Eine Zwangsbegutachtung durch Psycholog*innen, wie sie das bisherige TSG vorsieht, ist diskriminierend und pathologisiernd und entmündigt die Betroffenen. Niemand kann die Geschlechtsidentität eines Menschen besser beurteilen als die Betroffenen selbst. Eine zwangsweise Begutachtung ist eine Bevormundung, sie ist teuer und zeitraubend. Diesen Zwang lehnen wir ab.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Julia Eberz (KV Frankfurt) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-636-2 |
Eingereicht: | 05.04.2021, 12:57 |
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