Verletzungen des Völkerrechts sind aktuell möglicher Ablehnungsgrund für Genehmigungen. Das muss entsprechend auch hier klar benannt werden. Die Aussage, dass Diktaturen keine Rüstungsgüter erhalten sollen, ist populistisch. Die Genehmigungsfähigkeit eines Rüstungsexports hängt nicht von der Regierungsform ab.
Der Gemeinsame Standpunkt ist in seiner jetzigen Fassung kein geeignetes Instrument für eine strenge Exportkontrolle. Daher muss er verschärft werden und die Auslegung durch einen eindeutigen Anwendungsleitfaden vereinheitlicht werden.
Jeder Mitgliedstaat entscheidet eigenständig über seine Rüstungsexportkontrolle und entsprechend über die Auslegung des Gemeinsamen Standpunktes. Das Europäische Parlament hat entsprechend keinerlei Kontroll- oder Sanktionsbefugnisse. Die Mitgliedsstaaten müssen nur Bericht über ihre Rüstungsexporte erstatten und tun dies weder einheitlich, noch zeitnah.
Klagen sind heute entsprechend nur auf nationaler Ebene möglich. Der Gemeinsame Standpunkt als Bestandteil der Außen- und Sicherheitspolitik ist bisher nicht einklagbar (https://dejure.org/gesetze/AEUV/275.html).
Eine gemeinsame und tatsächliche strenge europäische Rüstungsexportkontrolle mit Kontroll-, Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind daher absolute Zukunftsmusik/Wunschdenken.
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