Der Schwangerschaftsabbruch muss für alle Schwangeren legal sein. Nur Menschen, die gegen den Willen der Schwangeren einen Abbruch durchführen müssen bestraft werden. Die körperliche Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist erst durchgesetzt, wenn Schwangere ein Recht auf einen Abbruch haben.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Karsten Finke (KV Bochum) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 54%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-599 |
Eingereicht: | 01.04.2021, 15:35 |
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