Frontex sollte als enforcement agency nicht speziell mit Seenotrettung betraut werden. Die Pflicht zur Seenotrettung ist Ausdruck einer elementaren humanitären Pflicht, sie ist Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts und ausdrücklich im internationalen Seerecht kodifiziert. Für die Mitgliedstaaten der EU ergibt sich hieraus die Pflicht zur Seenotrettung durch ihre eigenen Schiffe. Soweit sie durch EU-Missionen oder Frontex gemeinsam die EU-Außengrenzen sichern, sind sie gemeinsam zur Seenotrettung verpflichtet. Sie müssen daher die Mandate ihrer Missionen so ausgestalten, dass angemessene und effektive Seenotrettung erfolgen kann. Gleichzeitig sollten die Fehler die bei der Frontex Reform von 2019 bezüglich der Mandatserweiterung für voluntary returns gemacht wurden, nicht wiederholt werden. Der Grundgedanke für eine europäische Grenzschutzagentur ist wichtig und richtig, gerade im Kontext des gemeinsamen Schengenraums. Wir schlagen deshalb vor die Agentur grundlegend zu reformieren, um Menschenrechtsverletzungen unabhängig und lückenlos aufklären zu können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | OV Brüssel (dort beschlossen am: 13.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-465-4 |
Eingereicht: | 21.04.2021, 14:36 |
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