarbeiten bereits jetzt rechtlich einwandfrei erhebbarer Daten wie Standort, Sendezeit und zusätzlicher Verkehrsdaten von verschlüsselten Nachrichten.
Ein interessanter weiterführender Artikel zum Thema ist hier zu finden:
https://netzpolitik.org/2020/neue-ueberwachungsbefugnisse-fuer-geheimdienste/
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