Aufgrund der fundamental unterschiedlichen Datenschutzniveaus kann eine gute Zusammenarbeit in der Digitalisierung mit den USA in absehbarer Zeit nur eingeschränkt stattfinden. Insbesondere da „Daten“ auch in Zukunft einer der wichtigsten Treiber der Digitalisierung sein werden. Daher sollte die pauschale Aussage einer guten Kooperation in Sachen Digitalisierung mit den USA vorsichtshalber gestrichen werden. Hier sollte die aktuelle Entwicklung der nächsten Jahre abgewartet werden, wohin sich die USA im Schutz von persönlichen Daten entwickelt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Christian Zineker (KV Goslar) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 9%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 22.04.2021, 20:04 |
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