- Konflikte gehören zu den Grundtatsachen des Lebens. Ziel kann es deshalb nicht sein, Konflikte zu verhindern. Es geht vielmehr um einen angemessenen, gewaltfreien Umgang mit Konflikten.
- Dieser Satz stammt aus dem Grundsatzprogramm, Absatz 51. Inhaltlich enthält der Entwurf des Bundestagswahlprogramms bereits einiges zu einer Politik für Gewaltfreiheit. Der Begriff „Gewaltfreiheit“ fehlt bisher im Entwurf aber noch komplett.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | BAG Christ*innen (dort beschlossen am: 23.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-047 |
Eingereicht: | 24.04.2021, 18:09 |
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