Geflüchtete durchlaufen in Deutschland ein Asylverfahren, welches einige Jahre andauern kann. Bei afghanischen Flüchtlingen, die Deutschland 2015 erreicht haben, ist das nicht ungewöhnlich. Wenn diese Familie haben und sie durch die Flucht getrennt wurden, erleiden diese Menschen nach so vielen Jahren fast ausnahmslos tiefe seelische Schäden.
Die zuständigen Behörden oder Botschaften werden in diesen Fällen strukturbedingt alleine kurzfristig nicht helfen können. Ein eigens installiertes Gremium, im Sinne einer Härtefallkommission für Familien, muss so gestaltet werden, dass es vom Antrag, über die Bewilligung bis zur Zusammenführung alle Schritte begleitet.
Die Hürden die etwa eine afghanischen Familie zu bewältigen hat sind derart, dass eine Familienzusammenführung ohne besondere Umstände unmöglich scheint. Die deutsche Botschaft in Kabul ist ihnen bekanntlich verschlossen, es wird auf die Botschaften in Neu-Delhi oder Islamabad verwiesen. Dort kann bereits der Antrag auf einen Termin über ein Jahr dauern. Dass eine Aussicht Anträge digital zu stellen unmittelbar eine Verbesserung zur Folge haben kann, ist nicht zu erwarten. Eine Härtefallkommission muss so stark aufgestellt sein, dass die Blockadesituation aufgebrochen werden kann.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Stefan Haas (KV Dachau) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 57%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 22.04.2021, 12:49 |
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