Das Europaparlament hat die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie bereits 2008 beschlossen. Blockiert wurde sie seitdem bis heute von der Deutschen Bundesregierung und damit der horizontale und intersektionale Ansatz, auf Diskriminierungen aus verschiedenen Bereichen, wie Behinderung, sexueller Ausrichtung, Alter, Migrationshintergrund, Religion oder Weltanschauung übergreifende Antworten zu geben.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 09.04.2021, 14:54 |
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